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Wiedereinreise mit Fiktionsbescheinigung aus Kenia möglich? (Gelesen: 1.160 mal)
micha1970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.12.2018 um 15:40:22
 
Hallo,

eine Freundin von mir (Kenianerin) lebt seit 2010 in Deutschland. Sie kam als Aupair, machte eine Ausbildung zur Altenpflegerin und arbeitet seit 2016 in diesem Beruf. Im Juli 2018 bekam sie ein Kind von einem Mann (Deuscher) und lebt mit diesem Mann zusammen (nicht verheiratet). Zur Zeit ist sie im Erziehungsurlaub für 1 Jahr und plant danach wieder als Altenpflegerin zu arbeiten.
Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis nach P. 18 Absatz 4 S.1, die am 8,12,2018 endet. Sie hatte letzten Freitag einen Termin bei der Ausländerbehörde, den sie jedoch durch eigene Schuld um 15 Minuten verpasst hat. Nun bekommt sie den nächsten Termin erst wieder im April 2019.
Ihr Sohn (5 Monate) hat bereits einen deutschen Reisepass.
Nun möchte sie aber Anfang nächsten Jahres für 3 Monate mit ihrem Kind nach Kenia reisen.
Wird es Schwierigkeiten geben beim Rückflug/Wiedereinreise, da sie ja nur eine Fiktionsbescheinigung hat?
Vielen Dank für Tipps!
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.12.2018 um 17:44:27
 
Hallo,

falls zum Zeitpunkt der Wiedereinreise die FB noch zeitlich gültig sein sollte und die FB das Kreuz bei "§81 Abs. 4 AufenthG" aufweist (höchstwahrscheinlich; S.3, unterstes Kästchen), dann gibt es kein Problem an der Grenze bei der Wiedereinreise nach DEU.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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micha1970
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.12.2018 um 09:53:04
 
Vielen Dank für die Antwort!!!!!

In der Praxis sollte es auch kein Problem mit dem Kind mit deutschem Reisepass geben? Sollte der deutsche Vater irgendwo sein Einverständnis für die Reise schriftlich erklären? Er würde mit an den Flughafen in Deutschland kommen und ist natürlich einverstanden mit der Reise.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.12.2018 um 10:25:30
 
Sie sollte vorsichtshalber ein Schreiben von ihm dabei haben, möglichst mit Handy-Nummer.
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 03.12.2018 um 10:34:07
 
reinhard schrieb am 03.12.2018 um 10:25:30:
Sie sollte vorsichtshalber ein Schreiben von ihm dabei haben, möglichst mit Handy-Nummer.


Und auch die Einreisebedingungen von Kenia überprüfen. Manche Ländern wollen bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen eine (gelegentlich sogar notarisierte) Erlaubnis/Vollmacht. Da am besten prüfen, ob Kenia oder etwaige Transitländer so etwas kennen.
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Tina05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 05.12.2018 um 11:02:14
 
fab87 schrieb am 03.12.2018 um 10:34:07:
Und auch die Einreisebedingungen von Kenia überprüfen. Manche Ländern wollen bei nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen eine (gelegentlich sogar notarisierte) Erlaubnis/Vollmacht. Da am besten prüfen, ob Kenia oder etwaige Transitländer so etwas kennen.

Hat das Kind evtl. auch die kenianische Staatsangehörigkeit? Dann bitte vor der Reise klären, ob noch in Deutschland ein Pass für das Kind beantragt werden muss.
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Gruß
Tina
 
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