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Bevorstehende Ausweisung - bitte um Hilfe (Gelesen: 12.370 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 29.10.2018 um 20:37:25
 
Saxonicus schrieb am 29.10.2018 um 19:55:49:
Bei BTM-Geschichten verstehen die Behörden allerdings keinen Spaß, da sehe ich auch keine großen Chancen, dass man die Ausweiseverfügung oder die Einreisesperre zurücknimmt. 



Und eine "mehrjährige" Haftstrafe bekommt man auch nicht für ein paar G Marihuana! Da sind mind. mehrfach 2 stellige KG gehandelt worden oder ganz andere Sachen als Marihuana!
Deshalb gibt es hier i.d.R. zu Recht solche Ausweiseverfügungen / Einreisesperren. Ich sehe das ähnlich, dass man da schwer wieder raus kommt
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lottchen
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Antwort #16 - 29.10.2018 um 21:51:02
 
Du wirst das nicht hören wollen, aber bist Du Dir sicher, dass er "nur" diese eine Verurteilung hatte? Hast Du mal sein Führungszeugnis gesehen (einfach oder erweitert)?

Wenn er es innerhalb von 27 Jahren nicht geschafft hat, eine NE zu bekommen oder gar die deutsche Staatsbürgerschaft dann wird er die Voraussetzungen dafür wohl nie erfüllt haben (oder er hat sich nicht drum gekümmert, spätestens seit er 18 ist ist das aber ganz allein seine Sache). Spricht auch nicht gerade für ihn. Aufgrund welches Paragraphen hatte er denn seine AE? Hat er die Schule abgeschlossen, hat er eine Ausbildung abgeschlossen? Spricht denn irgendwas für ihn außer den letzten 2 Jahren wo er selber seinen LU sichert und keine Straftaten begangen hat?
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Antwort #17 - 30.10.2018 um 06:56:28
 
lottchen schrieb am 29.10.2018 um 21:51:02:
Wenn er es innerhalb von 27 Jahren nicht geschafft hat, eine NE zu bekommen oder gar die deutsche Staatsbürgerschaft dann wird er die Voraussetzungen dafür wohl nie erfüllt haben .... Spricht auch nicht gerade für ihn.

Diese pauschale Aussage finde ich absolut nicht in Ordnung.
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reinhard
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Antwort #18 - 30.10.2018 um 12:09:32
 
Bei solch einer Einreisesperre müssen immer die Bedingungen des Einzelfalls betrachtet werden, das können wir in einem Forum nicht, weil wir ihn nicht kennen und auch die Akte nicht kennen.

Befristet wird die Sperre immer in Bezug auf das Urteil, also die Straftat, die das Gericht festgestellt hat. Betrachtet werden soll dann auch, welche Gefahr in Zukunft von ihm ausgeht.

Bei der Neubefristung wird das Interesse der Frau betrachtet, sein Interesse, aber auch das Interesse der Bevölkerung, hier möglichst wenig Drogenhändler rumlaufen zu haben. Beim Antrag auf Neubefristung kann die Ausländerbehörde zum Beispiel eine aktuelle Untersuchung (Haarprobe) fordern, um festzustellen, ob er zum Zeitpunkt des Antrages (nach der Heirat) selbst Konsument ist. Sie wird ein aktuelle Bestätigung über Straffreiheit im Land fordern, wo er dann lebt.

Wie die Entscheidung dann ausfällt, wissen wir nicht. Beurteilen könnte das ein Anwalt, den Ihr dann beauftragt und der in die Akte guckt.
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Antwort #19 - 30.10.2018 um 18:56:51
 
Ist er nicht sogar "faktischer Inländer" wodurch eine Abschiebung erschwert sein könnte?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 30.10.2018 um 19:40:30
 
Erschwert ja. Aber nicht ausgeschlossen. Im geschilderten Fall scheint mir nicht unvorstellbar, dass in dieser Einzelfallbetrachtung die Prüfung der Verhältnimäßigkeit zum genannten Ergebnis führen kann...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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mile
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Antwort #21 - 30.10.2018 um 21:33:20
 
Er Hlottchen schrieb am 29.10.2018 um 21:51:02:
Du wirst das nicht hören wollen, aber bist Du Dir sicher, dass er "nur" diese eine Verurteilung hatte? Hast Du mal sein Führungszeugnis gesehen (einfach oder erweitert)?

