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Passbeschaffung Afghanistan – Zumutbarkeit und tats. Möglichkeiten? (Gelesen: 3.875 mal)
Balidoen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.11.2018 um 18:49:55
 
Hallo zusammen,

ein afghanischer Bekannter benötigt einen Reisepass. Er hat einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen. Die Ausländerbehörde hat aber den „Reiseausweis für Ausländer“ abgelehnt mit der Begründung, er müsse zuerst versuchen, einen Heimatpass zu bekommen. Nur wenn dies nachweisbar nicht möglich sei, könne der "graue Pass" erteilt werden.

Um einen afghanischen Pass zu beantragen ist aber zwingend eine Tazkira (afghanisches Identitäts-papier) erforderlich, die er nie hatte. Deshalb müßte diese in Afghanistan beschafft werden, in Deutschland ist das nicht möglich.

Angeblich kann man das durch Verwandte in Afghanistan besorgen lassen, aber er hat dort keine Angehörigen mehr, die dies in seinem Auftrag erledigen könnten. Von der Ausländerbehörde habe ich dann erfahren, daß man die Tazkirabeschaffung auch über sogenannte Vertrauensanwälte in Afghanistan in Auftrag geben kann, die Botschaft in Kabul hat entsprechende Adresse auf ihrer Website veröffentlicht.

Inzwischen habe ich in einem Merkblatt der Zentralen Ausländerbehörde Oberbayern gelesen, daß diese Anwälte zwischen 1.500 und 3.500 € Vorschuß verlangen. Dies kann mein Bekannter, der noch im Sozialleistungsbezug ist, nicht aufbringen. Da müsste er etliche Jahre sparen, bis er diese Summe überhaupt zusammenbekäme (wegen einer Behinderung ist seine Erwerbsmöglichkeit eingeschränkt).

Ich frage mich jetzt, ob es unter diesen Umständen zumutbar ist, die Beschaffung eines Heimat-Reisepasses zu verlangen, und er vielleicht doch einen grauen Reiseausweis für Ausländer bekom-men könnte.

Kennt sich zufällig jemand mit diesem Thema aus, und wie die aktuelle Rechtsprechung dazu aussieht?
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ninnschen
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Antwort #1 - 05.11.2018 um 08:25:48
 
der § 5 Abs. 2 AufenthV definiert, was nicht unzumutbar ist. D.h. die Dauer der Beschaffung, die notwendigen Dokumente und auch die Gebühren reichen nicht für eine Unzumutbarkeit aus.
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reinhard
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Antwort #2 - 05.11.2018 um 13:57:48
 
Du musst auch umgekehrt überlegen:

Viele Stationen später im Leben (Führerschein, Prüfung, Niederlassungserlaubnis, Heiraten, Einbürgerung) sind viel, viel einfacher, wenn sie oder er einfach einen eigenen Pass auf den Tisch legt.

Es geht nicht nur darum, sich gute Begründung für einen "Unzumutbarkeit" zu überlegen. Es geht auch darum, die Wege herauszufinden, wie man einen Pass gekommt. Die Botschaft hat ja gerade eine Anleitung dazu herausgegeben, die an alle Migrations-Beratungsstellen geschickt wurde.

Vielleicht sollte man beide Wege erforschen, nicht nur einen.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 05.11.2018 um 14:06:44
 
Balidoen schrieb am 02.11.2018 um 18:49:55:
Angeblich kann man das durch Verwandte in Afghanistan besorgen lassen, aber er hat dort keine Angehörigen mehr, die dies in seinem Auftrag erledigen könnten. 

Kann er denn keinen Anwalt in Afghanistan beauftragen, dieses Dokument für ihn zu beschaffen?

Auch in Deutschland gibt es Anwälte, die sich mit afghanischen Recht auskennen und über die entsprechenden Verbindungen in Afghanistan verfügen.
https://www.google.de/search?source=hp&ei=akDgW_O0GMWVkwX9j6PgDw&q=anwalt+in+afg...

Möglicherweise kann auch die deutsche Vertretung in Afghanistan bei der Suche nach einen vertrauenswürdigen Anwalt behilflich sein.
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reinhard
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Antwort #4 - 05.11.2018 um 16:42:31
 
Saxonicus schrieb am 05.11.2018 um 14:06:44:
Möglicherweise kann auch die deutsche Vertretung in Afghanistan bei der Suche nach einen vertrauenswürdigen Anwalt behilflich sein.


Nein. Die wurde von dem Haqqani-Netzwerk gesprengt. Es gibt nur die leere Ruine.
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Antwort #5 - 05.11.2018 um 17:58:49
 
reinhard schrieb am 05.11.2018 um 16:42:31:
Nein. Die wurde von dem Haqqani-Netzwerk gesprengt. Es gibt nur die leere Ruine.

Es gibt auch noch ein Deutsches Generalkonsulat in Masar-e-Scharif.
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Antwort #6 - 05.11.2018 um 18:04:53
 
Saxonicus schrieb am 05.11.2018 um 17:58:49:
Es gibt auch noch ein Deutsches Generalkonsulat in Masar-e-Scharif.


Ist auch gesprengt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Masar-e_Scharif_2016

Nein, da muss man schon Afghanen finden, die risikobereit sind und was übernehmen.
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Antwort #7 - 05.11.2018 um 20:56:15
 
reinhard schrieb am 05.11.2018 um 18:04:53:
Ist auch gesprengt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Masar-e_Scharif_2016

Nein, da muss man schon Afghanen finden, die risikobereit sind und was übernehmen.


Das GK gibt es trotzdem noch. Übernimmt allerdings (vorher auch nicht meines Wissens nach) keinerlei Rechts- und Konsularaufgaben. Kabul nur begrenz (z.B. keine Visa). Deutsche Vertretungen gibt es also definitiv - trotzdem bringt das hier nicht viel.
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Antwort #8 - 05.11.2018 um 23:35:41
 
Einschreiben an Tazkirabehörde:

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
schicken Sie mir unverzüglich meine Tazkira zum Zweck der Passbeschaffung bei unserer Botschaft in Deutschland!
Anlage: Barscheck über Gebühren etc.


Wenn keine Tazkira kommt, Einschreiben an Botschaft:

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
stellen Sie mir unverzüglich meinen Pass aus! Meine Tazkira konnte ich trotz Bemühen nicht beschaffen.
Anlage: Kopie der Korrespondenz mit Tazkirabehörde, Barscheck über Gebühren etc.


Wenn kein Pass kommt, Einschreiben an ABH:

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
stellen Sie mir unverzüglich einen RA für Ausländer aus! meinen Pass konnte ich trotz Bemühen nicht beschaffen.
Anlage: Kopie der Korrespondenz mit Tazkirabehörde und Botschaft etc.
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Antwort #9 - 06.11.2018 um 10:10:14
 
Hallo,
in unserer ABH bin ich für die UMA´s zuständig. Die haben meinstens keine Taszkira dabei und oft auch keine Angehörigen mehr in der Heimat. Die beantragen bei der Botschaft in Berlin eine Geburtsurkunde. "Beten" hierfür dort ihre Ahnentafel runter und anhand dieser Daten kann die Botschaft alles erforderliche prüfen und dann haben bisher auch alle die Vorgesprochen haben eine Geburtsurkunde bekommen. Mit dieser Geburtsurkunde haben auch alle bisher im Konsulat in Bonn einen Pass ausgestellt bekommen.
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Balidoen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 14.12.2018 um 15:13:50
 
Danke für die zahlreichen Antworten und sorry, daß ich mich so lange gemeldet habe.

Ich habe inzwischen auch einiges in Erfahrung gebracht. Die Deutsche Botschaft in Kabul (oder was davon übrig ist) hat mir geantwortet, daß sie keine Vertrauensanwälte hat und über die Zuverlässigkeit der auf ihrer Website genannten Anwälte keine Aussage machen kann.

Von den vier Kanzleien hat dann immerhin eine geantwortet, die wollen aber 1100 USD im voraus. Ob das wirklich klappt mit der Taskira, steht in den Sternen.... da braucht ja nur jemand die Kanzlei in die Luft zu jagen.

Abgesehen hat mein Bekannter keine 1000 USD, er bezieht Sozialleistungen. Diese Gebühr ist m.E. auch nicht zumutbar, da es sich nicht um eine behördliche Gebühr handelt, sondern um ein Anwaltshonorar. Ohne Verwandte vor Ort gibt's da keine Möglichkeit.

Die Idee mit der Geburtsurkunde klingt interessant, allerdings ist mein Bekannter inzwischen 24, ob das auch in diesem Alter noch geht?

Das mit dem Schreiben an die "Taskirabehörde" wird wohl nicht funktionieren, weil es sowas nicht gibt - jedenfalls nicht in Deutschland, eine Taskira bekommt man nur in Afghanistan und auch nur, wenn man dort noch Verwandte hat, die das erledigen.

Außerdem schreibt das Münchner Konsulat, für die Beantragung müsse eine Original-Taskira eines Verwandten väterlicherseits vorgezeigt werden. Auch das wird nicht klappen, weil keine mehr da sind... echt schwierig.
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Saxonicus
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Antwort #11 - 14.12.2018 um 20:19:02
 
Balidoen schrieb am 14.12.2018 um 15:13:50:
Die Idee mit der Geburtsurkunde klingt interessant, allerdings ist mein Bekannter inzwischen 24, ob das auch in diesem Alter noch geht? 

Die Ausstellung einer Geburtsurkunde ist doch nicht vom Alter abhängig.
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