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Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos (Gelesen: 18.740 mal)
Aras
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Antwort #15 - 18.11.2018 um 13:08:15
 
Albani schrieb am 18.11.2018 um 11:43:08:
Wieso steht dann auf meine neue Aufenthaltserlaubnis Staatsangehörigkeit ungeklärt ?

Weil die Ausländerbehörde ja nicht auf Zuruf Angaben zur Staatsangehörigkeit akzeptiert. Man braucht zumindest einen Reisepass um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Kommt einer und behauptet er sei Staatenlos dann wird man sich fragen, wie das denn bitteschön passiert ist.

Du kannst ja erstmal die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass ja jetzt nachgewiesen wurde, dass du kein Makedone bist. Und dass du auch kein Makedone sein willst. Und dann eben fragen, ob jetzt die Staatenlosigkeit nachgewiesen wurde. Wenn ja, dann soll die Ausländerbehörde bitte einen Termin für die Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer geben. Dann ist der Ball wieder bei der Ausländerbehörde.

Du lebst schon 22 Jahre in Deutschland. Also lass dich zu nix drängen.

Schau dann was die Antwort von der Ausländerbehörde ist und berichte hier.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #16 - 18.11.2018 um 13:45:28
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:01:00:
Ich bin Albaner und bin in Mazedonien geboren. Ich lebe schon seit22 Jahren in Deutschland. 

Dann hast Du aber viel Zeit sinnlos verstreichen lassen. Das hätte man längst klären können.

Woran ist denn eine Einbürgerung bisher gescheitert? Hast Du nie eine Einbürgerung in Erwägung gezogen?

Mir sind einige junge Menschen ausländischer Herkunft bekannt, die sich bereits in jungen Jahren um eine Einbürgerung bemüht haben und sie auch problemlos absolviert haben.
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Albani
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Antwort #17 - 18.11.2018 um 15:40:51
 
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 13:45:28:
Dann hast Du aber viel Zeit sinnlos verstreichen lassen. Das hätte man längst klären können.

Woran ist denn eine Einbürgerung bisher gescheitert? Hast Du nie eine Einbürgerung in Erwägung gezogen?

Mir sind einige junge Menschen ausländischer Herkunft bekannt, die sich bereits in jungen Jahren um eine Einbürgerung bemüht haben und sie auch problemlos absolviert haben.



Ganz ehrlich ich wusste jetzt erst seit 2 Jahren, dass ich die Mazedonische Staatsangehörigkeit nicht besitze. Früher dachte ich ich hätte die weil ich dort geboren bin.

Das stimmt schon, viel Zeit verstrichen, Ich hätte  auch schon längst laut den Mitarbeitern der Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis bekommen können, da hat nur der Nationalpass gefehlt. Es hat ganz andere Gründe warum ich mich nicht darum kümmern konnte.

Und Für die Einbürgerung muss die Mazedonische Sprache beherrschen und einige Jahre ununterbrochen in Mazedonien gelebt haben. Eine gesicherte Existenz besitzen und vieles mehr. Das ist für mich nicht machbar.


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Albani
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Antwort #18 - 18.11.2018 um 15:42:55
 
Aras schrieb am 18.11.2018 um 13:08:15:
Weil die Ausländerbehörde ja nicht auf Zuruf Angaben zur Staatsangehörigkeit akzeptiert. Man braucht zumindest einen Reisepass um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Kommt einer und behauptet er sei Staatenlos dann wird man sich fragen, wie das denn bitteschön passiert ist.

Du kannst ja erstmal die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass ja jetzt nachgewiesen wurde, dass du kein Makedone bist. Und dass du auch kein Makedone sein willst. Und dann eben fragen, ob jetzt die Staatenlosigkeit nachgewiesen wurde. Wenn ja, dann soll die Ausländerbehörde bitte einen Termin für die Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer geben. Dann ist der Ball wieder bei der Ausländerbehörde.

Du lebst schon 22 Jahre in Deutschland. Also lass dich zu nix drängen.

Schau dann was die Antwort von der Ausländerbehörde ist und berichte hier.


Das komische daran ist doch dass früher auf meine Aufenthaltserlaubnis unter Staatsangehörigkeit Mazedonisch stand und jetzt nach den Bescheinigungen die ich vorgelegt habe: Ungeklärt.

