Hallo zusammen,
mein Problem ist die
ABH.
ich lebe Seit Dezember letzten Jahres mit meiner Freundin zusammen diese ist mit einem Touristen Visum eingereist, schwanger geworden und weigerte sich zurück zu fliegen, da Ihr die ausschließung der Familiengemeinschaft drohte(Ohne Heirat schwanger).
Die Schwangerschaft verlief mit Komplikationen, und wurde seitens der Frauenärztin als Risiko-Schwangerschaft eingestuft und meine Freundin als Reiseunfähig/Untauglich befunden.
Nach mehreren Monaten hat sich die
ABH endlich bereit erklärt ihr eine Duldung auszustellen bis kurz nach der Geburt(in 3 Tagen läuft diese aus) Diese schenkte unserer Ausführung keinen Glauben, eine Untersuchung durch einen Amtsarzt erfolgte nicht. Eine Duldung wurde zugesagt 5 Wochen vor dem Entbindungstermin(Mutterpass)
Nun behaupten der Anwalt meiner Freundin und auch die
ABH sie müsse jetzt erst einmal wieder ausreisen und müsse dann einen Antrag stellen auf fzf, wir leben zusammen und kümmern uns gemeinsam um das Kind, Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung sind abgegeben worden beim Notar. Sie spricht kaum deutsch(kein A1)
Und ich habe nun viele verschiedene Aussagen gehört, ich würde gerne mit Paragraphen die ABH konfrontieren , denn ich kann mir nicht vorstellen dass sie einfach zurück soll nur wegen einer Formalität.
Daher einfach mal mein Fragenkatalog:
1. War das Handeln der
ABH rechtens, eine Duldung so spät erst zu erteilen, obwohl Risikoschwangerschaft, keine Untersuchung vom Amtsarzt. (Die Arztkosten habe ich bezahlt und haben meine gesamten Ersparnisse derweil aufgefressen)
2. Muss meine Freundin nun eine Duldung-Verlängerung beantragen um die Personensorge zu übernehmen, oder ausreisen?
3. Wie kritisch ist es dass die Duldung ausläuft und wahrscheinlich bis dahin noch keine Verlängerung beantragt wurde.
Meine Freundin hat vor in Deutschland zu bleiben um das Kind großziehen. Gerne würde sie aber mit mir in ihrem Heimatland leben, was ich aber ehr mit Zwiespalt betrachte
Danke,