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Während Einbürgerungsprozess im Ausland arbeiten (Gelesen: 4.241 mal)
dim4ik
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i4a rocks!


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Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 13.12.2018 um 13:18:50
 
vinsel schrieb am 13.12.2018 um 11:56:57:
Mir ist aber schon klar, dass ich nach deutschem Gesetz vietn. Staatsbürger bin. 

Das deutsche Gesetz hat mit vietnamesischer StA gar nichts zu tun. Ob Du vietnamesischer Staatsangehörige bist oder nicht, entscheidet einzig das vietnamesische Gesetz.

vinsel schrieb am 13.12.2018 um 11:56:57:
Habe heute mit der EBH gesprochen, sie hat mir gesagt ich soll ruhig nach Vietnam gehen

Das Problem ist sie haben das gesagt. Hol Dir die Aussage noch am besten schriftlich von denen bzw. eine Verpflichtung, den Fall nicht an das BVA zu übergeben. Bin mir allerdings nicht sicher, ob so eine Zusicherung von Anfang an rechtmäßig ist.

vinsel schrieb am 13.12.2018 um 11:56:57:
Im Notfall gehe ich zurück und breche erstmal Abenteuer Vietnam ab. 

Das wäre der sicherste Weg.
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vinsel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
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Antwort #16 - 13.12.2018 um 13:18:52
 
Zitat:
Nun, diese Aussage ist völlig unsinnig.

Deutsches Gesetz kann niemals nicht das (Nicht-)Vorliegen einer anderen StAng festlegen.

Wir können vielmehr davon ausgehen, dass nach "deutscher Kenntnis" vietnamesischen Rechts Du vietnamesischer StAng bist. Seit Geburt.
Dir werden jedoch von vietnamesischen Behörden gegenteilige Informationen gegeben.
Hier im Forum lässt sich das mit Sicherheit nicht auflösen.


Das meine ich ja. Habe mich falsch ausgedrückt.
Das Internet ist gross, hatte gehofft jemand hätte ähnliches durchlebt.

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PerikleZ
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Podgorica, Yugoslavia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 13.12.2018 um 14:37:39
 
dim4ik schrieb am 13.12.2018 um 13:18:50:
Das Problem ist sie haben das gesagt. Hol Dir die Aussage noch am besten schriftlich von denen bzw. eine Verpflichtung, den Fall nicht an das BVA zu übergeben. Bin mir allerdings nicht sicher, ob so eine Zusicherung von Anfang an rechtmäßig ist.

Da so eine Bescheinigung weder vorgesehen ist, noch erlaubt wäre, gehe ich nicht davon aus, dass er diese bekommen kann.

Wie gesagt, unabhängig davon, wie "einfach" der Fall ist, sind die Bearbeitungszeiten beim BVA einfach viel zu lang, als dass eine Einbürgerung während eines sechsmonatigen Auslandsaufenthalts möglich sein wird.
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vinsel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
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Antwort #18 - 17.12.2018 um 22:02:06
 
Habe heute die Bestätigung, dass mein Entlassungsantrag läuft, an die EBH geschickt.
Bis Februar bin ich ja noch hier. Vielleicht habe ich Glück und die Entlassung trudelt währenddessen ein.


Ich habe mal eine Frage, die ganze Prozedur erfordert ja die Entlassung aus der VN Stang.

Ich wundere mich warum die Bescheinigung vom vn. Generalkonsulat mit folgendem Wortlaut nicht ausreicht:

"[...] Da sämtliche oben genannte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann nicht bestätigt werden dass Herr Vinsel als Vietnamese registriert ist und es kann kein Nationalpass oder Laissez Passer für Herr Vinsel ausgestellt werden"


Sagt das im Grunde genommen nicht aus, dass ich keine Staatsangehörigkeit habe, und eine Entlassung sinnfrei ist?
Meine Sachbearbeiterin sagte zu mir, dass die Bescheinigung nicht genügt und ich den offiziellen Entlassungsantrag machen muss.
Ich meine ich habe mich gefügt, aber unlogisch finde ich es schon.


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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 18.12.2018 um 02:17:48
 
Nein das sagt genau das aus was da steht ... dass du derzeit nicht registriert bist.

Dass eine vietnamesische Staatsangehörigkeit ausgeschlossen werden kann steht da nicht.

Vermutlich würde man dich nach Vorlage von Geburts und abstammungsnachweis als vietnamese registrieren können.
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #20 - 18.12.2018 um 06:49:08
 
Für eine Entlassung aus der vn STA musst du zwischen 6 und 24 Monaten rechnen für die Zeit zwischen der Abgabe der Papiere bei der Botschaft und der Aushändigung der Urkunde durch die Botschaft. Dazu kommt noch die Zeit um sich registrieren zu lassen.

Hier zeigt sich wieder einmal, das die Kinder den Geiz ihrer Eltern ausbaden müssen, weil diese die Kosten für die gemeinsame Einbürgerung sparen wollten.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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vinsel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
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Antwort #21 - 18.12.2018 um 10:23:45
 
Zitat:
Nein das sagt genau das aus was da steht ... dass du derzeit nicht registriert bist.

Dass eine vietnamesische Staatsangehörigkeit ausgeschlossen werden kann steht da nicht.

Vermutlich würde man dich nach Vorlage von Geburts und abstammungsnachweis als vietnamese registrieren können.



Ja stimmt, hast recht. Die oben zitierte Bescheinigung war eine Folge des Versuchs, mich durch das vn. Generalkonsulat registrieren zu lassen. Musste es auf Anweisung der Ausländerbehörde machen.


Zitat:
Für eine Entlassung aus der vn STA musst du zwischen 6 und 24 Monaten rechnen für die Zeit zwischen der Abgabe der Papiere bei der Botschaft und der Aushändigung der Urkunde durch die Botschaft. Dazu kommt noch die Zeit um sich registrieren zu lassen.

Hier zeigt sich wieder einmal, das die Kinder den Geiz ihrer Eltern ausbaden müssen, weil diese die Kosten für die gemeinsame Einbürgerung sparen wollten.



Mir wurde versprochen, dass es keine 3 Monate dauert. Mit der Hoffnung eines Optimisten, vertraue ich einfach mal drauf.
Ich war damals schon 18, als meine Eltern das gemacht hatten. Meine anderen drei jüngeren Geschwister wurden ja mit eingebürgert und sind alle deutsch. Auch die 10 Geschwister meiner Eltern und alle deren Kinder sind deutsch.
Ich bin der letzte verbliebene, der nicht deutsch ist.

weinend Sehr bitter. Der Hohn der mich alsbald ereilt, lässt mich jetzt schon mit tränenden Augen, auf das angekündigte Familienereignis blicken. Wenn sie zum bevorstehenden Familienfest zu Weihnachten, zeigend ihre Finger mir entgegen strecken und spöttisch im Kollektiv über mich herziehen "Seht, er ist staatenlos, er hat ein Reisedokument für Flüchtlinge, wir feiern Ostern in England, damit er nicht mitkommen kann,hihihi".


Ihr habt es so gut. Von Gott geküsst, einfach so Deutsch zu sein. Welch beneidenswerter glücklicher Zufall. Während mir 1000 Steine in den Weg gestellt werden.
Drückt mir wenigstens die Daumen. Auch die, die ein Leben lang in der Finsternis umherirren, möchten ab und zu einen Lichtstrahl spüren.

Ich wünsche euch schöne Feiertage mit der Familie.
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