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Asylantrag in Deutschland, Pass in Italien (Gelesen: 2.143 mal)
Themen Beschreibung: Wie bekommt man den Pass zurück?
reinhard
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29.11.2018 um 15:51:50
 
Die Asylbewerberin war in Italien, dort wurde ihr für das Asylverfahren der Pass abgenommen (in Rom). Sie kam dann nach Deutschland, beantragte hier erneut Asyl. Da der Rest ihrer Familie hier lebt, hat das BAMF sie übernommen, angehört und positiv entschieden.

Wäre der Pass beim BAMF oder Ausländerbehörde, würde sie ihn jetzt zurück bekommen. Da sie subsidiären Schutz hat (sie klagt nicht auf Flüchtlingsschutz), hat sie auch Passpflicht. Wie kann sie an ihren Pass kommen?

Heute bei der Ausländerbehörde: Sie machen nichts, geben nur im Härtefall zeitlich befristet einen Ersatzpass. Wünschen ihr Glück. Vorher bei ihrer Botschaft: Sie stellen einen neuen Pass nur aus, wenn es eine Verlustmeldung der (deutschen) Behörde gibt.

Meine nächste Station: BAMF.

Aber vielleicht weiß jemand einen Weg.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 29.11.2018 um 17:58:20
 
Hast du mal an die italienischen Behörden gedacht?

reinhard schrieb am 29.11.2018 um 15:51:50:
Sie stellen einen neuen Pass nur aus, wenn es eine Verlustmeldung der (deutschen) Behörde gibt.


Also Verlustmeldung bei einer Behörde (Polizei) machen
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fab87
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Antwort #2 - 29.11.2018 um 19:17:51
 
deerhunter schrieb am 29.11.2018 um 17:58:20:
Hast du mal an die italienischen Behörden gedacht?


Also Verlustmeldung bei einer Behörde (Polizei) machen


Aber es handelt sich ja nicht um einen Verlust!

It. Behörde kontaktieren bzw. kontaktieren lassen
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 29.11.2018 um 22:51:28
 
Vielleicht hat das BAMF sich ja bereits den Pass schicken lassen? Oder haben die eine Entscheidung ohne vorliegenden Pass getroffen obwohl einer existier? Ich würde erst mal dort nachfragen.
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reinhard
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Antwort #4 - 17.12.2018 um 16:26:04
 
Da es wohl niemand wirklich weiß, mach ich mal selbst weiter:

1) Die Betroffene hat einen Brief an das BAMF in Nürnberg geschickt, nach ihrem Pass gefragt und darum gebeten, diesen bei der zuständigen italienischen Behörde anzufordern.

2) Ich habe durch eine gemeinsame Bekannte Kontakt zur Leiterin einer Asylunterkunft in Italien aufgenommen. Diese meint, die italienische Polizei würde eingezogene Pässe den Betroffenen im Ausland (also Weitergereisten) nie zurückgeben, sondern nur an die zuständige deutsche Behörde abgeben.

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reinhard
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Antwort #5 - 15.01.2019 um 17:11:18
 
Wir haben jetzt die klassische Situation:

1) Die Ausländerbehörde teilt mit, sie haben keinen Zugriff auf einen Pass in Italien. Die Betroffene muss sich an das BAMF wenden.

2) Das BAMF teilt mit, das Asylverfahren wäre abgeschlossen. Die Betroffene muss sich an die Ausländerbehörde wenden.

Wir werden jetzt die Schreiben kopieren und über Kreuz zur Kenntnis schicken, uns sonst an das Innenministerium in Berlin wenden. Die italienischen Behörden schicken den Pass nur auf Anforderung an das BAMF, das BAMF will ihn nicht anfordern.
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