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Visum FZF trotz Vorabzustimmung noch nicht erteilt (Gelesen: 2.091 mal)
Kani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum FZF trotz Vorabzustimmung noch nicht erteilt
16.11.2018 um 22:16:30
 
Hallo,

unser Problem. Zum wiederholten Mal versucht rmein Lebebsgefährte ein Visum zur FZF zu seinem deutschen Kind zu erhalten . Er ist gambischer Nationalität. Diesmal sieht es sehr positiv aus:
Mitte Oktober Termin in Dakar. Beim Interview mit der Deutschen Konsularbeamtin wurde er gefragt, ob er gleich in Dakar warten wolle, um den Pass abzuholen. Er wollte aber zurück nach Gambia reisen. Die Beamtin sagte in 2 Tagen werde er angerufen.
Der Anruf blieb aus. Nach 14 Tage  hat er per Mail nachgefragt. Er bekam zur Antwort, die Unterlagen seien bei der zuständigen Ausländerbehörde und wenn sie Antwort hätten meldeten sie sich.
Da wir aber eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde hatten, überraschte mich der Vorgang. Ich habe dort nachgefragt und erhielt die Information, noch am selben  Tag des Visumsantrags sei die Vorabzustimmung bestätigt worden . Ebenso wurde dies noch einmal am 5.11. getan. Sogar ein amtlicher Ausdruck über die Datenübermittlung liegt mir vor.

Nun habe sowohl ich, als auch mein Lebensgefährte diese Info an die Botschaft per Mail weitergeleitet. Leider ohne Reaktion dieser seit 2 Wochen.

Wie sollen wir uns weiter verhalten? Zu oft nachfragen, ist evtl. auch nicht gut...

Kann die Botschaft trotz abschließender Vorabzustimmung der ABH ablehnen?

Danke für Tipps und Erfahrungen!

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Aras
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Antwort #1 - 16.11.2018 um 22:29:18
 
Frag bei Referat 509 des Auswärtigen Amtes nach, wieso das Visum nicht erteilt wurde obwohl doch von der Ausländerbehörde die Vorabzustimmung und die Zustimmung zur Visaerteilung vorliegt. Die Botschaft meldet sich nicht auf Rückfragen.
Aktenzeichen nicht vergessen...

E-Mail-Adresse.
509-R1@diplo.de
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 16.11.2018 um 22:30:18
 
Kani schrieb am 16.11.2018 um 22:16:30:
Kann die Botschaft trotz abschließender Vorabzustimmung der ABH ablehnen?


Hallo,

grundsätzlich schon, falls sich z.B. Zweifel an der Echtheit vorgelegter Dokumente ergeben etc. Ist aber ein Ausnahmefall.
Vielleicht hat man ja nur den Pass verbummelt...

Zitat:
Wie sollen wir uns weiter verhalten? Zu oft nachfragen, ist evtl. auch nicht gut...


Doch, Nachfragen ist das Mittel der Wahl, da die mögliche Nichtbearbeitung bzw. das Ausbleiben einer Antwort ungewöhnlich ist.
Ggf. mal schriftlich an das Auswärtige Amt, da eine E-Mail offenichtlich nicht zielführend ist.
Oder über den Bürgerservice des AA einen Sprechwunsch mit einem Mitarbeiter des entsprechenden Fachreferats unter Vorlage des Ausdrucks und der vorhandenen Erkenntnisse erbitten.
Bürgerservice: Klick mich!

Gruß
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Antwort #3 - 17.11.2018 um 07:25:05
 
Kani schrieb am 16.11.2018 um 22:16:30:
abschließender Vorabzustimmung

So etwas gibt es nicht.
Ein Visumantrag wird "abgeschlossen" durch Entscheidung der AV. Genauer: Durch deren wirksame Bekanntgabe.

Ich habe auch schon mehr als ein Vorabzustimmung gesehen, wo die Erteilungsvoraussetzungen für das Visum *nicht* erfüllt waren und demzufolge kein Visum erteilt werden konnte.

Exclaim Das war eine allgemeine Aussage, nicht spezifisch auf Deinen Fall bezogen.

Nutze bitte nicht die von Aras oben genannte Mailadresse, sondern schreibe an den von T.P.2013 bereits verlinkten Bürgerservice.
Damit erreichst Du nicht nur die eine Person im AA, sondern die zuständige Abteilung.

@Aras
Dir sollte eigentlich klar sein, dass diese eine konkrete Mailadresse kein Sammelbecken für Kummer ist. Du kennst noch ein paar mehr dienstliche Mailadressen einzelner AA-Mitarbeiter, die gehören alle nicht hierher.  Zwinkernd
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Antwort #4 - 17.11.2018 um 10:40:43
 
Kani schrieb am 16.11.2018 um 22:16:30:
Kann die Botschaft trotz abschließender Vorabzustimmung der ABH ablehnen?

