Hallo,
nun mal wieder eine Frage in eigener Sache. Mein Verlobter wird demnächst einreisen und mich am 11.12. heiraten. Nun bei Abgabe der
VE habe ich damals die Mitarbeiterin bei der
ABH gefragt, wie es den nach der Eheschließung mit der Beantragung der
AE abläuft. Auskunft war: Beantragung nach Eheschließung, ist logisch, aber wir benötigten den Nachweis, dass er bei ihnen familienversichert ist.
Nun im Nachhinein denke ich, dass die
ABH nicht nach Gesetz vorgehen will, bzw. falsche Vorstellungen hat. Natürlich kommt er in meine Familienversicherung, aber dies würde bedeuten, dass er erst im Januar die
AE beantragen kann. Ich denke die
KV braucht auch etwas Zeit um den Antrag zu bearbeiten aufgrund der Feiertage. Außerdem sehe ich nicht ein, etwas vorzulegen, was nicht erforderlich ist.
Also war meine Überlegung, dass er schriftlich die
AE direkt nach der Hochzeit formlos beantragt und schon mal gleich sagt, wie die rechtliche Situation ist. Daher habe ich mir folgendes Schreiben jetzt überlegt. Ist das alles so korrekt oder fehlt was? Bitte um Meinungen. Auch Rechtschreibfehler dürfen genannt werden
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Zitat:Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 Aufenthaltsgesetz für die Dauer von drei Jahren.
Anliegend erhalten Sie eine Kopie meines Ausweises und des Visums, Kopie der Heiratsurkunde, Meldebestätigung, Kopie des Personalausweises meines Ehegatten. Neuer Personalausweis meines Ehegatten ist beantragt aufgrund der Namensänderung. Die Originale werden bei dem erforderlichen Termin vorgelegt.
Ich weiße vorsorglich darauf hin, dass gemäß § 28 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz nicht der Nachweis des Lebensunterhaltes erforderlich ist. Gemäß § 2 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz gehört der Krankenversicherungsschutz zum Lebensunterhalt und ist damit auch nicht erforderlich nachzuweisen.
Ferner weise ich daraufhin, dass gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz gemäß Punkt 28.1.6 die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre zu erteilen ist.
Ich bevollmächtige meinen Ehemann XXX mich in diesem Verfahren zu vertreten. Er ist auch berechtigt Untervollmachten zu erteilen.
Mein Ehemann wird sich in den nächsten Tagen mit Ihnen telefonisch zur Vereinbarung des erforderlichen Termins in Verbindung setzen.
Ich bitte um eine umgehende antragsgemäße Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen