Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken
Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau? (Gelesen: 9.874 mal)
Nobuyoshi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
26.10.2018 um 22:47:10
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier - und hab direkt ein Problem mitgebracht  unentschlossen

Meine Liebste (chinesische Staatsbuergerin) ist seit rund 4 Jahren in D, hat A1 fuer die Familienzusammenfuehrung nachgewiesen, hier brav den Integrations- und B1-Kurs mitgemacht, den Integrationsteil bestanden, allerdings nur A2-Sprachniveau erreicht.

Zugegebenermassen hat sie den Sprachunterricht danach ein wenig baumeln lassen, weil man uns seinerzeit bei Erstbeantragung der Aufenthaltserlaubnis mitgeteilt hatte, der einzige Nachteil des Nichterreichens B1 waere, dass die AE halt jedes Mal nur um ein Jahr verlaengert wuerde.

Seit gut einem Jahr lernt sie nun wieder fleissig, aber obwohl sie ansonsten ´ne ziemlich Pfiffige ist, hat sie echt keinerlei Zugang zur deutschen Sprache. Und ist nun immer noch ein gutes Stueck von B1-Niveau weg.

Die Verlaengerung ihrer AE steht in Baelde an, und sie hat sich vor ein paar Tagen bei der lokalen AB diesbezueglich informiert. Dort wurde ihr von einer anderen als der uns von frueher bekannten Sachbearbeiterin nun recht schnoede mitgeteilt, sie solle besser innerhalb eines Monats ein B1-Zertifikat herbeizaubern, "sonst schicken wir Sie zurueck nach China, dann haben Sie dort viel Zeit zum Lernen. Und wenn Sie das geschafft haben, duerfen Sie wiederkommen".

Abgesehen vom unglaublichen Tonfall und Wortlaut - hat das so seine Richtigkeit? Hat sich da rechtlich was geaendert? Sollte ich mich vorbereitend schon mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen oder kann ich das locker aussitzen?

(Und nein, Lebensunterhalt und Wohnraum sind selbstverstaendlich keine Themen - sie arbeitet uebrigens auch)

Vielen Dank fuer jede Hilfe, jeden Tip!
Nobuyoshi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #1 - 26.10.2018 um 23:53:26
 
Nobuyoshi schrieb am 26.10.2018 um 22:47:10:
"sonst schicken wir Sie zurueck nach China, dann haben Sie dort viel Zeit zum Lernen. Und wenn Sie das geschafft haben, duerfen Sie wiederkommen".



Diese Aussage ist falsch.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #2 - 27.10.2018 um 00:11:10
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nobuyoshi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #3 - 27.10.2018 um 00:15:05
 
Danke!

(Auch wenn das nur wilde Spekulation ist - kann es irgendeinen logischen Grund geben, dass meiner Frau mit Nichtverlaengerung AE gedroht wird, obwohl ansonsten alle Rahmenbedingungen voellig ok sind, ausser, dass die Sachbearbeiterin der AB ggf. einen schlechten Tag hatte?)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #4 - 27.10.2018 um 00:26:18
 
Wenn sonst Alles passt sollte es keine Probleme mit der Verlängerung des AE  für ein Jahr geben.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #5 - 27.10.2018 um 02:01:10
 
Moin,

Sie ist mit einem Deutschen verheiratet, da gilt:
Man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen aber das ist komplett abwegig.
Daß die AE immer nur für ein Jahr verlängert wird ist die härteste Sanktion, egal, wie sie alles schleifen lässt.
LU spielt gar keine Rolle.

Versucht mal, die Aussage der SBin schriftlich zu bekommen. Wenn sie so blöd ist, das zu tun, dann beschwert Ihr Euch eine Ebene höher. Dann bekommt sie einen amtlichen Einlauf für diesen Unsinn. (Hoffentlich!)

Uwe hat sich vielleicht etwas zu vorsichtig ausgedrückt: Solange Deine Frau mit Dir zusammen lebt, keine Bank überfällt oder Schlimmeres unternimmt, wird die AE immer wieder verlängert.

Ich vermute aber ein Missverständtnis. Wie hat Deine Frau denn mit der ABH kommuniziert, wenn sie kaum Deutsch kann?

Gruß,
Norbert

Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Nobuyoshi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #6 - 27.10.2018 um 02:20:51
 
Hallo!

Danke, ihr beruhigt mich schon mal deutlich, dann ist mein Wissensstand doch nicht total daneben...

Naja, verstaendlich machen kann sich meine Gute schon, es reicht, dahinzugehen und zu erklaeren "Guten Tag, ich komme wegen meine Aufenthalterlaubnis verlaengern, die ist in Dezember zuende". Das ist in etwa das Deutschniveau, und damit schrammte sie seinerzeit halt knapp an B1 vorbei (beim naechsten Mal klappts dann).

Sie konnte mir daher auch erklaeren, dass die SB nach "Bescheinigung Integrationskurs und B1" gefragt haette, und als sie antwortete, "leider B1 nicht geschafft nur A2 geschafft", habe die SB ihr dringend geraten, sich vor dem Antrag auf Verlaengerung zumindest fuer eine neue B1-Pruefung anzumelden und die Anmeldungsbescheinigung vorzulegen, auch wenn die Pruefung dann ggf erst spaeter sei. Sonst... <siehe oben>.

Fand ich sehr merkwuerdig.

Entweder will sich da eine neue Mitarbeiterin Sporen verdienen, indem sie eine vermeintliche Scheinehe aufdeckt (das beruehmte "Wie wollen Sie zwei denn kommunizieren?"), oder es war -hoffe ich irgendwie doch- nur ein kommunikatives Missverstaendnis, werde zum naechsten Termin wohl dazustossen...

Viele Gruesse
Nobuyoshi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #7 - 27.10.2018 um 02:44:28
 


Moin,

Das klingt doch schon harmloser. Ich würde vermuten, daß Deine Holde die Antwort nicht komplett verstanden hat und sich den dramatischen Teil (zurück nach China) selber dazufantasiert hat.
Ich war bis vor Kurzem gut 12 Jahre mit einer Chinesin verheiratet, ich kann mir das gut vorstellen.

Nobuyoshi schrieb am 27.10.2018 um 02:20:51:
werde zum naechsten Termin wohl dazustossen... 


Kannst Du machen aber ich glaube das ist so unkritisch, daß es nicht zwingend ist.
Deine Frau bekommt mindestens wieder die AE für ein Jahr.
B1 wäre aber schon schick, denn dann könnte sie auch eine NE bekommen, sofern alles Andere bei Euch passt (klingt so nach Deiner Schilderung).
Vielleicht hat die SBin das erwähnt und Deine Frau hat es in den falschen Hals bekommen?

Gruß,
Norbert

Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #8 - 27.10.2018 um 05:12:44
 
Nobuyoshi schrieb am 27.10.2018 um 02:20:51:
Entweder will sich da eine neue Mitarbeiterin Sporen verdienen, indem sie eine vermeintliche Scheinehe aufdeckt (das beruehmte "Wie wollen Sie zwei denn kommunizieren?"), oder es war -hoffe ich irgendwie doch- nur ein kommunikatives Missverstaendnis, werde zum naechsten Termin wohl dazustossen... 


Scheinehe bei mehrjährigen Zusammenleben in Deutschland ist abwegig. Ich würde da auch mal Falsche Verdächtigung ins Spiel bringen, was schlicht eine Straftat ist.Ansonsten hat Sie ein Aufenhaltsrecht solang die eheliche Gemeinschaft besteht, ggf. eben immer nur eine AE für ein Jahr, solange B1 nicht bestanden ist.
Bei abwegigen Aussagen der ABH einfach auf die Schriftform bestehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nobuyoshi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #9 - 27.10.2018 um 06:57:49
 
Hallo!

nixwissen schrieb am 27.10.2018 um 02:44:28:
Das klingt doch schon harmloser. Ich würde vermuten, daß Deine Holde die Antwort nicht komplett verstanden hat und sich den dramatischen Teil (zurück nach China) selber dazufantasiert hat.
Ich war bis vor Kurzem gut 12 Jahre mit einer Chinesin verheiratet, ich kann mir das gut vorstellen.


nixwissen schrieb am 27.10.2018 um 02:44:28:
B1 wäre aber schon schick, denn dann könnte sie auch eine NE bekommen, sofern alles Andere bei Euch passt (klingt so nach Deiner Schilderung).
Vielleicht hat die SBin das erwähnt und Deine Frau hat es in den falschen Hals bekommen?


Ich hab sie zumindest explizit -mehrfach- gefragt, und sie meinte, kein B1 heisse laut SB, "nicht in D bleiben sondern erst mal zurueckgehen nach China und da Test machen". Ich habe explizit nachgefragt, ob sie zumindest sowas wie "Niederlassungserlaubnis" gehoert hat, oder ein aehnliches Wort, das sie eben nicht verarbeitet hat, oder vielleicht nur gesagt wurde "jedes Mal nur ein Jahr verlaengern ohne B1"... sie ist sich sicher, dass das nicht so ist (und neigt eigentlich entgegen so mancher ihrer Landsfrauen nicht zur Dramatisierung).

