Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz (Gelesen: 2.324 mal)
Kindsvater86
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
12.11.2018 um 16:19:49
 
Hallo zusammen, ich habe folgende Frage vlt könnt ihr mir hierbei weiterhelfen. Die Situation ist wie folgt

- KM, bra. Staatsbürgerin, teilweise Familie in der Schweiz. Hatte damals B-Bewilligung für die Schweiz, freiwillig abgegeben weil fam.Gründung in Brasilien. Daraus hervor ging ein br. Sohn (anderer Vater).

-Tochter mit mir, dt. Staatsbürger, nur bra. Pass allerdings in DT anerkannt. Beziehung durch sie beendet, keine Ehe, kein Sorgerecht für mich.

Nun möchte Sie wieder dauerhaft in der Schweiz leben und möchte ihre B-Bewilligung zurück erklagen. Sie ist bereits mit unserem Kind in die Schweiz eingereist. Bra. Kind soll nach Jobaufnahme (?) nachkommen.

Wie stellt sich denn die rechtliche Situation in der Schweiz dar? Funktioniert das so einfach wie sie sich das vorgestellt hat? Sie sagte, dass die schweizer Behörden auf mich zukommen würden bzgl. einer Unterschrift. Kostenübernahmeerklärung?

Habe ich Mitspracherecht was unser Kind betrifft. Kann sie einfach aus Bra in die Schweiz verziehen, das Land mit den höchsten Unterhaltsgesetzen der Welt, und von dort aus auf Unterhalt klagen?

Vielen Dank vorab.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
R32
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #1 - 12.11.2018 um 17:02:41
 
Es gibt da was C-127/08 

Übernahme des Metlock Urteils in der Schweiz furch das BG

Freizügigkeit wird vom deutschen Kind abgeleitet

Fachlich gut vorbereiten und Aufenthalt beantragen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kindsvater86
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #2 - 12.11.2018 um 17:09:13
 
Offiziell ist das Kind brasilianisch, ich stehe nicht in der Geburtsurkunde- macht das einen Unterschied?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #3 - 12.11.2018 um 18:39:31
 
Kindsvater86 schrieb am 12.11.2018 um 17:09:13:
Offiziell ist das Kind brasilianisch, ich stehe nicht in der Geburtsurkunde- macht das einen Unterschied? 

Natürlich muss die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes belegt und bewiesen werden, wenn sich die Kindesmutter darauf berufen will. So auf bloßen Zuruf hin wird das nicht gehen. Ein deutscher Pass für das Kind wäre ein stichhaltiger Beweis.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #4 - 12.11.2018 um 18:50:57
 
Moin,

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du die Vaterschaft anerkannt?
Kindsvater86 schrieb am 12.11.2018 um 16:19:49:
-Tochter mit mir, dt. Staatsbürger, nur bra. Pass allerdings in DT anerkannt.


Dann ist die Tochter Deutsche.

Sie wird aber wohl kaum erstmal in der Schweiz eine Arbeit aufnehmen können, wenn das Kind gar nicht dabei ist.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #5 - 12.11.2018 um 19:36:02
 
Der deutsche Vater steht nicht in der Geburtsurkunde. Wie kann das Kind da momentan deutsch sein?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #6 - 12.11.2018 um 19:38:35
 
Moin,

lottchen schrieb am 12.11.2018 um 19:36:02:
Der deutsche Vater steht nicht in der Geburtsurkunde. Wie kann das Kind da momentan deutsch sein?


Na weil er die Vaterschaft (nach der Geburt?) anerkannt hat, wenn ich das richtig verstehe.

nixwissen schrieb am 12.11.2018 um 18:50:57:
Kindsvater86 schrieb am Heute um 16:19:49:
-Tochter mit mir, dt. Staatsbürger, nur bra. Pass allerdings in DT anerkannt. 


Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #7 - 12.11.2018 um 20:21:10
 
Ich lese nichts konkret von einer Vaterschaftsanerkennung. Vielleicht kann der TE mal ein bißchen genauer schreiben wie die Situation nun tatsächlich ist. Was ist in D anerkannt?   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kindsvater86
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #8 - 12.11.2018 um 21:42:11
 
die rechtliche Vaterschaft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #9 - 12.11.2018 um 22:47:01
 
nixwissen schrieb am 12.11.2018 um 18:50:57:
Dann ist die Tochter Deutsche.

Solange das Kind über keinen deutschen Pass verfügt, werden die schweizerischen Behörden es wohl kaum als deutschen Staatsangehörigen akzeptieren.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #10 - 12.11.2018 um 23:14:42
 
Hallo,

da Du als Deutscher mit der Vaterschaftsanerkennung der rechtliche Vater bist, ist das Kind deutscher Staatsangehöriger.
Einen ggf. erforderlichen deutschen Reisepass kann die Kindsmutter in der Schweiz oder in BRA bei der deutschen AV beantragen und wird ihn grundsätzlich auch erhalten. Das ist m.E. unstrittig.

Da die Mutter offensichtlich das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungrecht besitzt, kann sie allein für sich und das Kind einen Wohn- / Aufenthaltsort bestimmen. Eben auch die Schweiz, falls sie das wünscht und die aufenthaltsrechtliche Möglichkeit dafür besteht.
Du hast diesbezüglich m.E. kein Mitspracherecht.

Ob und inwiweit eine aufenthaltsrechtliche Möglichkeit des dauerhaften Aufenthalts für Mutter + Kind in der Schweiz besteht, wird offensichtlich gerade rechtlich geklärt. Ich halte es grundsätzlich, wenn auch die Schweiz "nur" ein bilaterales Freizügigkeitsabkommen mit der EU abgeschlossen hat, für wahrscheinlich.

Was Deine Frage angeht, ob die Mutter nach schweizerischem Recht und dortigen Berechnungsgrundlagen auf Kindesunterhalt klagen kann - ich sage, bejahter rechtmäßiger Aufenthalt des Kindes dort als wahrscheinlich vorausgesetzt, "Ja" (Klick mich!)

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung bra. KM + dt. Kind in der Schweiz
Antwort #11 - 13.11.2018 um 00:55:58
 
Moin,

Ich gehe davon aus, daß T.P. komplett richtig liegt.

Stellt sich nur die Frage, was denn der TS angeblich noch unterschreiben soll?
Mir fällt da beim besten Willen nichts ein.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema