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Aufenthaltstitel noch gültig? (Gelesen: 3.842 mal)
deerhunter
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Antwort #15 - 03.11.2018 um 08:10:02
 
Dann direkt der ABH und der BP sachlich melden
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Petersburger
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Antwort #16 - 03.11.2018 um 10:26:20
 
Hornorata schrieb am 03.11.2018 um 07:29:35:
Dann muss er die Einreise eben probieren. Ich werde das ganze aber dennoch bei der BP irgendwie melden oder die ALB kontaktieren.
Er will nämlich einreisen bald um vor Ablauf der 6 Monate hier gewesen zu sein, damit der AT weiterhin gültig ist  

Und wenn er sich am Ende entscheidet, alles gesetzeskonform zu machen, hat er irgendwelche Einträge im AZR, die ihm die Erteilung eines Visums erschweren?

Wenn Deine Einschätzung der Situation falsch ist und er sich "ausreichend Hintertürchen offengelassen" hat, die bei genauer Kenntnis aller Fakten und Unterlagen gegen eine Ausreise i.S.d. § 51 (1) Nr. 6 sprechen, dann ist sein AT nicht erloschen und Du nimmst Einfluss auf seine Situation?

Ungeachtet der immer wieder von mir beobachteten Fälle von Unaufmerksamkeit gehe ich immer davon aus, dass meine Kollegen in den ABH und an den Grenzen vernünftige Arbeit tun und lasse sie diese auch machen.
M.a.W. mische mich in solche Dinge nicht ein, wenn ich privat unterwegs bin und ich nicht absolut zuverlässige Informationen habe.

Und wenn mir jemand auf Arbeit einen möglicherweise erloschenen AT vorlegt, maße ich mir auch nicht an, solche Feststellungen allein zu treffen und den Rechtsschein einfach selbst zu zerstören. Da wird dann sowohl der Betroffene - nicht Dritte, der Betroffene selbst - vernünftig angehört wie auch die ABH kontaktiert.
Wir hatten schon ausreichend Fälle, in denen augenscheinlich erloschene AT dann doch nicht erloschen waren, weil ... die unterschiedlichsten Gründe.
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« Zuletzt geändert: 03.11.2018 um 10:39:33 von Petersburger »  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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