al_bundy schrieb am 14.11.2018 um 08:58:18:Meine Frau hat sich vor 2 Monaten von mir getrennt.Wenn ich jetzt die Scheidung einreichen würde, oder alles dafür in die Wege leiten würde,müsste meine Frau das Land verlassen? Oder darf sie weiterhin hier bleiben?Wenn ja, was muss sie tun damit sie weiter hier bleiben darf?
Maßgeblich ist nicht die Scheidung, sondern bereits der Zeitpunkt der Trennung, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht mehr gelebt wird. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die
ABH die Aufenthaltserlaubnis Deiner Noch-Frau nicht mehr verlängern, sodass sie ausreisen muss.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass die
ABH, so sie von Eurer Trennung Kenntnis erlangt, die Aufenthaltserlaubnis zurücknimmt und sie zur Ausreise auffordert.
al_bundy schrieb am 14.11.2018 um 08:58:18:Jan 2016 Sie hat dann erst mal durch das "Visa?" 3 Monate Aufenthalt bekommen und hat im März den "dauerhaften" Aufenthalt beantragt.
Ein dauerhafter Aufenthalt (= Niederlassungserlaubnis) ist erst nach mindestens dreijähriger Eheführung in Deutschland möglich.