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Frist für Remonstration bei abgelehntem Schengen-Visum (Gelesen: 888 mal)
Themen Beschreibung: Wann gilt der Ablehnungsbescheid als "bekanntgegeben"?
jan-san
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Siem Reap, Cambodia
Siem Reap
Cambodia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frist für Remonstration bei abgelehntem Schengen-Visum
29.10.2018 um 11:15:07
 
Die Standard-Rechtsbehelfsbelehrung für abgelehnte Schengen-Visa enthält den Satz:
Zitat:
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe von der Auslandsvertretung (…) prüfen zu lassen (Remonstration).

Meine Frage ist, ab wann ein Ablehnungsbescheid als bekanntgegeben angesehen wird.

Laut eindeutiger Auskunft der Auslandsvertretung ist das Datum des Ablehnungsbescheids ausschlaggebend. In unserem Fall liegt dieses Datum ca. 2 Wochen vor dem Datum, an dem der Bescheid in der Botschaft abgeholt wurde. Es blieben demnach also nurnoch 2 Wochen für die Remonstration.

Nach meiner (Laien)Recherche hatte ich eher erwartet, dass das Datum der Abholung des Passes & Ablehnungsbescheids ausschlaggebend sind, weil die Antragstellerin erst zu diesem Zeitpunkt von der Ablehnung erfahren hat. Auf einem Merkblatt der deutschen Botschaft in Addis Abeba ist das auch so erklärt:
Zitat:
Example: You receive your passport with a refusal letter and instructions on the right to appeal on 10 May. The deadline starts on 11 May. Your remonstration must reach the Embassy at the latest on 10 June.

Wer kann mir (möglichst mit Verweis auf die einschlägigen Verwaltungsvorschriften) sagen, was richtig ist?
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Aras
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Beiträge: 3.773

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.10.2018 um 11:33:18
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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jan-san
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Beiträge: 12

Siem Reap, Cambodia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Frist für Remonstration bei abgelehntem Schengen-Visum
Antwort #2 - 29.10.2018 um 11:50:25
 
Vielen Dank für den Link Aras - den Abschnitt hatte ich nicht gefunden.

Die relevante Passage aus dem Visahandbuch (Stand: Juli 2018) lautet:
Zitat:
Die Bekanntgabe kann durch persönliche Aushändigung (ggf. durch einen externen Dienstleister), auf postalischem Wege, per Fax oder elektronisch erfolgen (vgl. § 37 Abs. 2 bis 5 VwVfG analog).
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« Zuletzt geändert: 29.10.2018 um 12:06:34 von jan-san »  
 
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