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Aufenthalt und Folgen? (Gelesen: 8.507 mal)
traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #15 - 24.11.2018 um 17:45:13
 
lottchen schrieb am 24.11.2018 um 15:48:29:
Er kann nur auf das nächste Schreiben der ABH warten und darauf (mit Anwalt) reagieren. Macht er irgendwas? Eine Ausbildung, Deutschkurs, irgendwas?


Heute Post von der ABH gekommen, Termin 4. Jan. Er will B2 Kurs machen. Lassen wir uns überraschen, was der Anwalt rät.
Danke für eure Ratschläge.
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traute
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 09.12.2018 um 07:29:46
 
Die Geschichte ist noch nicht beendet. Da er in Bayern, seinem vorigen Wohnort, gegen die Ablehnung von Asyl in DE geklagt hatte, kam gestern Post von seinem dortigen Anwalt. Am 18.12. Termin in München.

Mit dem abgelaufenen Aufenthalt in Italien könnte er wohl nicht zurück geschickt werden, vermute ich. Ebenfalls nicht nach Eritrea. WO kann er dann bleiben? Bei Frau und Kind am jetzigen Ort mit einer Duldung?

Er hat alle Papiere aus Italien verloren.
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Antwort #17 - 09.12.2018 um 10:41:25
 
traute schrieb am 09.12.2018 um 07:29:46:
Mit dem abgelaufenen Aufenthalt in Italien könnte er wohl nicht zurück geschickt werden, vermute ich.


Da vermute ich anders....aber abwarten

traute schrieb am 09.12.2018 um 07:29:46:
einer Duldung?

Er hat alle Papiere aus Italien verloren. 


Warum einem Betrüger (mehrfach Asyl) eine Duldung geben?
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traute
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Antwort #18 - 18.12.2018 um 14:00:04
 
Heute war Gerichtstermin. Asyl in DE abgelehnt. Mehr weiß ich noch nicht.
Könnte über das Sorgerecht zum Kind ein Aufenhalt in DE hergestellt werden?
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Antwort #19 - 18.12.2018 um 15:13:21
 
traute schrieb am 18.12.2018 um 14:00:04:
Könnte über das Sorgerecht zum Kind ein Aufenhalt in DE hergestellt werden?


Nein, denn dafür muss er mit dem richtigen Visum und legal nach Deutschland eingereist sein und es dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen (z.B. illegale Einreise). Denn nach Ablehnung Asyl darf eine AE nur erteilt werden, wenn ein Anspruch besteht (§ 10 Abs. 3 AufenthG). Mein Tipp: Ausreisen, Visumsverfahren nachholen.
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lottchen
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Antwort #20 - 18.12.2018 um 16:13:36
 
traute schrieb am 18.12.2018 um 14:00:04:
Könnte über das Sorgerecht zum Kind ein Aufenhalt in DE hergestellt werden?


Er ist illegal hier eingereist. Er hat ein Kind, was in D lebt, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Er ist mit der ausländischen Mutter seines Kindes nicht verheiratet. Er kann seinen LU nicht selber sichern, die Frau kann es auch nicht und das Kind sicher auch nicht....Egal wie rum man den Fall dreht - wo soll denn überhaupt auch nur ein Ansatzpunkt herkommen, (über das Kind) hier irgendeine Form von Aufenthalt zu bekommen? Außer humanitäre Gründe / außergewöhnliche Härte (wie auch immer man diese begründen will)?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #21 - 18.12.2018 um 18:03:07
 
Er müsste zunächst sein Aufenthaltsrecht regeln. Das passiert in Italien, wo er aufgrund seiner Anerkennnung die Karte mit dem Aufenthaltstitel bekommt und dann auch Zugang zum Sozialsystem hat.

Und: Mit der Karte kann er sich als Besucher legal in Deutschland aufhalten.

Danach gibt es die Möglichkeit der Familienzusammenführung (Visum, A1-Zertifikat, LU-Sicherung, Wohnung - also die üblichen Bedingungen). Außerdem gibt es die Möglichkeit des Umzugs (Daueraufenthalt in Italien, danach Arbeitsplatz in Lübeck, Beschäftigungserlaubnis, Visum).

Wenn es schnell gehen soll, müsste er aber in Italien starten.
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lottchen
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Antwort #22 - 18.12.2018 um 22:00:45
 
reinhard schrieb am 18.12.2018 um 18:03:07:
Er müsste zunächst sein Aufenthaltsrecht regeln. Das passiert in Italien, wo er aufgrund seiner Anerkennnung die Karte mit dem Aufenthaltstitel bekommt und dann auch Zugang zum Sozialsystem hat.


Momentan ist ja nicht mal klar, ob er in Italien wahre Angaben zu seiner Person gemacht hat um die Anerkennung zu bekommen. Wenn er unter falschem Namen Asyl bekommen hat - wird ihm auf dieser Grundlage die Aufenthaltserlaubnis (die schon abgelaufen ist) verlängert? Wenn er seinen wahren Namen angibt? Und wenn er mit dem falschen Namen weiter agiert - was nützt ihm das hinsichtlich einem möglichen späteren Aufenthalt in D, hinsichtlich seiner Vaterschaft usw.? Ich finde die Situation mehr als verfahren. 
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traute
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Antwort #23 - 19.12.2018 um 10:00:45
 
Ja, die Situation ist sehr verfahren.
Die Angaben in Italien sind wohl korrekt. Zwecks Identitätsnachweis konnte er einen Führerschein aus Eritrea vorlegen. Das hat wohl gereicht. Aber er hat alle Papiere aus Italien verloren, wie er sagt.
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lottchen
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Antwort #24 - 19.12.2018 um 10:07:24
 
traute schrieb am 19.12.2018 um 10:00:45:
Aber er hat alle Papiere aus Italien verloren, wie er sagt.


Wenn nötig, also wenn es ihm was nützt, werden diese sicher wieder auftauchen....

Tut mir leid, ich habe keine hilfreichen Vorschläge für so einen Fall.
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Antwort #25 - 19.12.2018 um 19:43:59
 
traute schrieb am 19.12.2018 um 10:00:45:
Aber er hat alle Papiere aus Italien verloren, wie er sagt.

Dann muss er sich in Italien kümmern, dass er die wieder findet...Deutschland wird ihm da vermutlich nicht viel helfen. Speziell mit dieser Vorgeschichte
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traute
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Antwort #26 - 08.01.2019 um 13:16:04
 
Die örtliche ABH hat ihm erstmal eine Duldung bis Juni gegeben. Bei Gericht wurde ihm geraten, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. So habe er eine Chance, bei seinem Kind zu bleiben, wurde gesagt. Das hat er inzwischen gemacht. Weiteres ist bisher nicht passiert.
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