Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE (Gelesen: 3.412 mal)
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #15 - 07.12.2018 um 11:29:49
 
Alacrity schrieb am 07.12.2018 um 09:30:35:
Ein offensichtliches Versehen des Gesetzgebers, das in der Konsequenz nichteheliche Kinder gegenueber ehelichen, deren Eltern die Kosten der Geburt regelmaessig ueber die Familienversicherung laufen lassen oder die beihilfeberechtigt sind, benachteiligt. Mit Art. 6 (5) GG unvereinbar imo.

Wenn verheiratete Eltern im Besitz eines AT nach § 28 für den Ausländer sind, ist die Familienversicherung kein Thema.
Sind sie es nicht und es liegt keine sonstige AE vor, dann gibt es für eine Familienversicherung wieder keine Grundlage.

Es ist *nicht* in Ordnung, die Korrektur vermeintlicher oder tatsächlicher gesetzgeberischer Fehler / Verstöße gegen Art. 66 GG usf. von einem SB im Ermessen zu fordern.
Damit würde der SB nun wieder selbst gegen Gesetze verstoßen.

Statt dessen gibt es den Rechtsweg!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #16 - 07.12.2018 um 13:57:53
 
Alacrity schrieb am 07.12.2018 um 09:30:35:
Ein offensichtliches Versehen des Gesetzgebers, das in der Konsequenz nichteheliche Kinder gegenueber ehelichen, deren Eltern die Kosten der Geburt regelmaessig ueber die Familienversicherung laufen lassen oder die beihilfeberechtigt sind, benachteiligt. Mit Art. 6 (5) GG unvereinbar imo.


Das ist doch völliger Quatsch! Uneheliche Kinder werden nicht benachteiligt. Die Kosten der Entbindung sind Kosten der Mutter und nicht des Kindes.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Talus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #17 - 13.12.2018 um 10:43:09
 
Sie hat im übrigen auch kein Visum. Zeitlich ist das nicht mehr möglich. Sie kommt als "Tourist" hier nach DE. Sie ist schon hochschwanger. In ein paar Monaten wird das Kind geboren. Es stellt sich uns damit auch die Frage der Aufenthaltserlaubnis. Welche Schritte sollten wir einleiten, damit Sie hierbleiben kann und wir unsere Familie hier gründen können? Wenn das Kind erstmal geboren ist, dann sollte das doch klappen oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #18 - 13.12.2018 um 11:07:59
 
Du gehst vor nach dem Motto: "Sie ist dann mal da und alles andere wird sich schon regeln." Was unsere Gesetze dazu sagen ist Dir völlig egal.
Nein, vom Gesetz her kann sie nicht einfach mal so da bleiben. Sie strebt einen Daueraufenthalt an, also muss sie auch mit dem dazugehörigen Visum einreisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Talus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #19 - 13.12.2018 um 11:42:36
 
lottchen schrieb am 13.12.2018 um 11:07:59:
Du gehst vor nach dem Motto: "Sie ist dann mal da und alles andere wird sich schon regeln." Was unsere Gesetze dazu sagen ist Dir völlig egal.
Nein, vom Gesetz her kann sie nicht einfach mal so da bleiben. Sie strebt einen Daueraufenthalt an, also muss sie auch mit dem dazugehörigen Visum einreisen.


Ich meine solch ein Visum dauert 8-10 Wochen und diese Zeit haben wir nicht mehr. Das mir die Gesetze egal sind stimmt ja nicht. Wir wollen unsere Familie zusammen gründen und das sollte doch möglich sein. Außerdem kann man hier in DE ohne Visum bis zu 90 Tage bleiben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #20 - 13.12.2018 um 11:54:11
 
Talus schrieb am 13.12.2018 um 11:42:36:
Außerdem kann man hier in DE ohne Visum bis zu 90 Tage bleiben.


Und danach ausreisen und mit dem richtigen Visum wieder einreisen. Das wäre der richtige Weg.

Es kann doch hier niemand was dafür wenn ihr euch erst ein paar Wochen vor der Geburt darum kümmert, wie sie hier entbinden und eine AE bekommen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Talus
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #21 - 13.12.2018 um 12:24:37
 
lottchen schrieb am 13.12.2018 um 11:54:11:
Und danach ausreisen und mit dem richtigen Visum wieder einreisen. Das wäre der richtige Weg.

