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Drittstaaten arbeiten möglich? (Gelesen: 2.058 mal)
tolikschatz
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i4a rocks!


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06.11.2018 um 20:43:52
 
Hallo,

folgende Frage würde ich gerne beantwortet bekommen.

In meinem StammBürgerKing arbeiten ständig Leute aus Drittstaaten. Kasachstan, Ukraine ect. Als ich den Besitzer drauf angesprochen habe wie das sein soll, meinte er, dass es jetzt ein neues Gesetz gibt, welcher es erlaubt Leute aus Drittländer mit einem Arbeitsvertrag Vollzeit aber Mindestlohn nach DE quasi zum Arbeiten kommen lassen.

Da ich davon nie was gehört habe, bzw. kenne ich zwar jetzt die Ausnahme mit Fachkräften, aber Kassierer in einem BK ist ja keine Fachkraft. Kann mir da jemand bitte auf die SPrünge helfen?

Danke im Voraus
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.11.2018 um 20:53:27
 
Frage ist leicht irreführend. Es gibt genug Drittstaatsangehörige mit ATs die eine Arbeitslerlaubnis haben. Nur, weil sie aus UA oder KZ kommen heißt ja noch nicht, dass es nach einem neuen Gesetz wäre oder die das nicht dürfen. Und wegen Familiennachzug, Studium mit begrenztr Arbeitserlaubnis und was es noch alles gibt, gibt es auch genug Drittstaatler die erlaubt arbeiten dürfen, eben auch geringqualifiziert bei Burgerkind.

Aber wo soll die Frage drauf hinaus?
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 06.11.2018 um 21:21:49
 
tolikschatz schrieb am 06.11.2018 um 20:43:52:
dass es jetzt ein neues Gesetz gibt, welcher es erlaubt Leute aus Drittländer mit einem Arbeitsvertrag Vollzeit aber Mindestlohn nach DE quasi zum Arbeiten kommen lassen.


Hallo,

das ist soweit korrekt.
Und für alle Rechtsaußen, nur ganz generell, nur prophylaktisch: Nein, das nimmt keinem Deutschen die Arbeitsplätze weg.

Gruß

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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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tolikschatz
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Antwort #3 - 06.11.2018 um 21:28:58
 
@fab87:

Ich habe doch in meiner Frage deutlich geschrieben, dass diese Arbeitskräfte extra nach DE kommen um zu arbeiten. Die studieren hier nicht, haben keine Familie ect. Die sind extra wegen der Arbeit bei diesem BK eingereist.

Die Frage soll drauf hinaus, dass sowohl ich, als auch viele von meinen Verwandten/Bekannten selbstständig sind und Arbeitskräfte suchen. Diese wäre eine Möglichkeit.

@T.P.2013

Kannst Du mich bitte über dieses Gesetz aufklären oder zumindest sagen, wo ich das Gesetz und die Erklärung dazu finden kann?

Danke Euch beiden
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 06.11.2018 um 22:44:06
 
Westbalkan: Klick!

Gruß
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fab87
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Antwort #5 - 06.11.2018 um 22:46:35
 
T.P.2013 schrieb am 06.11.2018 um 22:44:06:
Westbalkan: Klick!

Gruß


Stimmt natürlich. Aber habe ich explizit nicht angeführt, da die als Beispiele aufgeführten Staaten nicht unter diese Regelung fallen.
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tolikschatz
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Antwort #6 - 06.11.2018 um 22:48:01
 
Danke,

aber diese Regelung ist doch für Westbalkan Länder. Mir geht es aber um Länder, die nicht i-ein extra Abkommen mit der EU hat.

@fab, genau. Danke

PS: Also um es genauer zu formulieren, es geht um Länder die wirklich Drittländer sind ohne Bezug zur EU. Zum Beispiel afrikanische Länder, Naher Osten, Alte UDSSR Staaten ect.
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Aras
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Antwort #7 - 07.11.2018 um 07:14:18
 
Ich verstehe nicht wieso mein letzter Beitrag in den Schrottplatz gewandert ist und darum wiederhole ich den Beitrag mit weiteren Erklärungen:

In der Gastronomie ist Schwarzarbeit weit verbreitet. Dies weiß ich, weil ich u.a. in den letzten 9 Monaten Software für Gastronomen entwickelt habe und dadurch einen Einblick in die Branche gewonnen habe. So sind bspw. Zeiterfassungssysteme, welche bspw. in der Software-Branche üblich sind, nicht üblich, weil man sonst ja den Umfang der Schwarzarbeit dokumentieren würde und so die Arbeit vom Zoll erheblich vereinfachen würde.

Und die Schwarzarbeiter haben in der Regel die gleiche "Herkunft" wie die Gastronomen. Erstmal aufgrund der Sprachbarriere und zweitens, weil ein Vertrauensverhältnis aufgrund der gleichen Peer-Gruppe leichter aufgebaut werden kann.

Und Kasachen und Ukrainer sind keine Westbalkan-Begünstigten. Also gibt es keine solche Regelung für den Mindestlohn in Deutschland um ein Visum/eine AE zu erhalten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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PerikleZ
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Antwort #8 - 07.11.2018 um 08:26:57
 
Rechtlich ist es nur als Ferienbeschäftigung zulässig:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/auslaendische-studieren...

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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 07.11.2018 um 10:22:47
 
Ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit geht da nichts. Und für den Mindestlohn dürfte es keine geben. Jedenfalls nicht wenn man als AG wahrheitsgemäße Angaben im Antrag macht.
Ist eigentlich klar geregelt, wer hier arbeiten darf:
https://www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/zulassung-zum-arbeit...
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