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Welche Unterlagen an ABH nach der Einreise FZF? (Gelesen: 1.067 mal)
maianh97
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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09.12.2018 um 11:27:48
 
Hi, Ich habe eine Frage bezüglich der FZF. Und zwar meine Halbschwester aus Vietnam (minderjährig) ist vor ein paar Tagen frisch eingereist auf dem Weg der FZF zu unserem hier lebenden Vater. Mein Vater kann nicht so gut deutsch, Ich bin damals immer mit ihm hin und her zu ABH und Notar usw. gegangen, um die notwendigen Unterlagen (Nachweis für Wohnung, Unterhaltsnachweis,...) für den Visumantrag zu besorgen und dann nach Vietnam zu schicken,... Die nette Frau von ABH hat uns damals auch gesagt, dass diese Unterlagen auch von der Auslandsvertretung in Vietnam an sie geschickt wurden, und sie hat auch eine positive Stellungnahme abgegeben (und tatsächlich bekam meine Schwester 2 Wochen später das Visum). Soweit zur Vorgeschichte.

Nun ist sie jetzt angekommen, blöderweise aber nur mit einem Handgepäck, wo sie ihren Pass bei der Reise behält. Das Schwergepäck ist noch nicht angekommen. Ich möchte nicht glauben, dass es verloren gegangen ist. Naja das Flughafenpersonal meinte, es würde uns die nächsten Tage noch informieren und das Schwergepäck wird sicherlich noch nachkommen. Jetzt kommt das Highlight: die ganzen originalen Unterlagen, die nach dem Visumantrag zurück an meine Schwester gegeben wurden, waren im Schwergepäck, das Wichtigste davon war ihre Geburtsurkunde(!).

So, nächste Woche Dienstag wollen wir eigentlich zur ABH und eine AE für sie zu beantragen. Ich habe mich bei der Website von ABH bisschen informiert, da steht, dass die ganzen Unterlagen, die beim Visumantrag gebraucht wurden, nochmal bei der Beantragung für die AE abgegeben werden. Ich verstehe eigentlich nicht, warum diese Unterlagen nochmal komplett abgegeben werden sollen, obwohl die ABH offensichtlich diese schon haben (wie die Frau von ABH uns gesagt hat). Kann ja sein, dass sie eben aktuellere Unterhaltsnachweise und so brauchen, die können wir ja auch noch problemlos besorgen. Aber die Geburtsurkunde, die haben wir jetzt weder hier in D noch in Vietnam Griesgrämig

Der vietnamesische Nachbar meinte uns, dass er bisher eigentlich viele Personen zur ABH begleitet hat (er ist Freelance Dolmetscher Zwinkernd ), und die ABH eigentlich schon immer eine Akte von der eingereisten Person dabei hat, und deshalb für die AE nichts mehr verlangt hat. Das stimmt ja auch mit der Aussage von der Frau bei ABH überein. Aber warum steht im Internet nun was Anderes? Könnte mich jemand bitte aufklären?

Ich danke euch schon mal sehr  Traurig
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Petersburger
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Antwort #1 - 09.12.2018 um 14:28:59
 
1. Aufs Gepäck warten und keine Panik schieben.

2. Nicht alles glauben, was im Internet steht.
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maianh97
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 09.12.2018 um 15:38:38
 
Danke für deine Antwort🙏 Also meinst du, wir könnten auch ohne irgendwelche Dokumente zur ABH gehen und die AE bekommen? Im Internet ist es so, dass wirklich jede Stadt, jeder Landkreis diese Unterlagen auflistet. Da dachte Ich mir schon, dass es ein Muss ist.
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reinhard
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Antwort #3 - 09.12.2018 um 20:35:22
 
Die Ausländerbehörde hat die Akte vom Visumantrag mit allen Unterlagen. Die Ausländerbehörde hat dem Visum und der Aufenthaltserlaubnis zugestimmt.

Also hingehen, Antrag stellen und gucken, ob was fehlt.
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Petersburger
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Antwort #4 - 09.12.2018 um 20:50:30
 
Ich weiß nicht, ob Ihr ohne irgendwelche Dokumente die AE bekommt.

Allerdings weiß ich, dass man nicht alles glauben muss, was im Internet steht.
Und dass Behördenseiten - auch unsere - allgemeine Informationen liefern, wo im Einzelfall nicht immer alles gebraucht wird.

Wer dagegen alles auf der Behördenwebsite Beschriebene mithat, ist im Normalfall auf der sicheren Seite.
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Paulinchen
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Antwort #5 - 13.12.2018 um 20:05:47
 
Die Unterlagen waren bei der ABH vollständig, sonst hätte eure Sachbearbeiterin nicht zugestimmt. Nimm den Pass im Original mit, ein aktuelles biometrisches Passbild und Fülle den Antrag auf Erteilung einer AE aus. Alles weitere wird dann geprüft. Sollte noch etwas fehlen, wird es euch die Sachbearbeiterin sagen 😊
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Petersburger
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Antwort #6 - 13.12.2018 um 22:03:14
 
Paulinchen schrieb am 13.12.2018 um 20:05:47:
Sollte noch etwas fehlen, wird es euch die Sachbearbeiterin sagen 😊

Und einen zweiten Termin vergeben. Sie hat ja sonst nichts zu tun.

Ich würde alles mitnehmen, was auch schon im Visumverfahren vorgelegt wurde.
Denn erstens ist ja ohnehin vorhanden und muss nur eingepackt werden und zweitens hat die ABH die Originale alle noch nicht gesehen.

Also bitte keine solchen nassforschen Ratschläge, die dann zu überflüssiger Mehrarbeit führen.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #7 - 13.12.2018 um 23:33:52
 
Moin,

Natürlich nimmt man mit was man hat aber hier ging es ja darum, daß die Unterlagen mit dem Koffer ev. weg sind.
Die alle neu aus Vietnam zu besorgen dürfte kein Selbstgänger sein.

Die Angst mit dem Koffer ist aber 4 Tage alt und zu 99% haben sie den Koffer längst wieder. Hat sich also vermutlich erledigt, maianh97 meldet sich nur nicht mehr.

Gruß,
Norbert
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