karlweissDE schrieb am 03.01.2019 um 11:49:55:Sie hat einfach die Kraft und Vertrauen in den Rechtsstaat verloren.
So wie du das berichtest, kommt es mir ziemlich weinerlich rüber. Die Person soll doch bitte einfach mal das was im Rechtstaat für sowas vorgesehen ist nutzen: Rechtsmittel. Ansonsten soll die Person doch bitte nicht eine solch pathetische ausdrucksweise verwenden.
karlweissDE schrieb am 03.01.2019 um 11:49:55:Die Person hat seit mehr als 10 Jahren eine
AE Für Deutschland. Sie wollte eigentlich nicht in DE bleiben aber durch den gut bezahlten Job kam das so. Der Eintrag beim Verfassungsschutz muss mindestens 10 Jahre zurückliegen, weil die Geschäftsbeziehungen mit den beobachteten Leuten so lange zurückliegen.
Relevanz? Sollen wir Mitleid haben? Sollen wir aus Empathie sagen, dass das was der Verfassungsschutz macht, offensichtlich moralisch falsch ist und die betroffene Person ein Opfer sei?
Nein. Man muss die Sache mit kühlem Kopf angehen und eine Lösung finden, ohne ständig auf die Tränendrüse drücken zu wollen.
karlweissDE schrieb am 03.01.2019 um 11:49:55:Das Kuriose an dieser Sache ist, dass die betroffene Person nie die Möglichkeit bekommen hat, alles dazulegen, so sagte sie. Es gab kein Gespräch oder Erklärungsversuch.
Ich glaube deine Erläuterung gehört eher in die Märchenwelt. Der Verfassungsschutz ist keine Polizeibehörde sondern ein Inlandsgeheimdienst. Der kommt nicht wie die Zeugen Jehovas vor die Haustür und fragt ob man doch kurz Zeit habe über Gott und die Welt zu reden. Im Wort Geheimdienst ist das Wort "geheim" enthalten. Also wird weitestgehend alles im geheimen gemacht... naja zumindest wird das versucht.
Aber bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis wurde die betroffene Person doch angehört?! Sollte es jedenfalls und nicht schlicht ein Ablehnungsbescheid erteilt worden sein. Und da die Person im Rahmen der Erteilung der Niederlassungserlaubnis angehört wurde, wurde die Person ja schon einmal dazu angehört.
karlweissDE schrieb am 03.01.2019 um 11:49:55:Gibt es Anwälte, die sich speziell dem Thema "Verfassungsschutz" beschäftigen? Diese Behörde mag notwendig sein für die Sicherheit aber da diese Behörde von Menschen geführt wird, ist sie und deren Entscheidungen nicht von Fehlern frei.
Für die Kontrolle der Geheimdienste gibt es zwei Institutionen: Gerichte und das jeweilige Parlament(Bundestag für das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Landtag für das Landesamt für Verfassungsschutz) bzw. genauer das Parlamentarische Kontrollgremium.
Von der Einschaltung beider Institutionen hat die Person bis jetzt abgesehen. Nebenbei bemerkt, sind Richter und Parlamentarier auch Menschen und somit nicht frei von Fehlern.
Ich empfehle aber weiterhin nicht direkt gegen den Verfassungsschutz anzugehen, da diese im Zweifel vor Gericht gewinnen werden. Die Daten werden höchstwahrscheinlich nicht gelöscht werden. Es ist sinnvoller gegen die Ablehnung der Niederlassungserlaubnis gerichtlich vorzugehen und die Geheimdienstdaten durch einen Richter prüfen zu lassen.