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Ledigkeitsbescheinigung für einen bestimmten Zeitraum beantragen nachdem Heirat im Ausland (Gelesen: 756 mal)
Themen Beschreibung: Ledigkeitsbescheinigung für einen bestimmten Zeitraum beantragen nachdem Heirat im Ausland
Dachshund
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Vietnam
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07.11.2018 um 14:32:53
 
Hallo Leute,

ich habe eine Frage zur Familiennachzug aus dem Nicht-EU Land (Vietnam) nach Deutschland. Ich bin seit 15.09.2009 in Deutschland (Studium, Arbeit). Ich besitze seit 01.01.2018 eine blaue Karte EU habe alle benötigten Unterlagen für Familennachzug bis auf die Heiratsurkunde.

Meine Heiratsurkunde wurde in Vietnam am 22.01.2018 von dem Volkskomitee eines Stadtviertels angefertig. Im März 2018 wurde diese Heiratsurkunde von dem deutschen Botschaft in Vietnam legalisiert. Im April 2018 habe ich mich in München angemeldet, bei der Anmeldung bei Meldebehörde, habe ich Familienstand als verheiratet angegeben. Zu dem Zeitpunkt der Anmeldung in München habe ich keine Heiratsurkunden vorgezeigt, weil diese noch in Vietnam war.

Im Oktober 2018 waren wir bei der deutschen Botschaft in Vietnam, und wurde uns mitgeteilt, dass unsere Heiratsurkunde nicht akzeptiert ist. Die Heiratsurkunde muss von "Stadbezirk" ausgestellt werden. Dafür brauche ich eine Ledigkeitsbescheinigung von 15.09.2009 bis 21.01.2018 von meiner zuständigen Meldebehörde. Mit der Ledigkeitsbescheinigung kann ich zur Generalkonsulat von Vietnam gehen und andere Verfahren starten.

Was meint ihr, kann ich zur KVR in München und eine Ledigkeitsbescheinigung nur für den Zeitraum von 15.09.2009 - 21.01.2018 beantragen? Eine Übersichtliche Darstellung im Anhang.


Vielen Dank und viele Grüße.
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Aras
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Beiträge: 3.768

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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.11.2018 um 14:44:04
 
Also du brauchst von einer deutschen Meldebehörde eine Bescheinigung über die Ledigkeit von der Zeit vom 15.09.2009 bis zum 21.01.2018?

Hast du das KVR gefragt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Dachshund
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Vietnam
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Antwort #2 - 29.11.2018 um 16:05:42
 
Alles gut, alles gut. Danke Smiley
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