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Jobsuch visa für eine mutter mit kind (Gelesen: 1.575 mal)
Rasa
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02.12.2018 um 11:53:06
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Schwägerin wollte nach Deutschland kommen auf „Jobsuch Visa“ . Sie ist eine hochqualifizierte IT experte.
Sie hat ein ein jähriges Kind. Sie wollte das kind auch mitbringen und wollte nicht das Kind in Indien  lassen.

Sie würde bei uns wohnen und einen Job suchen. wann es klappt möchte sie und meinen Bruder nach Deutschland umziehen. das ist der plan.

Gibt es eine Möglichkeit dafür ? oder was andere Gelegenheit hat sie?

Mit freundlichen Grüßen
Rasa
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blubb


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Antwort #1 - 02.12.2018 um 18:11:41
 
Hallo,

"hochqualifizierte IT experte" sagt erst einmal wenig aus.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, als ausländische Fachkraft ein entsprechendes Visum zu bentragen, hier sind als Einstieg zur Eigenrecherche mal 2 Links:
Klick!
Klick!

Ob und inwieweit das zusammen mit dem Kind funktioniert, zumal ja der Ehemann noch in Indien verbleibt, entzieht sich meiner Einschätzungsmöglichkeit. Da melden sich u.U. noch Foristen hier mit einschlägiger (Berufs-) Erfahrung.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #2 - 02.12.2018 um 21:23:54
 
Zur Arbeitsplatzsuche wird ein nationales Visum mit max. sechs Monaten Gültigkeit erteilt, keine Aufenthaltserlaubnis.

§ 32 AufenthG regelt den Kindernachzug und setzt eine Aufenthaltserlaubnis beim Elternteil voraus.

Damit ist Kindernachzug zu einem Arbeitsplatz-Suchenden im Regelfall nicht möglich.
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Rasa
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 03.12.2018 um 12:04:25
 
Vielen Dank für Ihre Antworten @Petersburger @T.P.2013 Smiley

Wir haben ihre Qualifikationen, Erfahrungen usw. geprüft und sie kann sich für die Blue Card beantragen, wenn sie einen Job findet.

Aber es ist schade, dass sie ihr Baby nicht mitbringen kann. Griesgrämig

Welche anderen Möglichkeiten hat sie? Kann das Kind ein Schengen-Visum beantragen, wenn die Mutter ein Arbeitsuchvisum hat?
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Petersburger
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Antwort #4 - 03.12.2018 um 12:51:54
 
Kann es.

Bzw. die Mutter kann das für das Kind.

Allein:
Wie begründet man denn in einer solchen Situation den Willen zur rechtzeitigen Rückkehr?

Ganz klar:
Ein nationales Visum zum Familiennachzug bedarf der Zustimmung der ABH. Die dauert.
Ein nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche dagegen wird ohne Beteiligung der ABH erteilt, also in etwa genauso schnell wie ein Schengen-Visum.

Daher: Entweder man kümmert sich rechtzeitig um je einen nationalen Antrag für Mutter und Kind und begründet dabei, warum das Kind nicht zurückbleiben kann und wie es in Deutschland versorgt wird, während die Mutter auf Arbeitsplatzsuche ist.
Und plant Zeit ein, weil das kein Selbstläufer ist.

Oder man lässt das Kind wirklich zurück und holt es dann, wenn man eine Stelle gefunden hat.
Dabei kann man sich auch noch entscheiden, selbst doch noch ein Visum zur Arbeitsaufnahme im Heimatland zu beantragen.

Ist zwar nicht erforderlich, wenn man zur Arbeitsplatzsuche ein D-Visum bekam und das noch nicht abgelaufen ist, aber falls man selbst (der Erwerbstätige) keine relevanten Voraufenthalte in Deutschland hatte, dann ist das eigene Visum zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit zustimmungsfrei seitens der ABH und der Antrag für das Kind des Erwerbstätigen auch!!



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