Das verstehe ich nicht.
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Antwort #19 - 18.11.2018 um 18:21:14
 
Albani schrieb am 18.11.2018 um 15:42:55:
Das komische daran ist doch dass früher auf meine Aufenthaltserlaubnis unter Staatsangehörigkeit Mazedonisch stand und jetzt nach den Bescheinigungen die ich vorgelegt habe: Ungeklärt.

Das verstehe ich nicht.


Das passiert immer mal wieder, dass irgend jemand irgendetwas einträgt, obwohl es nicht klar ist.

"Vorschläge" von Behörden, irgendeine Staatsangehörigkeit irgendwo zu beantragen, solltest Du ablehnen. Du hast jetzt die Bescheinigung, dass Du kein Mazedonier bist. Und Du weißt, dass Du kein Albaner oder Kosovare bist. Also vermutlich staatenlos.

Jetzt solltest Du Dich um die Einbürgerung in Deutschland kümmern. Dazu musst Du die zuständigen Behörden davon überzeugen, dass mit der mazedonischen Bescheinigung Deine Staatsangehörigkeit geklärt ist: staatenlos.
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Saxonicus
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Antwort #20 - 18.11.2018 um 18:24:28
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:48:29:
Albanien ist ein anderes Land. Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich 

Dann solltest du Dich darum bemühen, auch von Albanien eine Negativbescheinigung zu bekommen (wie Du sie ja wohl schon Mazedonien erhalten hast). Dann könnten auch die deutschen Behörden nicht mehr umhin, Dir Deine Staatenlosigkeit zu attestieren und der Ausstellung eines Passes für Staatenlose stände nichts mehr im Wege.
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Antwort #21 - 18.11.2018 um 18:30:41
 
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 18:24:28:
Dann solltest du Dich darum bemühen, auch von Albanien eine Negativbescheinigung zu bekommen (wie Du sie ja wohl schon Mazedonien erhalten hast). Dann könnten auch die deutschen Behörden nicht mehr umhin, Dir Deine Staatenlosigkeit zu attestieren und der Ausstellung eines Passes für Staatenlose stände nichts mehr im Wege.


Saxonicus, du scheinst dich mit den lokalen Gegebenheiten nicht auszukennen. Dieser Ratschlag ist daher weder hilfsreich noch zielführend. Ebenso wenig mit dem albanischen Staatsangehörigkeitsrecht. Außer Geburt ist auf dem Gebiet Albaniens erfolgt oder ein Elternteil aus Albanien besteht garantiert keine albanische Staatsangehörigkeit. Albanien hat, nach dem hier geschilderten Sachverhalt, mit dem Fall absolut nichts zu tun, trotz der konationalen Konstellation hier.

Serbien (wegen Presevo und Bujanovac) oder Kosovo wären da im gegebenfalls noch relevanter. Aber da hat der Threadersteller auch keine Hinweise zu gegeben.

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Albani
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Antwort #22 - 18.11.2018 um 20:14:02
 
Ich danke euch allen erstmal für die die Hilfe.

Wie vorgeschlagen werde ich der Ausländerbehörde mitteilen, dass ich mich nicht dort einbürgern lassen werde und einem Reisepass für Staatenlose beantrage. Ich werde aufjedenfall berichten wie die Ausländerbehörde reagiert hat.

Hier noch ein Interessanter Artikel: Ich bin wohl nicht der einzige der  Probleme mit Mazedonische Staatsangehörigkeit hatte.
https://www.nrz.de/staedte/duisburg/west/fuer-staatenlose-heisst-der-letzte-stro...


https://www.google.de/amp/s/www.waz.de/staedte/duisburg/ende-einer-odyssee-durch...
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Antwort #23 - 18.11.2018 um 23:32:33
 
fab87 schrieb am 18.11.2018 um 18:30:41:
Außer Geburt ist auf dem Gebiet Albaniens erfolgt oder ein Elternteil aus Albanien besteht garantiert keine albanische Staatsangehörigkeit. Albanien hat, nach dem hier geschilderten Sachverhalt, mit dem Fall absolut nichts zu tun, trotz der konationalen Konstellation hier.

