Hallo,
habe folgende Frage.
Ich bin seit 2013 in Deutschland.
Die ersten zwei Jahre habe ich einen Deutschkurs gemacht, im Februar 2015 habe ich eine C1-Prüfung bestanden (TestDAF).
Ab 2015 bin ich Student an einer Uni. Leider habe ich nicht ordnungsgemäß studiert und es kann passieren, dass eine Verlängerung meines ATs im Februar 2019 verweigert wird.
Wenn es passiert, habe ich vor, auszureisen, möglichst schnell ein neues Visum zu beantragen (neues Studium oder Berufsausbildung) und innerhalb weniger Monaten wiedereinzureisen.
Die Frage: werden diese 5 Jahre aus dem ersten Aufenthalt evtl. für die Einbürgerung angerechnet (wenn ich dann später einen für eine Einbürgerung entsprechenden
AT z.B. durch Heirat erwerbe), wenn ich noch während des ersten Aufenthaltes (oder am Anfang des zweiten Aufenthaltes) eine C2 Prüfung belege und bestehe?
Ich fühle mich sehr gut integriert und kann es auch beweisen.
1). Wie kann man noch in diesem Fall die
EBH überzeugen, dass der erste Aufenthalt eine sehr gute integrative Wirkung gebracht hat?
2). Wenn die
EBH meinen Einbürgerungsantrag doch verweigert, gäbe es evtl. weitere Möglichkeiten, einen Einbürgerungsantrag nochmal zu stellen (mit einer besseren Begründung, oder in einem anderen Stadtteil bzw. in einer anderen Stadt (bei Umzug))?
Vielen Dank.