Wenn er es innerhalb von 27 Jahren nicht geschafft hat, eine NE zu bekommen oder gar die deutsche Staatsbürgerschaft dann wird er die Voraussetzungen dafür wohl nie erfüllt haben (oder er hat sich nicht drum gekümmert, spätestens seit er 18 ist ist das aber ganz allein seine Sache). Spricht auch nicht gerade für ihn. Aufgrund welches Paragraphen hatte er denn seine AE? Hat er die Schule abgeschlossen, hat er eine Ausbildung abgeschlossen? Spricht denn irgendwas für ihn außer den letzten 2 Jahren wo er selber seinen LU sichert und keine Straftaten begangen hat?


Er hat mit 18 ein kleineres delikt gehabt wegen eigenkosum, dafür bekam er sozialstunden diese strafe ist aber schon aus dem Strafregister bzw. dem Führungszeugnis gelöscht , danach gab es keinerlei Vorfälle bis er 26 wurde und diese größere Straftat begangen hat weswegen er Verwarnt wurde. In der Haftzeit kam es noch zu einer Falsch aussage vor Gericht als Zeuge ( Aufgrund Komplexer zusammenhänge und Polizeilichen aussaugen die fehlerhaft wahren ) was trotzdem als Falschaussage bestraft wurde und deswegen eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, dies war vor der Verwarnung aber das Urteil war nach der Verwarnung.

Nach der Entlassung gab es dann eine Trunkenheit im Verkehr und seit dem ( jetzt 2 Jahre ) keinerlei vor fälle mehr , das Gericht bezieht sich auf grund dieser sachen das er wiederholt straffällig geworden ist und diese gefahr weiterhin besteht.

In der Haftzeit gab es auch ein Psyschologisches Gutachten was nur ein geringes Rückfall Risiko bescheinigte aber auch eine Narzistische einstellung und das er schwer sich an ein normales / geregeltes Einkommen gewöhnen kann.
Was aber auch eine unterstellung ist und nicht stimmt, er geht seit Haftlockerungen und entlassung durchgehend Arbeiten und finanziert sich sein leben vollkommen Legal.
Aber das Gericht nennt auch diese Gründe, im Beschluss wurde nur negatives vorgebracht für die Ablehnung der aufschiebenen Wirkung der ausreise Frist.

Es steht weiterhin noch die entgüldige entscheidung der ausländerbehörde aus und danach würde es nochmal vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden, diese zwei sachen sind entscheidend und ob er bis zum Gerichtstermin hier bleiben darf.

Er hat die Schule besucht mit einem Schulabschluss , danach war er berufstätig und 3 Jahre lang selbständig, eine Ausbildung hat er nach der Haftzeit angefangen aber leider vorzeitig beendet weil es einfach finanziell in dem alter schwer ist mit 350€ zu leben da er auch sonst keine unterstützung hat.
Danach war er über eine Firma Vollzeit angestellt worden und ist bis heute in fester Arbeit, was leider kaum Berücksichtigung findet.

Einen Deutschen Pass wurde nie beantragt obwohl ein Anspruch immer bestand , das ist ganz klar selbst verschuldet, er und seine Eltern hatten es nie für wirklich notwendig gehalten.

Die AE wurde seit beginn immer verlängert bis auf 3 Jahre , dies wurde immer so hingenommen, aber letzt Endes hätte in dieser Situation sowieso nur die Deutsche Staatsangehörigkeit in schützen können.

Er ist mit 3 Jahren hier her gekommen, er hatt alle freunde und sein ganzes Leben hier , er kennt überhaupt nicht das Leben in Russland deswegen ist er voll und ganz ein Inländer.

