Die Standard-Rechtsbehelfsbelehrung für abgelehnte Schengen-Visa enthält den Satz:
Zitat:Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe von der Auslandsvertretung (…) prüfen zu lassen (Remonstration).
Meine Frage ist, ab wann ein Ablehnungsbescheid als bekanntgegeben angesehen wird.
Laut eindeutiger Auskunft der Auslandsvertretung ist das Datum des Ablehnungsbescheids ausschlaggebend. In unserem Fall liegt dieses Datum ca. 2 Wochen vor dem Datum, an dem der Bescheid in der Botschaft abgeholt wurde. Es blieben demnach also nurnoch 2 Wochen für die
Remonstration.
Nach meiner (Laien)Recherche hatte ich eher erwartet, dass das Datum der Abholung des Passes & Ablehnungsbescheids ausschlaggebend sind, weil die Antragstellerin erst zu diesem Zeitpunkt von der Ablehnung erfahren hat. Auf einem
Merkblatt der deutschen Botschaft in Addis Abeba ist das auch so erklärt:
Zitat:Example: You receive your passport with a refusal letter and instructions on the right to appeal on 10 May. The deadline starts on 11 May. Your remonstration must reach the Embassy at the latest on 10 June.
Wer kann mir (möglichst mit Verweis auf die einschlägigen Verwaltungsvorschriften) sagen, was richtig ist?