KitKat123 schrieb am 05.05.2019 um 21:38:13: nicht passpflichtig ist.
Die Passpflicht ist die eine Sache, die Verlängerung oder Erteilung einer
AE die andere. Für die
AE braucht er den Pass nicht, aber für das Leben hier ist er dazu verpflichtet.
Zitat: Nun hatte er letzte Woche seinen Termin zur Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis in der
ABH, wo die Sachbearbeiterin ihm gesagt hatte, er müsse seinen syrischen Nationalpass innerhalb der nächsten 3 Monate neu ausstellen lassen, ansonsten müsse er Strafe zahlen...
Das ist normal. Machen viele Ausländerbehörden so.
Zitat:Kann mir eventuell jemand erklären, warum er nun doch passpflichtig sein soll?
Weil alle Ausländerinnen und Ausländer passpflichtig sind, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen.
Zitat: Und bzgl. der Geldstrafen: Hat jemand eine Idee, wie hoch die ausfallen kann?
Ich habe gerade eine konkrete Androhung gesehen: Zwangsgeld von 2.500 Euro, das jedes Mal verhängt werden soll, wenn (in diesem Falle) sie trotz Aufforderung nicht zur Botschaft fährt und keine Antragstellung nachweist. Also so oft wie die Ausländerbehörde vergeblich auffordert.