Wir hätten es auch nie gedacht das es doch so streng entschieden wird, klar die Große strafe ist verständlich aber danach jetzt wegen der Trunkenheit am steuer, das alles andere nicht berücksichtigt wird, ist vielleicht der allgemeinen politischen Situation verschuldet oder es wird einfach nur nach gesetzten und nicht mehr nach aktueller Lage und Umständen entschieden.
Weil der Grund eine Gefahr für die Öffentlichkeit , ist voll und ganz ausgeschlossen er ist ein Sozialer und ruhiger Mensch der mit jedem gut auskommt und nie streit oder sonstiges sucht, nur das zu beweisen ist das schwere da alles über den anwalt schriftlich läuft.


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Antwort #22 - 31.10.2018 um 08:12:36
 
mile schrieb am 30.10.2018 um 21:33:20:
diese größere Straftat begangen hat weswegen er Verwarnt wurde.

verurteilt, nicht verwarnt

mile schrieb am 30.10.2018 um 21:33:20:
Falsch aussage vor Gericht als Zeuge ( Aufgrund Komplexer zusammenhänge und Polizeilichen aussaugen die fehlerhaft wahren 


mile schrieb am 30.10.2018 um 21:33:20:
Narzistische einstellung und das er schwer sich an ein normales / geregeltes Einkommen gewöhnen kann.
Was aber auch eine unterstellung ist und nicht stimmt,


Kann es sein, dass du dieses alles etwas durch die rosarote Brille siehst?

Wie ich schon am Anfang der Diskussion sagte, ist eine Verfügung nach §53 schon recht starker Tobak! Sowohl die mehrfache Verurteilung, als auch das psychologische Gutachten spricht nicht für ihn. Dazu sind Drogenhändler immer ein Risiko für den Bürger.

Wie hoch war die Verurteilung? Wie viele Jahr / Monate und nach welchem Tatbestand?



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mile
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Antwort #23 - 31.10.2018 um 18:25:03
 
Das seine Ausgangslage nicht gut ist wissen wir.
Was für mich von Bedeutung ist das er zum aktuellen Zeitpunkt , ein vollkommen geregeltes Leben führt, alle Rechnungen zahlt, arbeiten geht und auch kein Interesse mehr hat auf illegalem Wege Geld zu verdienen.

Er ist sozusagen auch aus dem alter raus irgend welchen Scheiß zu bauen, desweiteren stehen wir kurz vor der Heirat.

Das seine Vergangenheit zu so großen Problemen mit seinem Aufenthalt führt ist für uns eine große Belastung und wir wollen einfach alle Möglichkeiten durchgehen damit er entweder hier in Deutschland weiter Leben kann oder zu mindest in unserem Nachbar Land Frankreich.

Grüße
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Antwort #24 - 31.10.2018 um 19:10:58
 
mile schrieb am 31.10.2018 um 18:25:03:
Was für mich von Bedeutung ist das er zum aktuellen Zeitpunkt , ein vollkommen geregeltes Leben führt, alle Rechnungen zahlt, arbeiten geht und auch kein Interesse mehr hat auf illegalem Wege Geld zu verdienen.

Er ist sozusagen auch aus dem alter raus irgend welchen Scheiß zu bauen, desweiteren stehen wir kurz vor der Heirat.


Du hattest ja geschrieben, dass noch ein Verfahren bei Gericht läuft. Dort kann er das vorbringen.


Zitat:
Das seine Vergangenheit zu so großen Problemen mit seinem Aufenthalt führt ist für uns eine große Belastung und wir wollen einfach alle Möglichkeiten durchgehen damit er entweder hier in Deutschland weiter Leben kann oder zu mindest in unserem Nachbar Land Frankreich.


Das weißt Du ja jetzt: Mit der Ausweisung und der Sperre darf er im gesamten Schengenraum nicht mehr leben. In Russland darf er also an der Grenze zur EU (Estland) leben.

