Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Westbalkanregelung 2019? (Gelesen: 946 mal)
une
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Tirana, Albania
Tirana
Albania
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Westbalkanregelung 2019?
04.12.2018 um 22:42:46
 
Ich hoffe,  dass ich hier richtig bin.

Die Fragen wurden mir aktuell gestellt, doch konnte ich nicht alle beantworten und bin nicht sicher, ob ich die richtigen Texte gefunden und auch verstanden habe.

1. Wenn man merkt, dass Gehalt sowie Arbeitszeiten nicht passen, kann man sich was neues suchen und nach Mitteilung/Prüfung ans Ausländeramt problemlos wechseln?
2. Wie sieht es mit den Aufenthalten aus? 1 x Jahr und 2 x Jahre und danach die NE?
3. Kann man die Einbürgerung beantragen und wenn ja, ab welchem/welcher  Aufenthalt/sdauer?

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Westbalkanregelung 2019?
Antwort #1 - 05.12.2018 um 07:03:21
 
1. Bevor eine neue Stelle angetreten wird, muss man eine neue Arbeitserlaubnis bei der ABH beantragen. Erst wenn man diese in der Hand hat, kann man auch tatsächlich anfangen dort zu arbeiten.

2. da gibt es keine genaue Regelung, das handhabt jede ABH anders. Eine NE ist erst nach 5 Jahren + 5 Beiträge RV grds. möglich. Es müssen aber auch andere Voraussetzungen erfüllt werden, z.B. B1 Sprachkenntnisse, am besten mal in den § 9 AufenthG schauen.

3. Eine Einbürgerung ist grds. erst nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren möglich, die Frist kann ggf. verkürzt werden, wenn besondere Integrationsleistungen vorliegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
une
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 25

Tirana, Albania
Tirana
Albania
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Westbalkanregelung 2019?
Antwort #2 - 05.12.2018 um 16:06:27
 
Danke fuer die Info.
Ich werde es so weitergeben  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema