Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Vom Sprachvisum zur Heirat (Gelesen: 8.400 mal)
Themen Beschreibung: Hallo meine Freundin und ich wollen Heiraten und mögklichst vermeiden dass sie Ausreisen muss..
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vom Sprachvisum zur Heirat
22.10.2018 um 10:27:50
 
Hallo meine Freundin und ich wollen Heiraten und möglichst vermeiden dass sie Ausreisen muss..

Ich 38 Deutsch Sie 39 Indisch kennen uns seit fast einem Jahr reden weitestgehend auf englisch allerdings kann sie auch deutsch (B1)

Ihr Sprachvisum geht noch bis ende Januar 2019.
Wir würden gerne wissen ob es möglich ist z.B. ohne ausreise in ein Hochzeitsvisum zu wechseln um so 3 Monate mehr für die Planung der Hochzeit zu haben..

Alternativ was genau wir tun können/müssen damit sie nicht zurück nach Indien ausreisen und dann mit Hochzeitsvisum erneut einreißen muss..

Pappiere sollten wir eigentlich alle nötigen haben ...

Wie genau müssen wir vorgehen gibt es besonderheiten die das Sprachlernvisum hat und uns so vor Hindernisse setzen könnte? Hat jemand Erfahrungen?

Schlimmstenfalls was wir tun können damit der Aufenthalt in indien möglichst kurz und schmerzlos vorüber geht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #1 - 22.10.2018 um 10:34:54
 
Nein.

Ein Visum kann sie nur in Indien bekommen, für ein Visum muss man immer ausreisen.

Sie kann im Anschluss an eine Aufenthaltserlaubnis eine weitere Aufenthaltserlaubnis beantragen – bei einer Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs dann eine Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau. Falls es eine Lücke zwischen Ende des Kurses und der Heirat selbst gibt, könnte sie die Ausländerbehörde fragen – es lässt sich sehr am Rande des Gesetzes mit einer Fiktionsbescheinigung überbrücken.

Wichtig ist, dass Du den Unterschied zwischen Visum (bekommt sie in Indien) und Aufenthaltserlaubnis (bekommt sie in Deutschland) verstehst und damit umgehen kannst. Oder frag sie, sie müsste es ja wissen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #2 - 22.10.2018 um 11:07:27
 
Indien gehört zu den sogenannten Problemstaaten mit unsicherem Urkundswesen. Daher läuft es bei ihren Unterlagen aus Indien vermutlich auf eine Urkundenüberprüfung hinaus. Diese dauert regelmäßig einige Monate.

Bitte informiere dich hier über den Ablauf der Urkundenüberprüfung: https://india.diplo.de/in-de/hauptseite-bescheinigungen/1844798, jedes Konsulat hat für seinen Bezirk ein eigenes Merkblatt.

Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #3 - 22.10.2018 um 14:24:25
 
Torsten1980 schrieb am 22.10.2018 um 10:27:50:
Hallo meine Freundin und ich wollen Heiraten.... 

Dann solltet Ihr Euch zunächst beim Standesamt informieren lassen, welche Urkunden und Belege für die Eheschließung erforderlich sind.

Die Papiere Deiner Freundin müssen, wie bereits ein Vorschreiber erwähnte, eine vertrauensanwaltliche Überprüfung durchlaufen, das dauert seine Zeit und kostet Geld. Deshalb ist es ratsam, schnellsten damit zu beginnen.

Genaueres findet Ihr auf den bereits erwähnten Merkblättern der deutschen Vertretungen in Indien.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.121
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #4 - 22.10.2018 um 15:21:02
 
Oder ihr heiratet mit wenig bürokratischem Aufwand in Dänemark und habt dann den Ärger, der hier in diesem Thema beschrieben ist:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1539790968/34#34
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #5 - 22.10.2018 um 21:54:04
 
lottchen schrieb am 22.10.2018 um 15:21:02:
Oder ihr heiratet mit wenig bürokratischem Aufwand in Dänemark und habt dann den Ärger, der hier in diesem Thema beschrieben ist:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1539790968/34#34


Nein, diesen Ärger hat man nicht zwangsläufig, sondern stellt offensichtlich eine Ausnahme dar, von der noch nicht einmal klar ist, ob und inwieweit die beteiligte ABH korrekt agiert. Wohl eher nicht...

Wie auch immer - will man allen Eventualitäten aus dem Weg gehen, besorgt man sich vor der Heirat die erforderlichen Urkunden (z.B. die Ledigkeitsbescheinigung) und heiratet in DEU oder DNK noch während der Gültigkeit der vorhandenen AE und beantragt dann vom Inland heraus die "Anschluss-" AE als Ehefrau eines Deutschen.

Damit vermeidet man die Ausreise nach Indien und dortige Beantragung des erforderlichen Visums.

Denn dann erfolgt alles, eine mögliche UP oder was auch immer, während die Holde bereits bzw. noch immer in DEU bei ihrem Ehemann lebt.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #6 - 22.10.2018 um 22:30:43
 
Hallo,

erstmal danke für alle Antworten.
Wir arbeiten zurzeit daran die Unterlagen zu bekommen (noch haben wir 3 Monate Zeit)

Ich hatte halt irgendwie gehofft wir könnten das ganze stressfreier und "für deutsche" freundlicher machen..

Meine verlobte ist eine schnelle Heirat gewohnt und auch nicht abgeneigt im gegenteil für Indische verhältnisse ist glaube 9 Monate mehr als genug zeit es ist eher das ich als Deutscher gehofft hatte etwas mehr zeit für die Planung zu bekommen und wenn es nur 3 monate sind... (sozusagen das es möglich ist fließend vom Sprachvisum zum hochzeitsvisum zu wechseln)

Aber dem scheint nicht so es sieht viel mehr so aus als sollten wir schnellstmöglich Heiraten damit sie nicht nach Indien reisen muss

Ich muss ehrlich sagen das ich das nicht will .. Sie hat damit weniger Probleme und ist zuversichtlich.. ich hab aber schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen...

Aber wie es scheint ist man fast gezwungen zügig zu heiraten so etwas wie "etwas mehr zeit" mag der deutsche Staat überhaupt nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #7 - 22.10.2018 um 23:11:35
 
Torsten1980 schrieb am 22.10.2018 um 22:30:43:
(sozusagen das es möglich ist fließend vom Sprachvisum zum Hochzeitsvisum zu wechseln)

reinhard schrieb am 22.10.2018 um 10:34:54:
Ein Visum kann sie nur in Indien bekommen, für ein Visum muss man immer ausreisen.

Bitte verwende die korrekten Begriffe, sonst führt das zu Missverständnissen.

Ein Visum kann sie nur im Ausland bekommen und nach Deiner Schilderung hat sie derzeit kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis, wo ein Wechsel auch ohne Neubeantragung im Herkunftsland möglich ist
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #8 - 23.10.2018 um 05:56:58
 
Bzw. sie hat ein nationales Visum für die gesamte Dauer des Sprachkurses, der nicht mehr als 12 Monate dauern sollte - auch dann gilt das für den "Fall Aufenthaltserlaubnis" von Saxonicus Gesagte.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #9 - 23.10.2018 um 10:21:16
 
Um es noch einmal deutlich zu sagen, was meine Vorschreiben schon geschrieben haben. Erst wenn ihr die Unterlagen zur Überprüfung durch den Vertrauensanwalt abgegeben hat, dauert diese Überprüfung normalerweise noch zwischen 3 und 6 Monaten.

Zeit sparen kann man, wenn man alle notwendigen Papiere mehr als rechtzeitig abgegeben hat. Übersetzungen dauern auch, sodass man diese auch möglichst früh in Auftrag geben sollte durch einen anerkannten Übersetzer und wenn man noch weitere Termine in Behörden braucht, dann auch diese rechtzeitig buchen. Nur zuhause sammeln bringt euch nicht wirklich weiter.

Habt ihr eine Liste vom Standesamt mit den notwendigen Papieren? Denn nur das, was der für euch zuständige Standesbeamte sehen möchte, ist das, was ihr benötigt. Da kann es Überraschungen geben, es gibt leichte Unterschiede. Euer Standesbeamter ist eure erste und wichtigste Anlaufstelle.

Ich würde in eurer Situation über eine Heirat in Dänemark nachdenken wie oben auch schon vorgeschlagen wurde. Es geht dort schnell und problemlos. Den Papierkram habt ihr dann hinterher aber wenn der Aufenthalt das wichtigste ist, dann wäre das eine gute Alternative. Stellt allerdings sicher, dass auf allen indischen Papieren Name, Geburtsort, Geburtsdatum, etc. übereinstimmen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #10 - 23.10.2018 um 10:37:40
 
Alles klar danke für die hinweise was wir brauchen. Wann sollten wir den spätestens die "Notlösung" "Dänemark" einplanen? So das daführ noch genug zeit bleibt? Ihr Sprachkurs endet am 31.1.2019

Was genau bedeutet wir haben dann den Aufwand "hinterher" heist das ihr aufenthalt ist dann erstmal gesichert und wir haben mehr zeit die papiere nachzlegen auch nach dem 31.1. ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #11 - 24.10.2018 um 18:31:31
 
Torsten1980 schrieb am 23.10.2018 um 10:37:40:
Wann sollten wir den spätestens die "Notlösung" "Dänemark" einplanen? So das daführ noch genug zeit bleibt? Ihr Sprachkurs endet am 31.1.2019


Ihr solltet spätestens am 31.1.2019 bereits verheiratet sein und sie spätestens am 31.1.2019 eine AE als Deine Ehefrau beantragen.

Torsten1980 schrieb am 23.10.2018 um 10:37:40:
den Aufwand "hinterher" heist das ihr aufenthalt ist dann erstmal gesichert und wir haben mehr zeit die papiere nachzlegen auch nach dem 31.1. ? 


ja
sofern ihr am 31.1. bereits verheiratet seid (in DK, in D müssen die Papiere schon vorher alle vorhanden und überprüft worden sein) und die AE nachweislich beantragt wurde
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #12 - 25.10.2018 um 12:02:22
 
Am besten holt ihr euch umgehend einen Termin beim Standesamt, um die Liste der Dokumente zu bekommen, die ihr benötigt und auch, um herauszufinden, ob ein Vertrauensanwalt eingeschaltet wird. Sollte letzteres der Fall sein, dann klappt es vermutlich bis Ende Januar nicht mehr. Als Mindestzeit für die Überprüfung wurden mir 3 Monate angegeben.

In Dänemark kann man schnell und mit recht wenig Papieren heiraten. Viele der Standesämter sprechen auch Deutsch. Google doch mal! Bei einigen muss man 1-3 Nächte im Land verbringen, bei anderen keine.
Nach der Heirat in Dänemark müsstet ihr euch noch eine Apostille auf der Heiratsurkunde in Kopenhagen besorgen. Das geht auch per Post.
Es gibt auch Heiratsagenturen, die euch alles abnehmen, wenn ihr euch nicht selbst kümmern möchtet. Die braucht man nicht aber es wäre eine Möglichkeit.

Eine Heirat im Ausland solltet ihr dann nachregistrieren lassen. Dann würden ihre Dokumente überprüft und am Ende hättet ihr eine deutsche Heiratsurkunde über die Heirat in Dänemark. Damit wäret ihr ein für alle Mal die Frage nach der Richtigkeit ihrer Daten los. Muss man aber nicht machen. Ist aber empfehlenswert.

Aber auch mit einer Heirat in Dänemark würde ich nicht bis zur letzten Sekunde warten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #13 - 25.10.2018 um 16:21:09
 
Vielen Dank schon mal für all die Hilfe..

Wir waren heute auf dem Standesamt.. Gefordert wird:

Geburtsurkunde
Affidavid dass sie nie verheiratet war
Eidesstatliche erklärung ihrer mutter die aussagt das sie nie verheiratet war..
Bestätigung dass ihr Vater nichtmehr lebt...

Finde ich ganz schön treist.. entweder man glaubt dem Affidavid oder man kann gleich nur mit der Eidesstatlichen Aussage arbeiten Doppelt zu moppeln ist nervig.. ABER was solls...

Oh und natürlich sollen alle Dokumente Angezweifelt und somit über das Deutsche Konsulat in Indien geprüft werden...
Wir prüfen zurzeit ob wir direkt die Dokumente in Indien der Deutschen Botschaft übergeben können oder ob diese ganz spezifisch von Deutschland kommen müssen... Würde uns einen "Postweg" sparen...

---------------------------------------------------

Alternative Lösungen sind die Heirat in Dänemark sowie eventuell schauen ob ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann zur  Studienplatzsuche bzw Studium und wir dann in ruhe schauen von wegen heirat.. auch wenn sie bereits studiert hat und eigentlich nicht wirklich noch einmal studieren will..

---------------------------------------------------

Falls die Deutsche Botschaft die Dokumente in 6 Wochen bestätigen kann wäre es tatsächlich möglich in Deutschland zu heiraten aber das sind viele "falls"

Gibt es noch andere Möglichkeiten ihre Aufenthaltserlaubnis offiziell etwas zu verlängern?

Gibt es auser änemark noch andere länder? Das problem mit Dänemark ist das es "verbrant" ist sprich jeder weis das die sehr wenig unterlagen anfordern und entsprechend zicken die behörden dann auch gewaltig rum? Falls ein land etwas mehr unterlagen erwartet aber nicht ganz so streng wie deutschland ist wäre das villeicht eine sinvolle alternative?


Danke noch einmal für die hilfe bisher..!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 247

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #14 - 25.10.2018 um 16:28:08
 
Torsten1980 schrieb am 25.10.2018 um 16:21:09:
Oh und natürlich sollen alle Dokumente Angezweifelt und somit über das Deutsche Konsulat in Indien geprüft werden...
Wir prüfen zurzeit ob wir direkt die Dokumente in Indien der Deutschen Botschaft übergeben können oder ob diese ganz spezifisch von Deutschland kommen müssen... Würde uns einen "Postweg" sparen...


Ist normal, da viele Urkunden in Ländern mit unsicherem Urkundswesen falsch sind, dazu gehört auch Indien. Normalerweise müssen alle Unterlagen durch die Behörde eingereicht werden, die die Urkundenüberprüfung einleitet. Also bei Euch durch das Standesamt.

Einfach mal lesen https://india.diplo.de/in-de/hauptseite-bescheinigungen/1844798
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #15 - 25.10.2018 um 22:21:43
 
Torsten1980 schrieb am 25.10.2018 um 16:21:09:
Gibt es auser änemark noch andere länder?


ja klar, aber nicht mit den Vorteilen von Dänemark

Torsten1980 schrieb am 25.10.2018 um 16:21:09:
und entsprechend zicken die behörden dann auch gewaltig rum? 

na und?
wenn Ihr verheiratet seid, dann seid ihr verheiratet.

aber wenn ihr die "rumzickerei" vor der Eheschliessung haben wollt während sie in Indien ist, stehen Euch alle anderen Länder auch offen, auch Deutschland.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #16 - 26.10.2018 um 10:00:32
 
Ja ist alles nicht einfach aber selbst wenn wir in Dänemark verheiratet werden müsten wir die Dokumente "nachholen" entsprchend denkt meine Verlobte darüber nch für eine Woche nach indien zu reisen..
Ich würde villeicht sogar mitkommen..

Wir könnten dann ein Hochzeitsvisum beantragen oder direkt in Indien Heiraten aber ob das Besser ist? Was sagt eure Erfahrung hierzu?

Vorteile
-Indische Hochzeit für ihre Familie
-Wir können die Pappiere bekommen

Nachteile
-Stress bei der ausreise für sie???
-Vermutlich hat das deutsche Standesamt damit noch mehr Probleme als wenn wir in Dänemark heiraten...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #17 - 26.10.2018 um 10:24:36
 
Ich hab leider keine möglichkeit zu editieren...

Das ganze ist auch noch komplizierter da folgendes ist

Meine Verlobte lebte in Chennai dort war sie gemeldet als sie 28 war verließ sie indien und ging nach Dubai.. dort hat sie 10 Jahre gearbeitet.. ihre Mutter ist wärrenddessen nach Bangalor gezogen...

Wenn wir also ein Affidavid besorgen sollen für die Zeit in Indien ist dies quasi nichtmal gesagt ob wir eins bekommen da sie nicht mehr in Chennai lebt.. Man könnte den Wohnsitz der Mutter nehmen dieser ist aber Bangalor.. Diese widerum wissen nichts von ihr was eine überprüfung quasi unnötig/unmöglich macht...

Von der Zeit in Dubai würe das standesamt eine Eidestaatliche erklärung akzeptieren...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
namaskaram
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #18 - 27.10.2018 um 09:14:11
 
In Indien heiratet man meist unter dem Special Marriage Act. Dazu gehört ein Aufenthalt von mindestens 30 Tagen. Also einfach einreisen und Hochzeit anmelden, 30 Tage warten, wird nicht gehen. Außerdem ist das nur ein Verwaltungsakt und extrem unromantisch.

Wenn einer der beiden Christ ist, dann gibt es auch noch den dazugehörigen Marriage Act (ohne 30 Tage Aufgebot) und den Hindu Marriage Act (bei dem beide! Hindu, Buddhist, ... sein müssen).

Es gibt die ein oder andere Stolperfalle, in die man in Indien tappen kann, die dann in Deutschland Probleme machen kann. Außerdem verlangen einige Standesämter in Indien ein Ehefähigkeitszeugnis, was dann den gleichen Aufwand nach sich zieht, den du momentan gerne vermeiden möchtest!
Wir haben in Indien unter dem Hindu Marriage Act geheiratet aber das war mit dem Papierkram ein ziemlicher Ritt. Dänemark ist deutlich einfacher und gradliniger. In Indien kann an lauter Stellen irgendetwas verlangt oder abgelehnt werden ohne das klar ist, weshalb.

Also lieber in Dänemark heiraten und dann in Indien im Tempel, Kirche, Gurudwara, ... die Ehe segnen lassen und mit der Familie feiern. Aber dies dann nicht registrieren lassen, da ihr dann ja schon verheiratet wäret!

Ausreisen darf deine Freundin immer. Das zurück kommen ist das Problem.

Wenn ihr eure Ehe im Ausland schließt, dann muss sie nur nach den dortigen Gesetzen rechtmäßig geschlossen sein, um auch in Deutschland als verheiratet zu gelten.
Die meisten Länder verlangen ein Ehefähigkeitszeugnis, sodass du nichts gegenüber einer Heirat in Deutschland gewinnst.

Dänemark ist die schnellste und sicherste Option. Apostille auf die Heiratsurkunde und fertig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #19 - 29.10.2018 um 10:40:24
 
Vielen Dank für die Ausführlichen Antworten.
Wir haben weiter versucht das Affidavid zu bekommen dieses ist "wenn überhaupt" nur mit einer Eidesstatlichen erklärung in Indien möglich was das ganze AdAbsurdum führen würde weil das Standesamt von uns eine Eidestatliche erklärungmöchte..und zusätzlich das avidavid wenn aber in indien das Affiavid eben auch nur auf basis einer Eidestatlichen erklärung mündet ist es absolut NULL mehrwert...

Die Frage ob wir es überhaupt bekommen steht auch im Raum da sie 10 Jahre in Dubai gelebt hat... Wie soll also Indien bescheinigen das sie nicht verheiratet ist...

Ab diesem Punkt fühle ich mich vom Deutschen Standesamt ins lächerliche gezogen. Das Affidavid hat selbst wenn wir es bekommen keinen mehrwert zu einer Eidesstattlichen aussage da die behörden in Indien diese ebenso als Basis nehmen..
Falls wir dies wirklich nicht besorgen können werde ich mit den behörden reden und versuchend as sie eine Eidestaatliche Aussage von Ihrer Mutter+Toesurkunde des Vaters+Ihre eigene beim Notor akzeptieren..

Falls nicht bleibt nur Dänemark..  ich kann hier nur noch den Kopf schütteln... Traurig

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DerRalf
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 247

Northeim, Niedersachsen, Germany
Northeim
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #20 - 29.10.2018 um 10:56:18
 
Hast du vielleicht etwas beim Standesamt falsch verstanden:

"aktueller Ledigkeits-/Familienstandsnachweis, durch eine eidesstattliche Erklärung (Affidavit) des zuständigen Bürgermeisters (Sarpanch) und der Eltern mit Legalisation (*) einschließlich einer durch einen in der BRD zugelassenen Urkundenübersetzer angefertigten vollständigen Übersetzung. Antragsteller aus dem Süden Indiens (Bundesstaaten Maharashtra, Goa, Gujarat, Madhya, Pradesh, Chhattisgarh, Daman und Diu) erhalten kein Affidavit des Bürgermeisteris (Sarpanch). Für diesen Fall ist ein Affidavit (eidesstattliche Versicherung) der Eltern ausreichend."

Will das Standesamt nicht diese Affidavit? Die gibt der Bürgermeister und die Eltern ab und nicht ihr. Frag mal genau nach.

http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #21 - 29.10.2018 um 15:40:01
 
okay das kann gut sein das der "bürgermeister" eine Eidesstatliche erklärung abgeben muss der tut dies aber nur dann wenn widerum sie und ihre muttr das tun sprich auch kein wirklicher mehrwert..

Ich befürchte ja das wenn iwir in Dänemark heiraten wider das auch "nachbringen" müssen nur eben hinterher und dann nach indien reisen müssen...

Frage mich wie es steuerlich aussieht ob wir vorteile haben wenn wir noch dieses Jahr in Dänemark heiraten oder ob als anrechung der tag gilt an dem das Standesamt die hochzeit akzeptiert
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #22 - 29.10.2018 um 18:39:18
 
Torsten1980 schrieb am 29.10.2018 um 15:40:01:
Frage mich wie es steuerlich aussieht ob wir vorteile haben wenn wir noch dieses Jahr in Dänemark heiraten oder ob als anrechung der tag gilt an dem das Standesamt die hochzeit akzeptiert 


Das Standesamt muss nichts "akzeptieren", solange Ihr keine Nachbeurkundung / Nachregistrierung dort beantragt (was auch grundsätzlich nicht erforderlich ist).
Falls Ihr in DNK heiratet und hier eine apostillierte dänische Eheurkunde vorweist, geltet Ihr hier als verheiratet.
Und ab dem Zeitpunkt, zu welchem Ihr diesen Status "verheiratet" ggü. dem Finanzamt mittels dieser Urkunde bekanntgebt (oder im Melderegister entsprechend eingetragen seid) gilt: verheiratet.
Erfolgt das vor dem 31.12.2018, könnt Ihr Euch auch noch für das gesamte Jahr 2018 bei der Einkommenssteuererklärung zusammen veranlagen und die für Euch günstigsten Steuerklassen anlegen.

Zitat:
Ich befürchte ja das wenn iwir in Dänemark heiraten wider das auch "nachbringen" müssen nur eben hinterher und dann nach indien reisen müssen...


Eine ordnungsgemäße dänische Eheurkunde ist in DEU anzuerkennen.
Offensichtlich gibt es einzelne ABHen, die m.E. rechtswidrig noch die Meinung entwickeln, trotzdem bspw. anlässlich Erteilung AE im Nachgang diverse Dinge prüfen lassen zu müssen (z.B. die vorherige Ehefähigkeit etc.). Dem muss man sich dann eben stellen und das konsequent ausfechten.
Oder man fürchtet sich dauernd wegen ungelegter Eier oder rechtswidriger Forderungen und kommt dem lieber nach. Diese Entscheidungen müsst Ihr für Euch selbst treffen und kann Euch niemand abnehmen.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Pirukas
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 17

Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #23 - 30.10.2018 um 07:20:30
 
Ich möchte mich eben mit einem Hinweis zum indischen Urkundensystem einmischen. Ich lebe seit mehreren Jahren in Indien, habe meinen indischen Mann in Indien nach Special Marriage Act geheiratet und wir haben die Ehe in Deutschland registrieren lassen. Wir haben keinen Visumsantrag gestellt, aber die Dokumente überschneiden sich stark.

Affidavit/ Eidesstattliche Erklärungen/ etc. bekommst du vom Notar in Indien. Deine Freundin/ Ihre Mutter sollte mal zu einem Notar gehen und danach fragen. Selbst unser Vorstadtnotar in Chennai hat es geschafft, uns eine eidesstattliche Erklärung zu geben, die das deutsche Standesamt akzeptiert hat. Unsere war auf "20INR Stamped Paper", deine Freundin wird wissen, was das ist.

Indien kennt keine "Ledigkeitsbescheinigung" und wir wurden erstmal vom Notar groß angeschaut, als wir die wollten. Aber indische Notare stellen dir so ziemlich alles aus, was du möchtest.

Grundsätzlich müsst ihr euch auch nicht mit den deutschen Konsulaten in Indien beschäftigen, ich lebe hier und mir wurde gesagt: "Wenn Sie es direkt in Deutschland bei Ihrem Standesamt erledigen können, ist es billiger und schneller." Gleichzeitig muss ich aber sagen, dass das Konsulat in Chennai sehr nette MitarbeiterInnen hat und uns da wunderbar geholfen wurde, was den Papierkram angeht.


Ich empfehle grundsätzlich Ruhe im indischen Dokumentenwesen zu bewahren. Und lasst euch bloß nichts von irgendwelchen "Agents" in Indien erzählen, die haben schon öfter Hochzeiten in meinem Bekanntenkreis in den Sand gesetzt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #24 - 30.10.2018 um 09:42:26
 
T.P.2013 schrieb am 29.10.2018 um 18:39:18:
Das Standesamt muss nichts "akzeptieren", solange Ihr keine Nachbeurkundung / Nachregistrierung dort beantragt (was auch grundsätzlich nicht erforderlich ist).


Nicht erforderlich, aber oft empfehlenswert - und bei drei beteiligten Rechten (deutsch, dänisch, indisch) angeraten.

Zitat:
Falls Ihr in DNK heiratet und hier eine apostillierte dänische Eheurkunde vorweist, geltet Ihr hier als verheiratet.


Nicht automatisch, die kurze Erklärung des Auswärtigen Amtes finde ich recht gut:

Aus den FAQ des auswärtigen Amtes:
Zitat:
Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.


Unterstreichungen durch mich - Ledigkeit ist immer eine beidseitiges Ehehindernis, muss also für beide vorliegen. Und da es hier um einen Problemstaat geht...  - ob jemand ledig gewesen ist, muss dann viel aufwändiger überprüft werden - oft im Rahmen eine UP.

Zitat:
Eine ordnungsgemäße dänische Eheurkunde ist in DEU anzuerkennen.

Nicht automatisch, siehe oben (materiell-rechtliche Eheschließungsvoraussetzungen)
Zitat:
Offensichtlich gibt es einzelne ABHen, die m.E. rechtswidrig noch die Meinung entwickeln, trotzdem bspw. anlässlich Erteilung AE im Nachgang diverse Dinge prüfen lassen zu müssen (z.B. die vorherige Ehefähigkeit etc.). Dem muss man sich dann eben stellen und das konsequent ausfechten.

Jede Behörde darf (muss!) Rechtsvorgänge in eigener Zuständigkeit prüfen - daran ist nichts rechtswidrig.

Nochmal: Es ist wahrscheinlich, dass eine Ehe in Dänemark für den dänischen Rechtsbereich rechtsgültig eingegangen worden ist, aber diese muss auch gleichzeitig deutschen und indischen Vorschriften bezüglich Identität und Personenstand entsprechen - und das ist bei Problemstaaten regelmäßig zweifelhaft.

Und wenn die Behörde A bis F diese Urkunde akzeptieren, muss Behörde G in ihrem Zuständigkeitsbereich dies nicht automatisch tun - glaube mir, viele Urkunden, die irgendwann mal beim Standesamt vorgelegt werden, sind vorher schon durch viele Hände gegangen und trotzdem zweifeln die "bösen" Standesbeamten diese an und lassen sie überprüfen. Warum? Weil sie es für richtig und notwendig halten!
Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #25 - 30.10.2018 um 12:07:22
 
@ Tina,

ich war immer der Meinung, dass die apostillierte dänische Heiratsurkunde, als Urkunde eines Mitgliedsstaates d. Haager- und CIEC Übereinkommens einer (Zitat) "inländischen öffentlichen Urkunde hinsichtlich ihres Beweiswertes gleichgestellt" wird. Und somit genauso wenig oder viel zu prüfen ist wie eine deutsche Urkunde.

Und es geht hier nicht einmal um eine Nachbeurkundung / Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister.

Will man unterstellen, dass einer der Ehepartner z.B. nicht ledig gewesen sei und die in DNK nach geltendem Ortsrecht geschlossene und beurkundete Eheschließung daher nicht wirksam geschlossen worden sein soll, muss man das doch wohl im Einzelfall konkret begründen. Und nicht pauschal behaupten, um Übereinkommen auszuhebeln.

Welchen Sinn hätte sonst das Haager Übereinkommen und das CIEC-Übereinkommen?

Wo ist mein Denkfehler?

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Tina05
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 154

Hessen, Germany
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #26 - 31.10.2018 um 10:08:37
 
Das kann ich leider nicht mal einfach so erklären:

Apostille usw. heißt, dass die Urkunde formell (also z.B. Papier, Aufbau,...) richtig ist und dass die Unterschrift von einer hierzu berechtigen Person stammt. Eine inhaltliche Richtigkeit wird dabei nicht bestätigt. Es besteht bei Urkunden aus Staaten des Haager Übereinkommens i.d.R. kein Zweifel an der formellen Richtigkeit der Urkunde - und im Falle Dänemark würde ich auch nicht daran zweifeln, dass hier eine Ehe nach Ortsrecht wirksam zustande gekommen ist.

Problematisch ist jedoch immer wieder, dass die Ehe auch nach den Heimatrechten der Beteiligten rechtswirksam zustande gekommen sein muss, um auch in Deutschland anerkannt zu werden. Und daran zweifelt bei Staaten mit unsicherem Urkundswesen i.d.R. jede Behörde, die sich tiefer mit der Materie befasst, also z.B. ABH, Standesamt. Das Eheverbot des BGB:
Zitat:
§ 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.

ist ein beidseitiges Eheverbot - greift also sowohl für den deutschen als auch den ausländischen Partner und gilt in beide Richtungen (d.h., selbst wenn einem Ehegatten die Mehrehe durch sein Heimatrecht erlaubt ist, kann diese mit einem Deutschen nicht wirksam geschlossen werden, da sie ein Verstoß gegen o.a. Regelung wäre - somit aufhebbar). 