....und gerade eben aus den von Dir genannten Gründen würde er von den Albanern bestätigt bekommen, dass er die albanische Staatsangehörigkeit nicht innehat. Das wäre dann der Beweis seiner Staatenlosigkeit und die Möglichkeit den blauen Pass von den deutschen Behörden zu erhalten, was ja sein Wunschziel ist.
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Antwort #24 - 18.11.2018 um 23:44:56
 
Wozu?

Die ABH behauptet doch nicht mal, dass er was mit Albanien zu tun hat.
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Antwort #25 - 19.11.2018 um 04:52:28
 
Kannst Du es nicht mal gut sein lassen?
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 23:32:33:
Beweis seiner Staatenlosigkeit

ist einfach Blödsinn.

So etwas kann man nicht beweisen. Der Beweis des Nichtbesitzes von etwas kann höchstens in einem bestimmten Zusammenhang geführt werden (Ort/Zeit), wie das bei der StAng gehen soll ...  Lippen versiegelt
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Antwort #26 - 19.11.2018 um 10:05:00
 
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 23:32:33:
....und gerade eben aus den von Dir genannten Gründen würde er von den Albanern bestätigt bekommen, dass er die albanische Staatsangehörigkeit nicht innehat. Das wäre dann der Beweis seiner Staatenlosigkeit und die Möglichkeit den blauen Pass von den deutschen Behörden zu erhalten, was ja sein Wunschziel ist.


Nach der Logik müsste man in jedem Land der Welt nachfragen lieber Saxonicus.
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Antwort #27 - 19.11.2018 um 10:23:31
 
Albani schrieb am 18.11.2018 um 20:14:02:
Ich bin wohl nicht der einzige der  Probleme mit Mazedonische Staatsangehörigkeit hatte.


Nein, keineswegs. Das ist im Zusammenhang mit der Trennung Jugoslawiens und der Sowjetunion, später Serbien, Montenegro und Kosova relativ häufig. Wir haben im Ausländerzentralregister bis heute viele "Jugoslawen", die noch keine Nachfolge-Staatsangehörigkeit haben und wohl auch nicht mehr bekommen.

Das weiß die Ausländerbehörde, das weiß auch die Einbürgerungsbehörde. Sie müssen diejenigen, die das behaupten, trotzdem entsprechend prüfen.
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Antwort #28 - 19.11.2018 um 14:13:41
 
Petersburger schrieb am 19.11.2018 um 04:52:28:
So etwas kann man nicht beweisen. Der Beweis des Nichtbesitzes von etwas kann höchstens in einem bestimmten Zusammenhang geführt werden (Ort/Zeit), wie das bei der StAng gehen soll ... 

fab87 schrieb am 19.11.2018 um 10:05:00:
Nach der Logik müsste man in jedem Land der Welt nachfragen lieber Saxonicus.

Das ist richtig.
Aber nach Lage der Dinge dürften hier lediglich Staatsangehörigkeiten der vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken in Frage kommen. Die Negativbescheinigung von Mazedonien hat er ja wohl schon erhalten.
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Antwort #29 - 19.11.2018 um 16:01:44
 
Saxonicus schrieb am 19.11.2018 um 14:13:41:
Aber nach Lage der Dinge dürften hier lediglich Staatsangehörigkeiten der vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken in Frage kommen.

Und warum hast Du dann Albanien vorgeschlagen?  hä?

Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:46:07:
Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass Sie und Ihre Schwester die makedonische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben können.
Ich rege daher an, ...

Und wenn wir dieses Spiel mit allen Staaten der Welt durchspielen, bekommt der arme Staatenlose vermutlich noch wenigstens 50 Auskünfte á la "nicht ausgeschlossen" und die Behörde stellt ihm dann diese 50+ Staaten zur Auswahl?

Dieser Logik habe ich mich noch nie angeschlossen und werde es nicht tun.
Wieso um Himmels Willen soll ein Staatenloser irgendeine StAng außer der deutschen erwerben, wenn er seit vielen Jahren in DEU lebt?

Das einzig Korrekte nach der Konvention über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist das Ausstellen des entsprechenden Reiseausweises, so man denn einen Staatenlosen ohne Identitätsdokument vor sich hat und der ein entsprechendes Begehren zumindest konkludent vorträgt.

Es ist *nicht* seine Aufgabe, ein solches Begehren rechtssicher formuliert einschließlich Verweis auf die völkerrechtliche Grundlage vorzutragen.

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