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Dublin Regel - Einreise Griechenland (Gelesen: 1.427 mal)
Virage_x
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dublin Regel - Einreise Griechenland
04.12.2018 um 11:48:26
 
Hallo zusammen,

ich würde mich sehr über Eure Erfahrung zum Thema Asyl freuen.

Zu meinem Problem:

Ich habe sehr gute Bekannte im Iran lebend. Durch eine Ehescheidung von Ihrem Mann, ist es der Frau (33 Jahre) und Tochter (11 Jahre) nicht mehr möglich ein sicheres Leben im Iran zu führen. Die beiden würden gerne Asyl in Deutschland beantragen.

Ein Schengen-Visum (über die Deutsche Botschaft) für iranische Bürger ohne großen Grundbesitz ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Es ist den beiden jedoch möglich legal ein Schengen-Visum für Griechenland zu bekommen. Durch dieses Verfahren werden ja die Fingerabdrücke in der griechischen Botschaft genommen.

Meine Fragen nun:
- Wenn die beiden nach Griechenland fliegen würden und nach Deutschland reisen würden um hier Asyl zu beantragen, werden sie nach der Dublin Regel wieder nach Griechenland ausgewiesen?
- Können die beiden mit einem Schengen-Visum, welches für Griechenland ausgestellt wurde, einen Flug nach Deutschland nehmen und hier Asyl beantragen, ohne durch Dublin wieder nach Griechenland zurück geschickt zu werden?
- Seht ihr noch weitere Möglichkeiten?


Ich freue mich von Euch zu hören,
Vielen Dank und beste Grüße
Virage
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 04.12.2018 um 12:17:03
 
Alleine deshalb schon nicht (ohne Lügen) machbar da Schengenvisa bei der VErtretungsbehörde des (Haupt)Ziellandes gestellt werden müssen, die Verwendung des Wortes "legal" deinerseits ist daher ein klein wenig befremdlich. 2. ist die Stellung eines Asylantrages nicht Sinn eines Schengenvisums; gehe daher glücklicherweise davon aus, dass du hier keine zielführenden Informationen erhalten wirst. Ein sicheres Leben ist im Übrigen nicht nur in Deutschland möglich.
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.12.2018 um 13:20:11
 
Von allem anderen mal abgesehen: Welchen Asylgrund will die Frau denn angeben? Dass sie eine geschiedene Frau ist wird wohl kaum als Grund anerkannt werden. Ist sie politisch tätig im Iran? Wird sie dort verfolgt?
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.12.2018 um 19:48:10
 
Grundsätzlich gilt: Für einen Asylantrag ist immer das Land zuständig, das ein Visum gegeben hat.

Nur bei denen, die ohne Visum einreisen, ist das erste Land zuständig.

Wer mit einem griechischen Visum kommt und irgendwo Asyl beantragt, dessen Antrag wird in Deutschland als "unzulässig" abgelehnt. Griechenland wird angefragt (3 Monate Zeit) und kann Stellung nehmen (2 Monate Zeit). Dann wird der Bescheid zugestellt, "die Abschiebung nach Griechenland wird angeordnet". Danach hat das Bundesamt 6 Monate Zeit für die Abschiebung. Klappt das nicht, ist Griechenland für den Asylantrag auch nicht mehr zuständig, sondern dann Deutschland: Der "Unzulässig"-Bescheid wird aufgehoben und der Antrag normal bearbeitet.

Ob dann die vorgetragenen Gründe ausreichen, um in Griechenland oder in Deutschland ein Bleiberecht zu erhalten, entscheiden die zuständigen Behörden, eventuell im nächstes Schritt ein Gericht.
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