Jojo2015I schrieb am 08.11.2018 um 20:18:55:Und einfach die Behauptung aufzustellen, dass es egal oder „Latte“ sei, ob ordnungsgemäße Teilnahme vorliegt ist eben schlichtweg falsch! Da kann mir auch gerne vorgeworfen werden, dass mir das Leseverständnis fehlt.
In diesem Fall, uwe1122,
ist es aber latte, da der Aufhänger der
ABH belegbar nicht die
ordnungsgemäße Teilnahme ist, die entsprechend nicht ein einziges Mal erwähnt wird in dem "Protokoll". Es wird nur auf die
erfolgreiche Teilnahme und das hier Nichtvorhandensein des Sprachniveaus "B1" eingegangen und, völlig rechtswidrig, als Forderung erhoben, dass dieses Niveau "B1" anlässlich der nächsten anliegenden Verlängerung vorzuliegen habe.
Ansonsten: immer gerne.
Zitat:Bei dem Rest: ich war nicht dabei. Ich habe auch nicht gelesen, dass eine Aufenthaltsbeendigung angedroht worden sein soll. [...]
Bei dem Threadstarter wohl (wobei er selbst Restzweifel hat), uwe1122 schrieb das so doch gar nicht!
Das habe ich auch nicht, bezogen auf den Beitrag von uwe112, behauptet, sondern mich nur auf die
Androhung einer Nichtverlängerung als Rückkehrschluss aus dem letzten Satz bezogen.
Immer schön bei der Wahrheit bleiben.
Und dazu u.a. im Beitrag #43 klar eine Wertung abgegeben.
Es ist aber eigentlich egal, ob rechtswidrig eine Nichtverlängerung oder eine Aufenthaltsbeendigung als Übel angedroht wurde.
Der entscheidende Punkt ist
rechtswidrig,
da ohne gesetzliche Grundlage (Erfordernis "B1", für beide Folgen), und damit wesentlicher Teil einer möglichen Nötigung, die Du nicht erkennen willst.
Zitat:Daneben: Was nun bei Verweigerung der Unterschrift tatsächlich passiert wäre...? Vermutlich eine Fiktion zur Prüfung.
So war ja scheinbar der ursprüngliche Gedanke des Chefs.
Völlig belanglos. Die Drohung und das Bewirken der Unterschrift allein reicht, wobei es
ebenso belanglos ist, was Deine Glaskugel bezüglich der Folgen ("
Fiktion zur Prüfung"...?) anzeigt oder Deine Gedankenleserei bezüglich der Gedanken des Chefs als Ergebnis aufweist.
Zitat:Auch die Niederschrift enthält keine Androhung einer Folge a la „Aufenthalt wird nicht verlängert, wenn
B1 nicht vorliegt.“
... Dazu wurde im Beitrag #50 ja zutreffend etwas durch einen Foristen mit wohl nötiger Lesekompetenz geschrieben.