Und falls Ihr heiratet, kann er die Neu-Befristung beantragen, um die Zeit zu verkürzen.
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Antwort #25 - 10.11.2018 um 19:24:03
 
T.P.2013 schrieb am 30.10.2018 um 19:40:30:
Erschwert ja. Aber nicht ausgeschlossen. Im geschilderten Fall scheint mir nicht unvorstellbar, dass in dieser Einzelfallbetrachtung die Prüfung der Verhältnimäßigkeit zum genannten Ergebnis führen kann... 


Wir kennen nicht alle Einzelheiten, aber scheinbar hat er bereits eine entsprechende "Karriere" im Bereich entsprechender Straftaten. Behörden kommen nicht so einfach auf §54 AufenthG.

Straftaten relativieren zu wollen, wenn sie rechtskräftig sind, macht keinen Sinn. Und der beste Rat kommt wahrscheinlich von eurem Anwalt und hier im Forum ist der Rat nur eingeschränkt möglich, wir kennen die Einezleheiten nicht.

Ich würde es nicht auf eine Abschiebung ankommen lassen sondern vorher ausreisen. Ob eine ABH die Einreisesperre verkürzt ist aber offen. Selbst bei einer Eheschließung. Die mehfachen Straftaten sind schon ein starkes Argument dagegen.
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Antwort #26 - 12.11.2018 um 11:05:45
 
reinhard schrieb am 31.10.2018 um 19:10:58:
Und falls Ihr heiratet, kann er die Neu-Befristung beantragen, um die Zeit zu verkürzen.


das schon, aber da mile auch Ausländerin ist ... warum sollen die beiden dann in D leben?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #27 - 12.11.2018 um 12:41:40
 
erne schrieb am 12.11.2018 um 11:05:45:
das schon, aber da mile auch Ausländerin ist ... warum sollen die beiden dann in D leben?


Vielleicht stimmt auch einfach ihr Profil nicht und müsste korrigiert werden?
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Antwort #28 - 12.11.2018 um 18:14:42
 
erne schrieb am 12.11.2018 um 11:05:45:
das schon, aber da mile auch Ausländerin ist ... warum sollen die beiden dann in D leben?


Das bewertet die Ausländerbehörde bei dem Antrag auf Neubefristung. Allerdings steht Ehe und Familie hier unter Schutz. Nicht die Ehe und Familie Deutscher.

Aber bei einer Neubefristung muss alles berücksichtigt werden, auch die Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel der Frau.
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Antwort #29 - 09.01.2019 um 21:57:08
 
Hallo, ich selber bin Deutsche.

Wir sind jetzt aktuell immer noch im Verfahren drin, die sache liegt beim verwaltungsgericht für eine aufschiebende wirkung der berfristung der abschiebung, dies wurde in erster instanz abgelehnt, sind jetzt im wiederspruch verfahren.
Wenn diese auch abgelehnt wird dann entscheidet weiter die ausländerbehörde auch dort wurde ein wiederspruch antrag gestellt der noch nicht bearbeitet und geprüft wurde, wird dieser auch abgelehnt weiß ich nicht genau ob es noch eine chance gibt bzw. ob die erste sachbearbeiterin dann doch noch die sache ändern kann.

Wenn alles abgelehnt wird kommt irgendwann noch die gerichtsverhandlung deswegen, wisst ihr wann diese ungefähr ist?

Eine wichtige sache die ich gerne wissen würde ist ob es möglich ist das wenn ich bevor eine negative entscheidung kommt ich in Frankreich ein Wohnsitz anmelde und er dann jetzt in deutschland auf der französichen Botschaft einen antrag auf aufenthalt stellt wegen familienzusammführung in frankreich , sehen die das ein ausweiß verfahren läuft ? Aktuell gibt es ja noch keine entscheidung und somit auch keine sperrzeit was zu SIS eintragung führt!?


Danke für hilfreiche antworten
Habe schnell geschrieben sorry für rechtschreibfehler

LG

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