Es kann doch hier niemand was dafür wenn ihr euch erst ein paar Wochen vor der Geburt darum kümmert, wie sie hier entbinden und eine AE bekommen kann.


Ein paar Wochen sind es ja nicht. Du reimst dir Dinge zusammen die nicht stimmen. Du hast auch die Infos nicht die wir haben. Vom Migrationsamt habe ich erfahren das man ein Visum auch umwandeln kann, wenn Sie hier ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #22 - 13.12.2018 um 12:40:18
 
Warum fragst du uns? Du weißt es doch eh scheinbar besser. Also zieh deinen Plan durch und berichte bitte.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #23 - 13.12.2018 um 12:57:50
 
Die Einreise ohne Visum führt zur Ausreisepflicht.

Unter bestimmten Umständen kann die Ausländerbehörde einer Aufenthaltserlaubnis mit Verzicht auf das Visum zustimmen. Wenn die Frau vorsätzlich den Visumantrag nicht gestellt hat, um mit der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis zu erzwingen, kann die Ausländerbehörde auch ein Strafverfahren einleiten, ein Ausweisungsverfahren einleiten und die Frau für ein paar Jahre sperren.

Aber das ist eben das Risiko, wenn man sich nicht rechtzeitig über die gesetzlichen Vorschriften informiert.

Normal ist, bei der Botschaft in Kolumbien ein D-Visum zur Einreise zu beantragen. Die Unterlagen werden zur Ausländerbehörde geschickt, diese stimmt dem Visum zu, es wird erteilt. Nach der Einreise geht sie dann zur Ausländerbehörde, bei der die Unterlagen schon sind, und beantragt die Aufenthaltserlaubnis. Das richtige Verfahren kann sie auch nach der Geburt starten, aber sie soll nach den gesetzlichen Vorschriften immer in Bogota starten.

Du kannst sie fragen, ob sie einen guten Rechtsanwalt (Strafverteidiger) kennt und vielleicht rechtzeitig kontaktieren kann.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
frisbeescheibe
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #24 - 13.12.2018 um 16:24:10
 
Warum sind hier eigentlich alle so auf das nationale Aufenthaltsrecht fokussiert?
Wozu gibt es die EU-Freizügigkeitsrichtlinie und das Freizügigkeitsgesetz-EU?
Schon viele meiner Bekannten haben damit erfolgreich und LEGAL langwierige Visumsverfahren vermeiden können.

In der Tat wird es schwer, wenn der TE und seine kolumbianische Freundin nicht heiraten.

Wohnt der TE vielleicht irgendwo in Grenznähe zu einem EU-Nachbarstaat Deutschlands?
Wenn ja, kann er nach einer in Dänemark meist unkomplizierten Heirat für sich und seine Frau eine Wohnung im EU-Ausland mieten. Er ist als Deutscher dort dann ja freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger. Wenn die beiden dort wohnen, bekommt die Frau ja eine Aufenthaltskarte nach Art. 10. Den Job und die Krankenversicherung in Deutschland kann der TE auch trotz Wohnsitz im EU-Ausland behalten, wenn das von der Pendelei her praktisch darstellbar ist. Seine Ehefrau könnte unter diesen Bedingungen auch beitragsfrei in der Familienversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden, auch wenn die beiden gemeinsam im Ausland leben. Auch eine Geburt in einer Klinik im EU-Ausland müsste die deutsche Krankenkasse tragen. Frühestens 3 Monate nach der offiziellen Anmeldung im Ausland könnten sie nach Deutschland zurückkehren, ohne dass irgendein Visumsverfahren nötig wäre. Optimal wäre es, wenn bis dahin die Frau eine Aufenthaltskarte nach Art. 10 ausgestellt bekommen hätte.

Von Scheinanmeldungen oder dergleichen ist aber abzuraten. Das könnte zu großen juristischen Problemen führen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #25 - 13.12.2018 um 16:31:58
 
Talus schrieb am 13.12.2018 um 11:42:36:
Ich meine solch ein Visum dauert 8-10 Wochen und diese Zeit haben wir nicht mehr

Dann geht es eben nicht.

Ich verstehe die Einstellung "Rechtlich korrekt geht nicht mehr, also machen wir es auf dem falschen Weg" nicht und will das auch gar nicht.

Wenn man vernünftig auftritt und die Bedingungen dafür da sind, geht Einiges.
Unlängst stand eine junge Frau vor mir, die hatte konsequent auf die falschen Leute gehört. Genauer gesagt nicht sie, sondern der Vater ihres noch nicht geborenen Kindes.
Lauter unnützes Zeug vorbereitet und damit Zeit verloren.

Anfang des 7. Monats.

Das Visumverfahren dauerte ein paar Tage, weil ich mir die Zeit genommen habe, den Antrag nach der Arbeit einzuscannen und an die ABH zu schicken. Und dort nahm sich auch jemand die Zeit ...

Es gibt nicht nur Dienst nach Vorschrift. Wie gesagt, bei vernünftigem Auftreten.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
R32
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #26 - 13.12.2018 um 16:46:40
 
Petersburger schrieb am 13.12.2018 um 16:31:58:
Dann geht es eben nicht.

Ich verstehe die Einstellung "Rechtlich korrekt geht nicht mehr, also machen wir es auf dem falschen Weg" nicht und will das auch gar nicht.

Wenn man vernünftig auftritt und die Bedingungen dafür da sind, geht Einiges.
Unlängst stand eine junge Frau vor mir, die hatte konsequent auf die falschen Leute gehört. Genauer gesagt nicht sie, sondern der Vater ihres noch nicht geborenen Kindes.
Lauter unnützes Zeug vorbereitet und damit Zeit verloren.

Anfang des 7. Monats.

Das Visumverfahren dauerte ein paar Tage, weil ich mir die Zeit genommen habe, den Antrag nach der Arbeit einzuscannen und an die ABH zu schicken. Und dort nahm sich auch jemand die Zeit ...

Es gibt nicht nur Dienst nach Vorschrift. Wie gesagt, bei vernünftigem Auftreten.


Ich habe mir die Arbeit gemacht als meine Freundin schwanger war alles korrekt bei der Deutschen Botschaft zu machen. 

Im dritten Monat haben wir angefangen und im 5 Monat war Sie in DE mit dem richtigen Visum. Sie hat dann noch 3 Monate im Büro mitgearbeitet  bei der GKV angemeldet und sozialversichert,  bis unser Kind kam.

Für den Threadstarter habe ich kein Verständnis.

Der Threadstarter soll in DK heiraten und in Grenznähe mit ihr die EU Freizügigkeit wahrnehmen, damit alles legal ist.

Alles andere ist ein Fall für den Staatsanwalt.

Wahrscheinlich ist kein Geld da, um das zu stemmen, keine eine Menge ähnlicher Fälle
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
frisbeescheibe
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 91

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #27 - 13.12.2018 um 17:23:32
 
Zitat:
Der Threadstarter soll in DK heiraten und in Grenznähe mit ihr die EU Freizügigkeit wahrnehmen, damit alles legal ist.


Eben!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwangere Freundin kommt aus Kolumbien nach DE
Antwort #28 - 13.12.2018 um 17:28:33
 
Zitat:
Im dritten Monat haben wir angefangen und im 5 Monat war Sie in DE mit dem richtigen Visum. Sie hat dann noch 3 Monate im Büro mitgearbeitet  bei der GKV angemeldet und sozialversichert,  bis unser Kind kam.


Ihr wart zu dem Zeitpunkt schon verheiratet? Wenn nicht hätte sie keine Arbeitserlaubnis vor der Geburt bekommen dürfen, im Normalfall hätte das dann so nicht funktionieren dürfen.

Talus schrieb am 13.12.2018 um 12:24:37:
Du reimst dir Dinge zusammen die nicht stimmen. Du hast auch die Infos nicht die wir haben.


Äh. Ja. Ich und jeder andere hier kann natürlich nur auf das Bezug nehmen was Du an Informationen zur Verfügung stellst.

Talus schrieb am 13.12.2018 um 12:24:37:
Vom Migrationsamt habe ich erfahren das man ein Visum auch umwandeln kann, wenn Sie hier ist.

Welches Visum? Sie reist doch ohne ein? Wenn Sie mit einem Visum zur Geburt eines deutschen Kindes einreist dann kann sie danach natürlich auch eine AE als Mutter eines deutschen Kindes beantragen.

Talus schrieb am 13.12.2018 um 10:43:09:
Sie ist schon hochschwanger. In ein paar Monaten wird das Kind geboren.


Ja was denn nun? Hochschwanger oder Geburt in ein paar Monaten? Beides gleichzeitig geht nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema