Hallo zusammen,
ich war am bei der
ABH und hab die Duldung bis Neujahr bekommen.
Die Dame sagte mir, meine Freundin müsse ausreisen und in der Auslandsvertretung ein
FZF Visum beantragen. Dann könne sie ohne Probleme wieder einreisen, dies sei auch besser als eine Duldung...
Nun entgegnete ich ihr dass die finanziellen Mittel ausgeschöpft sind und ich auch nicht bereit bin 1000~ Euro für Flug und Hotel aufzubringen nur für eine Formalität. Und ich mein Kind nicht aus Deutschland fliegen lasse (meine Freundin auch nicht ohne Ihr Kind geht, wir sind schließlich eine Familie).
Nun erwähnte ich auch die §25 Abs. 5. Diese komme für meine Freundin nicht in frage, da die Dame bei der
ABH auch sagte. so lange gebe ich Ihr keine Duldung. Sie erwähnte wenn das Kind 3 Monate alt ist könne man diesem den Flug zumuten.
Im Anschluss sagte ich Ihr, dass das ganze ja wirklich nur eine Formalität ist und nur ein Flug raus um wieder rein zukommen. Ob eine Klage diese Formalität nicht aushebeln könnte. Sie war natürlich nicht so begeistert, erwähnte aber nach kurzem dass mit Ihrer Kollegin mal zu besprechen. Im Anschluss erwähnte sie, ich solle es mal versuchen mit der Prozesskostenhilfe etc. vielleicht hat es ja Erfolg.
Nun frage ich euch wie die Situation am besten zu behandeln ist. In Zukunft werde ich schriftlich nur noch kommunizieren. Denn die Aussage "solange gebe ich ihr keine Duldung" war für mich schon sehr krass. Abschieben geht ja nicht, also muss ja eine Duldung her...