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RA Hilfe konsularbescheinigung Ägypten (Gelesen: 2.673 mal)
Mimogasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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27.10.2018 um 18:57:30
 
Hallo,
ich hoffe das ist hier richtig.

Mein Verlobter und ich wollen nach 2 Jahren endlich heiraten.
Er ist Ägypter und ich deutsch. Wir müssen diese konsularbescheinigung holen, doch ich habe gelesen das dort eine Befragung stattfindet.... wegen des General Verdachts der Scheinehe.

Nun meine Frage :
Kann ich im Vorfeld in Deutschland schon etwas tun?
Wir haben einen sogenannten erheblichen Altersunterschied ( von 12 Jahren). Was sind bitte 12 Jahre Unterschied!!!
Macht es Sinn mit einem Anwalt in die Botschaft nach Kairo zu gehen?

Wieso darf eine Botschaft darüber entscheiden, wenn man heiraten möchte?

Wir sind wie gesagt seit 2 Jahren zusammen, ich lebe teilweise in Ägypten und wir haben zusammen eine kleine Firma in Ägypten.

Gibt es irgendwas was man im Vorfeld tun kann, damit man nicht dieser Willkür ausgeliefert ist?
Vielen Dank
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DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.10.2018 um 19:45:26
 
Sorry du must schon etwas genauer werden. Wo wollt ihr heiraten? In Deutschland oder Ägypten? Wollt ihr gemeinsam in Deutschland leben?

Was für eine Bescheinigung?

Natürlich hat die Botschaft nicht darüber zu entscheiden ob ihr heiraten dürft. Sollten sie eine Scheinehe unterstellen, dann könnten sie ein Visum ablehen, aber eine Heirat in Ägypten könnten sie zum Beispiel nicht verhindern.

12 Jahre dürfte nicht ein Problem sein. Ich bin doppelt so alt wie mein Verlobter und Visum zur Heirat und anschließenden Daueraufenthalt war kein Problem.

Erläutere bitte genauer, was ihr wollt.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.10.2018 um 21:23:21
 
DerRalf schrieb am 27.10.2018 um 19:45:26:
Was für eine Bescheinigung?

Die Konsularbescheinigung ist eine Ledigkeitsbescheinigung die auf der Grundlage des Ehefähigkeitszeugnisses von der deutschen Vertretung im Ausland erstellt und bei einer dort angestrebten Eheschließung notwendig wird.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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grisu1000
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Antwort #3 - 28.10.2018 um 01:50:26
 
Mimogasa schrieb am 27.10.2018 um 18:57:30:
Er ist Ägypter und ich deutsch. Wir müssen diese konsularbescheinigung holen, doch ich habe gelesen das dort eine Befragung stattfindet.... wegen des General Verdachts der Scheinehe. 


Wo hast du das gelesen?
Bitte erstmal das Merkblatt der deutschen Botschaft im Internet lesen. Dort sind die Schritte genau beschrieben. Du musst erstmal zum Standesamt deiner deutschen Heimatgemeinde und ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Dein Verlobter wird dazu Urkunden von sich besorgen müssen, die müssen bei agyptischen Behörden beglaubigt werden, Übersetzung und dann Legalisierung durch die deutsche Botschaft. Dann damit zum Standesamt für das Ehefähigkeitszeugnis.

Du lebst zeitweise mit deinen Verlobten zusammen und Ihr habt eine gemeinsame Firma. Das nachzuweisen dürfte wohle kein Problem sein und dann stellt sich sowas wie Scheineheverdacht einfach nicht.
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namaskaram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.10.2018 um 08:58:08
 
Ich denke auch, dass kein Scheineheverdacht bestehen wird. Aber selbst wenn, dann geht ihr einfach zu dem Termin und beantwortet die Fragen. Wenn ihr ein echtes Paar seid und euch kennt, dann ist das kein Problem.
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Mimogasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.11.2018 um 19:15:26
 
Die Papiere sind alle besorgt, und die Bescheinigung aus Deutschland beantragt.

Mir geht es wirklich um den Termin bei der Botschaft für die konsularbescheinigung.

Es gibt unterschiedliche Aussagen:
1. bei erheblichen Bedenken ( dazu zählt der Altersunterschied)
Wird diese verweigert und man kann nicht heiraten. Dann muss man in Deutschland klagen
2. man geht nur zur Botschaft und erhält diese.

Wir wollen in Ägypten heiraten und dann das Visum zur FZF beantragen.

Hat die deutsche Botschaft das Recht auf Grund von alter diese Bescheinigung abzulehnen?

Wenn ja, hilft es im Vorfeld einem Anwalt mitzunehmen inkl. Dem Mietvertrag.

Ich möchte dieser Willkür einfach ggf entgegen wirken.
Diese Ablehnung würde ja auch weiterführende Kosten verursachen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 04.11.2018 um 19:24:00
 
Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:
Es gibt unterschiedliche Aussagen:
1. bei erheblichen Bedenken ( dazu zählt der Altersunterschied)
Wird diese verweigert und man kann nicht heiraten. Dann muss man in Deutschland klagen 


Die Zeiten in denen Behörden im Vorfeld auf Scheinehen prüften sind längst vorbei. Ich wüsste nicht, wie dann überhaupt das Konsulat die Erteilung der Konsularbescheinigung verweigern könnte. Es wäre gut, nicht immer nur zu reden, sondern auch einfach mal zu machen.

Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:
Hat die deutsche Botschaft das Recht auf Grund von alter diese Bescheinigung abzulehnen?


Warum sollte das Konsulat das verweigern, wenn du bereits ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland vorlegst?

Mimogasa schrieb am 27.10.2018 um 18:57:30:
Er ist Ägypter und ich deutsch. Wir müssen diese konsularbescheinigung holen, doch ich habe gelesen das dort eine Befragung stattfindet.... wegen des General Verdachts der Scheinehe.

Wo hast du das gelesen? AUf der Seite der deutschen Auslandsvertretung?

Hier steht nix darüber, oder habe ich das überlesen?
https://kairo.diplo.de/blob/1496704/1391838f7e35fb1e75bc233722aee95c/eheschliess
ung-in-aegypten-data.pdf



Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:
Wenn ja, hilft es im Vorfeld einem Anwalt mitzunehmen inkl. Dem Mietvertrag.


Und was bringt ein Mietvertrag bzw. ein Anwalt?

Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:
Ich möchte dieser Willkür einfach ggf entgegen wirken.

Es ist noch nichts geschehen und du berichtest bereits über Willkür.




Ich habe irgendwie das Gefühl, dass euch irgendwelche Personen beraten, und euch ihr fragwürdiges bzw. schädliches Halbwissen/Unwissen auftischen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Alacrity
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Antwort #7 - 04.11.2018 um 22:04:37
 
Das ist nur eine Formalität wenn du das Ehefähigkeitszeugnis schon hast.

Probleme gibt es vielleicht, wenn der Botschaftsmitarbeiter sich erinnert, dass in den letzten drei Jahren schon vier andere Frauen eine Konsularbescheinigung zur Heirat mit deinem Verlobten beantragt haben.

Wo bzw. von wem werden 12 Jahre erheblich genannt?
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DerRalf
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Antwort #8 - 04.11.2018 um 22:38:35
 
Ich muss meinen Vorrednern Recht geben. Einfach hingehen und gut ist.

Aber zu der Frage wegen Anwalt. Du sprichst am Ende deines Postings von Kosten, die bei einer Ablehnung anfallen würden. Ich glaube die Kosten bei einer Ablehnung wären geringer als einen Anwalt zur Botschaft mitzunehmen, denn den Anwalt must du wohl aus Deutschland einfliegen. Ein ägyptischer Anwalt wird sich kaum wirklich mit deutschem Recht auskennen. Also hättest du extreme Kosten. Reisekosten des Anwaltes. Hotel. Und natürlich auch immense Honorarforderung.

Sollte die Botschaft die Bescheinigung tatsächlich ablehnen müsstest du übrigens in Berlin klagen. Aber es gibt keinen Grund warum sie es ablehnen sollten.
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Aras
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Antwort #9 - 04.11.2018 um 23:23:57
 
Also eine Suche im Internet hat folgende Treffer ergeben:

https://www.123recht.net/forum/grundgesetz/Eheschliessung-verweigert-was-nun-__f...

http://www.aegypten-urlauber.de/forum/konsularbescheinigung-t3316.html

@Mimogasa

Hast du aufgrund dieser Suchtreffer jetzt die Befürchtung, dass das gleiche dir passieren könnte?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.12.2018 um 20:17:22
 
Hallo,
ja genau deswegen mache ich mir Sorgen.

Und ja wir sind ein richtiges Paar.

Ich würde so gerne den zweitschönsten Tag in meinem Leben genießen und nicht mit einem mulmigen Gefühl total nervös nach Kairo fahren.

Ein Teil der Familie ist mit dabei, nach der Heirat gibt es ein großes Fest in seiner Heimatstadt.
Und dieses Gefühl das da irgendwas schief geht und wir nicht als „richtiges“ Ehepaar nach Hause kommen.

Macht mich wahnsinnig.

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PerikleZ
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Antwort #11 - 17.12.2018 um 20:55:17
 
Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:
Hat die deutsche Botschaft das Recht auf Grund von alter diese Bescheinigung abzulehnen? 

Das ist rechtlich möglich:

§ 4 Beurkundungsgesetz analog
Zitat:
Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.


Ob der Konsularbeamte/die Konsularbeamtin das macht, kann dir vorher keiner sagen. Mir ist aber kein Fall bekannt, bei dem eine Auslandsvertretung mutwillig etwas nicht beurkunden will, dass zuvor von einer deutschen Behörde (hier: Standesamt) beurkundet wurde.
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nixwissen
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Antwort #12 - 17.12.2018 um 22:29:52
 
Moin,

Die Konsularbescheinigung ist doch nur eine Art Bestätigung des EFZ, daß das formal korrekt durch eine deutsche Behörde ausgestellt wurde.
Die ägyptischen Behörden kennen das deutsche Standesamt nicht, sie kennen aber die AV. Die AV bescheinigt nur "is' schon ok, Jungs".
Da werden nichtmal mehr die Unterlagen geprüft, ausser natürlich dem EFZ selbst.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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