Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:Es gibt unterschiedliche Aussagen:
1. bei erheblichen Bedenken ( dazu zählt der Altersunterschied)
Wird diese verweigert und man kann nicht heiraten. Dann muss man in Deutschland klagen
Die Zeiten in denen Behörden im Vorfeld auf Scheinehen prüften sind längst vorbei. Ich wüsste nicht, wie dann überhaupt das Konsulat die Erteilung der Konsularbescheinigung verweigern könnte. Es wäre gut, nicht immer nur zu reden, sondern auch einfach mal zu machen.
Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:Hat die deutsche Botschaft das Recht auf Grund von alter diese Bescheinigung abzulehnen?
Warum sollte das Konsulat das verweigern, wenn du bereits ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland vorlegst?
Mimogasa schrieb am 27.10.2018 um 18:57:30:Er ist Ägypter und ich deutsch. Wir müssen diese konsularbescheinigung holen, doch ich habe gelesen das dort eine Befragung stattfindet.... wegen des General Verdachts der Scheinehe.
Wo hast du das gelesen? AUf der Seite der deutschen Auslandsvertretung?
Hier steht nix darüber, oder habe ich das überlesen?
https://kairo.diplo.de/blob/1496704/1391838f7e35fb1e75bc233722aee95c/eheschliessung-in-aegypten-data.pdf
Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:Wenn ja, hilft es im Vorfeld einem Anwalt mitzunehmen inkl. Dem Mietvertrag.
Und was bringt ein Mietvertrag bzw. ein Anwalt?
Mimogasa schrieb am 04.11.2018 um 19:15:26:Ich möchte dieser Willkür einfach ggf entgegen wirken.
Es ist noch nichts geschehen und du berichtest bereits über Willkür.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass euch irgendwelche Personen beraten, und euch ihr fragwürdiges bzw. schädliches Halbwissen/Unwissen auftischen.