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Unfreiwillige Arbeitslosigkeit und Nicht-EU-Angehörige (Gelesen: 6.058 mal)
BRINDE
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Antwort #15 - 10.11.2018 um 20:28:00
 
Vielen Dank für Ihre Antworten!

(Ich habe aktiv nach Arbeit gesucht, dies ist mein erster Monat der Arbeitslosigkeit. Es ist Kopfschmerzen, weil der Zeitpunkt schlecht ist. Dieser Termin bei der Auslanderbehorde für die EU-Aufenthaltskarte für meine Eltern ist in der ersten Januarwoche! Und ich weiß nicht, welche Dokumentation ich nehmen muss)

- Eltern sind Bürger von Indien. Keine soziale Sicherheit aus Indien. Sie sind völlig auf mich angewiesen.

- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt).

- Es wurde verwirrend, als ich arbeitslos wurde.

- Auf meine Ressourcen habe ich ausreichende Mittel, um die Grundversicherung abzuschließen (falls es 350 EUR ist).


Hallo Aras, nochmals vielen Dank!

"Erst einmal ist doch BRINDE Arbeitnehmer gewesen. Dieser Arbeitnehmerstatus hat aufgrund dessen unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nicht verloren."

Dies ist die Meinung, die mir Sorgen bereitet, wenn ich im Januar zur Ernennung gehe.

Ich verstehe Ihre Meinung, dass ich immer noch ein "Angestellter" bin (daher fallen meine Angehörigen in die Kategorie 2.2.1 von FreizügG / EU und müssen keine Krankenversicherung nachweisen)

Können Sie mir sagen, ob diese Meinung auf einer Klausel in FreizügG / EU oder AVV zur FreizügG / EU basiert? Interpretieren Sie 2.3.1.2 von AVV oder 2.3.2 von FreizügG / EU?

Die zweite Komplikation ist die Dauer, für die die EU-Aufenthaltskarte erteilt wird.

Glauben Sie, dass sie es nur bis September 2019 herausgeben werden? (das Ende meiner Arbeitsleistung)?

Vielen Danke!
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Aras
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Antwort #16 - 10.11.2018 um 20:56:53
 
BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt).

Naja ich würde mir das nicht so einfach vorstellen.

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
Können Sie mir sagen, ob diese Meinung auf einer Klausel in FreizügG / EU oder AVV zur FreizügG / EU basiert? Interpretieren Sie 2.3.1.2 von AVV oder 2.3.2 von FreizügG / EU?


Die Verwaltungsvorschrift verweist durch die Nummerierung auf die entsprechende Gesetzesstelle.

2.3.1.2 => § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU

2.3.2 => § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU

Einfach im Gesetz nachlesen.

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
Die zweite Komplikation ist die Dauer, für die die EU-Aufenthaltskarte erteilt wird.

5 Jahre, § 5 Abs. 1 FreizügG/EU

BRINDE schrieb am 10.11.2018 um 20:28:00:
Glauben Sie, dass sie es nur bis September 2019 herausgeben werden? (das Ende meiner Arbeitsleistung)?

Siehe § 5 Abs. 4 FreizügG/EU

Zitat:
(4) Sind die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen rechtmäßigen Aufenthalts im Bundesgebiet entfallen oder liegen diese nicht vor, kann der Verlust des Rechts nach § 2 Abs. 1 festgestellt und bei Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, die Aufenthaltskarte eingezogen werden. § 4a Abs. 6 gilt entsprechend.


D.h. deine erhalten 5 Jahre gültige Karten und wenn dann muss die Ausländerbehörde per Feststellungsbescheid im September 2019 den Verlust des Freizügigkeitsrechtes feststellen und wenn das durchgeht die Aufenthaltskarten einziehen. Die können nicht bereits jetzt die Aufenthaltskarte befristen.

Das FreizügG/EU wurde auch ins englische übersetzt:

https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_freiz_gg_eu/englisch_freiz_gg_eu.htm...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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BRINDE
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Antwort #17 - 12.11.2018 um 10:00:18
 
Vielen Danke!

bezüglich:

"BRINDE wrote on 10.11.2018 at 20:28:00:
- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt).

