Warum sind hier eigentlich alle so auf das nationale Aufenthaltsrecht fokussiert?
Wozu gibt es die EU-Freizügigkeitsrichtlinie und das Freizügigkeitsgesetz-EU?
Schon viele meiner Bekannten haben damit erfolgreich und LEGAL langwierige Visumsverfahren vermeiden können.
In der Tat wird es schwer, wenn der
TE und seine kolumbianische Freundin nicht heiraten.
Wohnt der
TE vielleicht irgendwo in Grenznähe zu einem EU-Nachbarstaat Deutschlands?
Wenn ja, kann er nach einer in Dänemark meist unkomplizierten Heirat für sich und seine Frau eine Wohnung im EU-Ausland mieten. Er ist als Deutscher dort dann ja freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger. Wenn die beiden dort wohnen, bekommt die Frau ja eine Aufenthaltskarte nach Art. 10. Den Job und die Krankenversicherung in Deutschland kann der
TE auch trotz Wohnsitz im EU-Ausland behalten, wenn das von der Pendelei her praktisch darstellbar ist. Seine Ehefrau könnte unter diesen Bedingungen auch beitragsfrei in der Familienversicherung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden, auch wenn die beiden gemeinsam im Ausland leben. Auch eine Geburt in einer Klinik im EU-Ausland müsste die deutsche Krankenkasse tragen. Frühestens 3 Monate nach der offiziellen Anmeldung im Ausland könnten sie nach Deutschland zurückkehren, ohne dass irgendein Visumsverfahren nötig wäre. Optimal wäre es, wenn bis dahin die Frau eine Aufenthaltskarte nach Art. 10 ausgestellt bekommen hätte.
Von Scheinanmeldungen oder dergleichen ist aber abzuraten. Das könnte zu großen juristischen Problemen führen.