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Visum für einen Bundesfreiwilligendienst in Deutschland (Gelesen: 1.923 mal)
Mr. BMG
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22.11.2018 um 21:16:33
 
Hallo,

hatt einer von Euch solch ein Visum zum Bundesfreiwilligendienst in Deutschland schon mal beantragt?

Ich bin 42 und mit meiner Frau (Chinesin) seit 2011 verheiratet. Leben zusammen in Deutschland. Haben eine 5 Jährige Tochter. Beide Arbeitstätig und leben in einer 4 Zimmer Mietwohnung.
Meine Schwägerin (die Schwester meiner Frau  Durchgedreht ) hat uns schon mal in Deutschland besucht, im Zuge eines Schengen Visums (2015). Jetzt möchte sie gerne einen Freiwilligendienst machen, um die deutsche Sprache und Kultur zu erlernen. Sie ist in China geschieden und hat auch eine Tochter 1 Jahr alt.

Habe leider in euer Forum noch nichts über ein Freiwilligendienst in DE gefunden. Hat denn jemand schon mal solch ein Visum beantragt?

Wir haben in Deutschland schon eine Einsatzstelle und ein Träger gefunden, wo sie arbeiten könnte,
aber die dort haben keine Erfahrung über diese Visabeantragung mit Sprachkurs, da sie immer Leute von Organisationen bekommen.
Den Vertrag würden wir bekommen, aber sie müsste noch vorher Deutsch lernen und würde dies gern in DE tun. Sprachschule ist auch schon gefunden, würde ca. 1700 € kosten bis Niveau B1 in 7 Monaten.
Wie beantragt sie beide Visa zusammen? Wenn man ein reines Sprachvisa beantragt muss man ja danach wieder ausreisen und beim Visum zum Freiwilligendienst ist das mit dem Sprachkurs nicht mit drin. Oder kann sie den Freiwilligendienst beantragen mit den vorgeschalteten Sprachkurs? Ähnlich wie das Studien Visa.

bitte um Eure Hilfe

Vielleicht denk ich nur zu kompliziert

Dank schon mal im Voraus
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erne
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Antwort #1 - 22.11.2018 um 21:39:33
 
Mr. BMG schrieb am 22.11.2018 um 21:16:33:
Wie beantragt sie beide Visa zusammen?


meines Wissens gar nicht,
jeweils einzeln

Sie kann ein Visum zum Sprache lernen bekommen, wenn sie es bekommt, damit einreisen und dann die AE beantragen.
Nach dem Sprachkurs kann sie eine AE zur Ableistung des BFD beantragen. Das heisst aber nicht, dass das alles glatt geht.

der BFD ist aber nicht da, um Zitat:
die deutsche Sprache und Kultur zu erlernen.


Dafür ist das Au-Pair Program vorgesehen.

grundsätzlich gilt https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18d.html

Ansonsten lies mal vorbereitend das hier
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016L0801&from=D
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Mr. BMG schrieb am 22.11.2018 um 21:16:33:
auch eine Tochter 1 Jahr alt. 

und soll die Tochter mit?

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Mr. BMG
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Antwort #2 - 22.11.2018 um 22:56:05
 
Hallo erne,

Danke für deine Antwort.

Für Au-Pair ist sie zu alt. (27) Intensivsprachkurs alleine, geht nicht, da er abgelehnt wird, weil sie momentan nicht mehr berufstätig ist. Und ausserdem müsste sie danach auf jeden Fall wieder ausreisen, wenn man man nur ein reines Sprachvisum beantragt.

Ihre Tochter soll mitkommen über ein Visum zum Kindesnachzug. Das wird zu gleichen Zeit beantragt wie ihr Visum. (Dokumente sind schon in Bearbeitung) Und auf ihre Tochter wird meine Mutter aufpassen, also alles okay zur Ausübung des Freiwilligendienstes.

Ich werde nochmals mit der Einsatzstelle des FWD reden, wegen dem Spracherwerb, da er meistens auch teil des Dienstes ist. Ich wollte nur anmerken, das wir den Sprachkurs selber bezahlen. Es geht nur um die Zeit.

So wie ich die Sache jetzt sehe, reicht das reine Visum zum FWD aus, wenn das mit dem Spracherwerb während des FWD geklärt ist.



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Antwort #3 - 22.11.2018 um 23:31:42
 
Moin,

Familiennachzug zum FWD? Ist das überhaupt irgendwie vorgesehen?
Das ist ja eine Vollzeitstelle, wird nicht fürstlich bezahlt und zur Not wird man irgendwie untergebracht.
Das dann mit einem Baby?
Ich könnte mir vorstellen, daß sich über so eine Konstellation noch nie jemand Gedanken gemacht hat und alle Schnappatmung bekommen.
Auf jeden Fall müsste aber der LU für die Lütte gesichert werden und dafür reicht das Geld vom FWD sicher nicht.

Ein sehr ambitionierter Plan...

Gruß,
Norbert
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Antwort #4 - 23.11.2018 um 11:33:50
 
Mr. BMG schrieb am 22.11.2018 um 22:56:05:
Für Au-Pair ist sie zu alt. (27) 


nun, der BFD geht auch nur bis 27, die AE wird für max. ein Jahr erteilt. Das mit den Sprachkenntnissen müsst Ihr selber klären, wird aber mehr als knapp.


Kindernachzug.
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https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html
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Antwort #5 - 23.11.2018 um 11:47:16
 
Laut Internet kann man BFD auch mit über 27 Jahren machen. FSJ hat ne Altersgrenze von 27.
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Antwort #6 - 23.11.2018 um 11:47:27
 
erne schrieb am 23.11.2018 um 11:33:50:
Kindernachzug.
AE nach §18 sieht keinen Kindesnachzug vor, nur über einen Härtefall (Abs. 4 unten)
Kindernachzug:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__32.html

Das stimmt so nicht, siehe Nr. 4:
Aufenthaltserlaubnis nach den übrigen Vorschriften mit Ausnahme einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative,
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deerhunter
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Antwort #7 - 23.11.2018 um 12:03:24
 
Mit dem Kind wird vermutlich an einer KV scheitern und möglicherweise bei einer 5 jährigen auch an der Schulpflicht!
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Mr. BMG
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Antwort #8 - 23.11.2018 um 20:23:41
 
danke für die vielen Antworten.

@deerhunter

Warum wird es an der KV scheitern und was hat das mit meiner 5 jährigen Tochter zu tun?
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Antwort #9 - 23.11.2018 um 20:27:57
 
Den BFD kann man natürlich über 27 machen, wie Aras es bereits geschrieben hat.
Es ist sogar möglich eine 20 Stunden Woche zu machen und nicht Vollzeit.
Man muss sich genau erkundigen und den Träger oder Einsatzstelle alle Informationen  herauslocken.  Smiley

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