Naja ich würde mir das nicht so einfach vorstellen. "

Ich hatte bereits einen Antrag meiner Eltern auf Krankenversicherung bei TK eingereicht. Ich habe dies getan, als ihre Visa in Indien ausgestellt wurden (im Januar 2018). Ihre Visa wurden für 6 Monate ausgestellt. TK sagte, sie würden dies aufgrund der Herausgabe der EU-Aufenthaltskarte überprüfen und dann eine Entscheidung treffen.

Also mache ich einen Schritt nach dem anderen.
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Antwort #18 - 12.11.2018 um 10:37:23
 
Was heißt TK? Techniker Krankenkasse? Auf deren Website findet man folgendes:
https://www.tk.de/techniker/service/leistungen-und-mitgliedschaft/versicherung/v...
Da geht ziemlich klar hervor, dass ein Arbeitnehmer seine Eltern nicht beitragsfrei über sich selber mit versichern kann.
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Antwort #19 - 12.11.2018 um 10:48:33
 
Er schrieb: "- Als ich angestellt war, war alles in Ordnung. (Dann hätten meine Eltern die 5-jährige EU-Aufenthaltskarte erhalten und würden für einen geringen Betrag (den ich bezahlen würde) von der gesetzlichen Versicherung gedeckt)."

Also keine Familienversicherung. Die würde beitragsfrei sein. Sondern eher eine freiwillige Versicherung. Für Vater oder Mutter. Der Ehepartner könnte dann familienversichert sein.

Meiner Meinung nach geht das aber auch nicht.
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Antwort #20 - 12.11.2018 um 13:16:56
 
Also um das versicherungsrechtlich zu klären bräuchte man mehr Infos. So ist das Alter der Eltern relevant und auch die Frage nach der Tätigkeit im Ausland.

So liegt die Altersgrenze erstmal in § 6 Abs. 3a SGB V bei vollendeten 55 Jahren. Wie alt sind die Eltern? Ist einer der beiden unter 55 Jahre alt?

Aber auf der anderen Seite ist das alles versicherungsrechtlich. Keine Lust mich damit en detail auseinanderzusetzen.
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Antwort #21 - 14.11.2018 um 07:55:50
 
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Antwort #22 - 14.11.2018 um 18:44:35
 
BRINDE schrieb am 14.11.2018 um 07:55:50:
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This could be expensive for you...and in my opinion not payable without a really good job and income! You will get a lot of trouble
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Antwort #23 - 07.05.2019 um 11:50:30
 
Ich möchte nur diesen Fall abschließen:

Meine Eltern haben ihre EU-Aufenthelskarte im Januar ohne Probleme erhalten. Der Beamte der Auslanderbehorde versuchte mir wegen BREXIT mitzuteilen, dass sie nur für eine 1-Jahres-Bewilligung berechtigt waren. Seine Entscheidung änderte sich, als ich sagte, ich werde dies mit dem BMI anfechten.

Die Techniker Krankenasse hat meine beiden Eltern in das Versicherungssystem aufgenommen. Dies geschah auf der Grundlage ihrer 5-jährigen Bewilligung UND der Tatsache, dass wir NICHT Kandidaten für nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte sind. (NB: Sie wären nicht in das Versicherungssystem aufgenommen worden, wenn sie unterhaltsberechtigt waren (Abschnitt 4)).

Da ich durch die Arbeitslosenversicherung abgesichert war, wurde ich als "wirtschaftlich aktiv" eingestuft.

Hoffe das hilft. Vielen Dank für Ihr Feedback.

-----------------

I just want to complete this case:

My parents received their EU residence card in January without any problems. The foreigner's officer tried to tell me because of BREXIT that they were only eligible for a one-year permit. His decision changed when I said I would challenge this with the BMI.

The Techniker Krankenasse has taken my two parents into the insurance system. This was done on the basis of their 5-year authorization AND the fact that we are NOT candidates for non-active vested benefits. (NB: they would not have been included in the insurance scheme if they were entitled to benefits (section 4)).

Since I was covered by the unemployment insurance, I was classified as "economically active".

Hope that helps. Thank you for your feedback.
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Antwort #24 - 07.05.2019 um 16:27:17
 
BRINDE schrieb am 07.05.2019 um 11:50:30:
Die Techniker Krankenasse hat meine beiden Eltern in das Versicherungssystem aufgenommen.


In welcher Form?
"Freiwillig versichert" + Familienversicherung des Ehepartners?
Und wurde Dein Einkommen als Teil der Bemessungsgrundlage für die Beiträge herangezogen?

Gruß
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