Dass Du mit Deiner Vermutung richtig liegst und sie sich nur zur Gesichtswahrung "total sicher ist", kann ich auch nach Jahren mit ihr zusammen nicht voellig ausschliessen, habe aber eben auch mitbekommen, dass gerade hier im Ruhrgebiet einige AB maechtig am Rad drehen (weil die Staedte hier in den letzten Jahren ziemlich ueberlaufen worden sind...) und, wenn es an der richtigen Stelle schon nicht klappt, auch mal an der falschen Stelle Haerte demonstrieren wollen.

Daher hat es mich hierher verschlagen, und ich bin jetzt in Summe schon deutlich ruhiger als gestern Cool

Dass sie, egal, wie zaeh das noch wird, sich in hoehere Sprachniveaus quaelen muessen wird, ist meiner Guten auch so klar, da geht es weniger um "einmal pro Jahr zur AB" als vielmehr um "qualifiziertere Jobs ausueben koennen", sie verkauft sich hier mangels guter Deutschkenntnisse total unter Wert. Aber da haben wir den richtigen Ansatz noch nicht gefunden - so wie es sicher viele Westler gibt, die nie Zugang zum Chinesischen bekommen werden, weil die Sprachwelt eine ganz andere ist. Selber lernen, Einzelunterricht, Goethe Institut-Kurse, mehr Theorie, mehr Praxis,... mit Uebersetzungshilfe durch mich, ohne Uebersetzungshilfe durch mich... bislang hat nix geholfen. Aber das ist ein separater Themenkomplex.

grisu1000 schrieb am 27.10.2018 um 05:12:44:
Scheinehe bei mehrjährigen Zusammenleben in Deutschland ist abwegig. 


Zumindest kann ich Zweifel an unserer Kommunikationsbasis durch C2-Mandarin zerstreuen (das darzulegen wuerde ich mir aber, wenn die Frage wirklich aufkommen sollte, fein fuer das weitere Verfahren aufheben, damit es unterhaltsamer wird). Aber tatsaechlich ist es einem Paar in meiner erweiterten Familie auch so gegangen, dass anlasslos nach Jahren (!) nach einem Beleg fuer die Ernsthaftigkeit der Ehe gefragt wurde. Grund seinerzeit: "Sie haben keine Kinder und asiatische Frauen wollen alle Kinder., da muss was faul sein." - leider kein Scherz!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #10 - 27.10.2018 um 07:03:29
 
Lieber TS, bereits mit Antwort #1 war eigentlich alles gesagt, was dazu gesagt werden kann.

Antrag auf Verlängerung stellen und schriftlichen Bescheid abwarten.
Die mündlich genannte Begründung wirst Du auf keinen Fall in Schriftform bekommen - also bleibt nur die Verlängerung der AE.

Weiteres Spekulieren hier bringt nichts.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
uwe1122
Junior Top-Member
**
Offline


Warwick Streamer Stage
1


Beiträge: 221

Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #11 - 30.10.2018 um 13:01:22
 
Ich hänge mich mal hier dran.
Wir sind gerade auf der ABH und warten auf den Teamleiter, der den eAT für ein Jahr nicht verlängern will, aufgrund der noch nicht gemachten 300 Std.

Welche Rechtsgrundlage kann ich ihm gleich nennen, dass das so nicht sein kann ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #12 - 30.10.2018 um 13:12:32
 
Es gilt § 8, Absatz 3 Aufenthaltsgesetz:

(3) Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen. War oder ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, solange er den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder noch nicht den Nachweis erbracht hat,dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.370

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #13 - 30.10.2018 um 13:12:48
 
Falscher Ansatz:
Er muss eine Rechtsgrundlage für seine ablehnende Entscheidung schriftlich nennen.
Mir fällt nur absolut nicht ein, wie man die genannte Begründung im Gesetz finden will.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung Ehefrau wegen bislang nicht erreichtem B1-Niveau?
Antwort #14 - 30.10.2018 um 14:45:35
 
uwe1122 schrieb am 30.10.2018 um 13:01:22:
Wir sind gerade auf der ABH und warten auf den Teamleiter, der den eAT für ein Jahr nicht verlängern will, aufgrund der noch nicht gemachten 300 Std.



Was heißt in dem Zusammenhang "will"? Das spielt keine Rolle.

Sie stellt den Antrag (schriftlich), sie bekommt die Entscheidung (schriftlich). Die muss eine gesetzliche Grundlage haben. Und wenn das Gesetz sagt: verlängern, und der Sachbearbeiter will nicht, muss es das trotzdem machen, weil er dafür bezahlt wird.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 5
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema