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Mein Land (Ukraine) braucht sehr lange für Ausbürgerung. Unzumutbarkeit? (Gelesen: 2.058 mal)
NochUkrainer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ukraine
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03.11.2018 um 20:16:23
 
Hallo liebe Aliens und diejenige, die ihnen helfen,

ich habe im Juni 2017 den Antrag auf die Abgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit gestellt. Meine Einbürgerungszusicherung läuft in Mai 2019 aus. Auf Anfragen antworten die ukrainischen Behörden nichts konkretes. Deswegen bereite ich mich auf das schlechteste Szenario vor. In der Ukraine wird man vom Präsidenten persönlich per Erlaß entlassen. Zuerst bewilligt eine "Komission" die Liste der Personen. In dieser Komission sind unter anderem die zweithöchsten Beamten des Verteidigungsministeriums, des Innenministeriums, und vom SBU (ukr. Geheimdienst). Die Tendenz ist leider so, dass diese Komissionen immer seltener stattfinden. Im 2015 gabes sie 7xmal, die Jahre danach nur 4x, und in diesem Jahr nur zweimal, im Februar und im Mai. Das sind die offiziellen Mitteilungen der ukrainischen Behörden. Der letzte Präsidentenerlass bzgl. Staatsangehörigkeit ist vom 29. August, davor vom 13. Februar. Die zuletzt Ausgebürgerten haben 1,5 Jahre gewartet, Tendenz ist steigend, also kann es bei mir durchaus in Bereich von 2 Jahren und mehr kommen. Wie beweise ich in diesem Fall am besten die Unzumutbarkeit?
Desweiteren interessiert mich auch, welche deutsche Behörde die Liste der Länder bestimmt, bei denen die Ausbürgerung grundsätzlich als unzumutbar anerkannt ist. Ich meine Lybanon, Eritrea, Afghanistan usw., diese Liste. Ich möchte diese Behörde über die Fehlentwicklungen in der Ukraine informieren. Vielleicht wird es bald Zeit. Die Ukraine nimmt so viel Geld dafür (insgesamt ca. 500 Euro) und tut nichts. In Russland kostet es nur Bruchteil davon und wird in 4-5 Monaten erledigt. Ich bin kein Einzelfall und keine Ausnahme, sondern die Regel, es geht allen noch-UkrainerInnen so.

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reinhard
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Antwort #1 - 04.11.2018 um 14:06:14
 
Meistens wartet die Einbürgerungsbehörde zwei Jahre Bemühungen von Dir ab, danach fragt sie selbst mit Vollmacht nochmal nach. Nach drei Jahren wird oft die Mehrstaatlichkeit hingenommen.

Letztlich musst Du das aber bei Deiner Behörde beantragen und bei Deiner Behörde damit durchkommen.

Die Einbürgerungszusicherung wird einfach verlängert, Du solltest Dich aber rechtzeitig darum kümmern.
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NochUkrainer
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Antwort #2 - 04.11.2018 um 22:29:17
 
Vielen Dank für die Antwort. Die Entscheidung kann also auch ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen.
Hab hier noch das gefunden: http://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/ausnahmen-456780
Mehrstaatigkeit wird hingenommen:
wenn die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht gelingt, wenn also:
über den vollständigen und formgerechten Antrag auch nach angemessener Zeit (mehr als zwei Jahre nach der Antragstellung) noch nicht entschieden wurde.

Ich bemühe mich - der Antrag wurde angenommen, ich habe ihn per ständige Nachfragen verfolgt - 3 Monate nach Antragsstellung wurde er im Außenministerium registriert, noch 7 Monate später von dort an Präsidentenverwaltung weitergeleitet. Nur wann die nächste Sitzung der Kommission stattfindet - darauf habe ich keinen Einfluss. Die Stellvertreter des Verteidigungsministers und des Geheimdienstchefs wegen Untätigkeit verklagen? In der Ukraine habe ich gegen solch hohe Tiere keine Chance, kann man vergessen, völlig aussichtslos. Eben unzumutbar.
Daher schätze ich, ich werde damit durchkommen. Ich werde einer der ersten sein, aber es wird an solchen Fällen hageln. Aber ich hoffe natürlich, es wird nicht dazu kommen, und der ukrainische Staat wird sich staatlich verhalten.

Es bleibt noch die Frage, wer für die Liste der Länder zuständig ist. Wenn der ukrainische Staat seinen Pflichten nicht nachgeht, sehe ich das als meine Pflicht, die zuständige deutsche Behörde zu informieren.
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reinhard
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Antwort #3 - 04.11.2018 um 23:01:03
 
Du musst rechtzeitig vor dem Mai 2019 (Einbürgerungszusicherung) die Behörde ohnehin über den Stand der Dinge informieren. Aber Du könntest auch zum Jahresschluss die Einwanderungsbehörde informieren, was Du unternommen hast und was die Regierung (nicht) unternommen hat.
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Antwort #4 - 19.11.2018 um 20:56:20
 
Moin,

Naja, zwei Jahre hält man noch für angemessen und die sind Mai 2019 ja noch gar nicht ganz rum.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 03.12.2018 um 20:58:58
 
NochUkrainer schrieb am 03.11.2018 um 20:16:23:
Hallo liebe Aliens und diejenige, die ihnen helfen,

ich habe im Juni 2017 den Antrag auf die Abgabe der ukrainischen Staatsangehörigkeit gestellt. Meine Einbürgerungszusicherung läuft in Mai 2019 aus. Auf Anfragen antworten die ukrainischen Behörden nichts konkretes. Deswegen bereite ich mich auf das schlechteste Szenario vor. In der Ukraine wird man vom Präsidenten persönlich per Erlaß entlassen. Zuerst bewilligt eine "Komission" die Liste der Personen. In dieser Komission sind unter anderem die zweithöchsten Beamten des Verteidigungsministeriums, des Innenministeriums, und vom SBU (ukr. Geheimdienst). Die Tendenz ist leider so, dass diese Komissionen immer seltener stattfinden. Im 2015 gabes sie 7xmal, die Jahre danach nur 4x, und in diesem Jahr nur zweimal, im Februar und im Mai. Das sind die offiziellen Mitteilungen der ukrainischen Behörden. Der letzte Präsidentenerlass bzgl. Staatsangehörigkeit ist vom 29. August, davor vom 13. Februar. Die zuletzt Ausgebürgerten haben 1,5 Jahre gewartet, Tendenz ist steigend, also kann es bei mir durchaus in Bereich von 2 Jahren und mehr kommen. Wie beweise ich in diesem Fall am besten die Unzumutbarkeit?
Desweiteren interessiert mich auch, welche deutsche Behörde die Liste der Länder bestimmt, bei denen die Ausbürgerung grundsätzlich als unzumutbar anerkannt ist. Ich meine Lybanon, Eritrea, Afghanistan usw., diese Liste. Ich möchte diese Behörde über die Fehlentwicklungen in der Ukraine informieren. Vielleicht wird es bald Zeit. Die Ukraine nimmt so viel Geld dafür (insgesamt ca. 500 Euro) und tut nichts. In Russland kostet es nur Bruchteil davon und wird in 4-5 Monaten erledigt. Ich bin kein Einzelfall und keine Ausnahme, sondern die Regel, es geht allen noch-UkrainerInnen so.

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Ich hänge mich dran. Bin in der selben Situation. Warte nun seit 2017 auf die Entlassung. Botschaft hat wie immer null Ahnung.

Hast du oder andere mittlerweile etwas bekommen?
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NochUkrainer
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mein Land (Ukraine) braucht sehr lange für Ausbürgerung. Unzumutbarkeit?
Antwort #6 - 22.12.2018 um 18:13:12
 
karlweissDE schrieb am 03.12.2018 um 20:58:58:
Hast du oder andere mittlerweile etwas bekommen?


Zum Glück, gab es am 1. November eine Komission (das wurde erst Wochen später bekannt) und am 19. November einen Erlaß. Ich war auch drin und somit ab 19.11 kein ukrainischer Bürger mehr. Dann kam ein bisschen Papierkram auf mich zu. Die erneute Prüfung der deutschen Behörden läuft noch. Aber bald, sehr bald werden sich die vereinigten Kräfte der ukrainischen und deutschen Bürokratien geschlagen geben müssen Smiley
Der Weg war nicht einfach, und alles insgesamt hat 2,5 Jahre gedauert. Doch ich habe immer an Sieg geglaubt. Ein Trost, bzw. Bonbon - man kann die ursprüngliche, nicht ukrainisierte Variante des Vornamen wieder nehmen. Die Vornamen waren ja in 1991 zwangsukrainisiert. Ukrainische Staatsangehörigkeit ist wie Mitgliedschaft in einer totalitaren Sekte - ein Ausgang ist sehr schwer und eigentlich nicht vorgesehen, aber wenn man es doch schafft, kriegt man seinen weltlichen bürgerlichen Vornamen zurück! Smiley    Zwinkernd
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