Bei der AV können durchaus triftige Gründe vorliegen, welche eine Visumserteilung nicht erlauben und die der ABH noch nicht bekannt waren, als sie die Vorabzustimmung erteilten.

Die endgültige Entscheidung über die Visumserteilung liegt immer bei der AV.
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Kani
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Antwort #5 - 17.11.2018 um 19:05:02
 
@ alle
Danke erstmal für die Infos.

Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt:
Es gab vor dem Antrag eine Vorabzustimmung der ABH. Die Botschaft hat dann nach deren Vorlage zum Antragstermin bei der ABH zurückgefragt. Die ABH hat farauf hin "abschließend Stellung "genommen. Im Wortlaut in etwa: dass die Erkenntnisse aus dem ED Maßnahmen bekannt seien und im Interesse des Kindeswohls die vorab erteilte Zustimmung zur Visumerteilung aufrechterhalten wird".
Das war schon am 16.10. Laut Botschaft lag diese Info am 01.11. noch nicht vor.

Seit dem gab es keine Info mehr.

Inzwischen hab ich eine sachliche Mail ans AA geschrieben und um Information gebeten...

Warten wir es mal ab.
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Alacrity
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Antwort #6 - 17.11.2018 um 20:40:34
 
Selbst mit Vorabzustimmung in der Tasche ist nie abzusehen, wie lange die Trennung des Kindes von seinem Elternteil dauert, wenn dieses sich darauf einlässt, das Visumsverfahren nachzuholen. Deswegen hätte er nie ausreisen sollen und stattdessen den Anspruch auf AE ohne Ausreise durchsetzen sollen.
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Kani
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Antwort #7 - 17.11.2018 um 21:06:26
 
@Alacrity
Das Kind ist jetzt 2 Jahre alt und hat seinen Vater noch nie in echt gesehen. Schon in der Schwangerschaft ist der Vater ausgereist. Der erste Visumantrag (vorgeburtlich) hat fast 6 Monate Bearbeitung gebraucht, dann Ablehnung. Wir haben geklagt, leider verloren. Das hat weitere 1,5 Jahre gedauert. Nun wussten wir zumindest was konkret bemängelt  wurde.
Nun der neue Antrag.
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Antwort #8 - 17.11.2018 um 21:30:51
 
Und nun voraussichtlich noch ein Weihnachten ohne Vater. Deswegen sollte wem am Kind etwas liegt auf keinen Fall ausreisen.
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T.P.2013
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Antwort #9 - 17.11.2018 um 21:50:12
 
Diesen Ratschlag halte ich so pauschal formuliert für falsch bzw. nicht für jede Situation zielführend.
Dass es hier im konkreten Fall hakt, dürfte mit einer aufenthalts- oder strafrechtlichen Vorgeschichte zu tun haben, wenn ich die Angaben richtig deute...
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Kani
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Antwort #10 - 17.11.2018 um 22:50:57
 
Wie gesagt, es gab schon ein Klageverfahren. Die fehlenden bzw. nicht vollumfänglich anerkannten Dokumente wurden nun vervollständigt. Strafrechtlich läuft nichts gegen ihn. Diese Erkenntnisse werden hoffentlich berücksichtigt und nicht noch mal alles neu abgefragt.

Was allerdings sehr verwundert ist, dass ihm bei der Botschaft so Hoffnung gemacht wurde, es geht schnell, er könne gleich warten, um den Pass mitzunehmen und dann tut sich nichts.
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Antwort #11 - 17.11.2018 um 23:00:13
 
Das wundert mich nun wieder überhaupt nicht.

Obwohl ich das nahezu täglich kritisiere, wird bei der Antragsannahme durch meine Kollegen immer wieder irgendeine denkbare Bearbeitungsdauer genannt - das mache ich niemals nicht.

Bei vorliegender Vorabzustimmung wird ein solcher "Erfahrungswert" i.d.R. ein ganz kurzer sein.

Dann wird der Antrag elektronisch gesendet und es kommt eben nicht in kürzester Zeit die positive Antwort aus allen Abfragen - und der Erfahrungswert ist für die Tonne.
Und es gibt völlig vermeidbare Diskussionen und Ärger.


Es ist *nicht* Aufgabe der einen Antrag Annehmenden, irgendwelche Prognosen über die Bearbeitungsdauer abzugeben. Auch dann nicht, wenn sie Entscheider sind.

Allerdings ist es nicht auch nicht einfach, bei den zum Teil bohrenden Fragen der Antragsteller konsequent *keine* Information zu geben.
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