Und, ganz ehrlich: Es ist in Dänemark einfacher zu heiraten, weil die Ansprüche an  Urkunden usw. nicht so groß sind, aber wer in Deutschland leben möchte muss akzeptieren, dass hier von einigen verantwortungsbewussten Behörden genauer geprüft wird, ob das alles so seine Richtigkeit hat. Das ist keine Schikane sondern entspricht geltendem Recht. 

Zum Seitenanfang
  

Gruß
Tina
 
IP gespeichert
 
Torsten1980
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #27 - 31.10.2018 um 11:14:47
 
Ich halte mal kurz fest was ich verstanden habe:

Heiraten in Dänemark:
-Steuerlich vorteile weil Steuerklasse 3 noch dieses Jahr anerkannt wird

-Aufenthaltserlaubnis KANN erteilt werden aber muss nicht

-Falls AE nicht erteilt wird bekommen wir aber eine vorübergehende bis wir in Deutschland anerkannt sind

-Es kann sein das für die Anerkennung in Deutschland eventuell weniger verlangt wird nach der Heirat... MUSS aber nicht

-Mir ist nicht klar wie sie ein Affidavid bekommen kann das aussagt"dass sie nie verheiratet war oder ist" wenn sie mit "mir" verheiratet ist

- Folgendes ist nach der Heirat zu tun
--> Einwohnermeldeamt Sie und Ich  Heirat mit Urkunde eintragen lassen--> Ausländerbehörde AE aufgrund von Ehegattennachzug beantragen--> All das erfüllen was die behörde dazu dann von uns will ggf auch nach indien reisen und dort die Urkunden besorgen und diese dann von Deutschland wide nach indien senden und prüfen lassen...

- Ist es möglich das wir erst bei Ihrem Wohnsitz die AE beantrage und wenn diese "rumzicken" sie zu mir umzieht und wir es dann bei meinem Amt probieren?

Stimmt das soweit oder habe ich etwas falsch verstanden?





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #28 - 31.10.2018 um 12:48:25
 
T.P.2013 schrieb am 29.10.2018 um 18:39:18:
Das Standesamt muss nichts "akzeptieren", solange Ihr keine Nachbeurkundung / Nachregistrierung dort beantragt (was auch grundsätzlich nicht erforderlich ist).

Natürlich ist eine Nachbeurkundung/Nachregistrierung beim deutschen Standesamt nicht unbedingt erforderlich, aber auf jeden Fall empfehlenswert.

Besonders wenn ein Kind in dieser Ehe geboren wird, dann fällt der ganze Schlamassel mit der Urkundenüberprüfung den Eltern erneut vor die Füße und es ist kaum anzunehmen, dass diese in späteren Zeiten einfacher, schneller und preiswerter vonstatten gehen wird.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #29 - 31.10.2018 um 17:00:48
 
Aufhebbare bedeutet aber auch dass es eine rechtswirksame Ehe ist. Auch wenn ich als Deutscher zweimal im Ausland heirate, habe ich zwei potentiell aufhebbare Ehen und  keine nichtigen Ehen. Vgl. Auch hierzu § 1303 BGB zur Wortlaut Auslegung,  wo einmal "darf" dazu dient um eine Ehe zur aufhebbaren Ehe erklären zu können und die ausdrückliche Rechtsunwirksamkeit und der Folge der NichtEhe.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #30 - 31.10.2018 um 17:09:12
 
@ saxonius, alles richtig. Aber hier nicht Gegenstand der Diskussion, die sich in diesem Teilbereich darum dreht, ob eine ABH berechtigt ist, den mittels einer HU aus Dänemark nachgewiesenen Status "verheiratet" gerichtsfest anzuzweifeln.
Und sosehr ich die Erläuterungen Tinas generell und in Bezug auf z.B. Nachbeurkundungen im Speziellen nachvollziehen kann, kann ich das -völlig unabhängig von Sinnhaftigkeiten- nicht in Bezug auf die angestrebte Erteilung einer AE nach §28 AufenthG, solange nicht die Identität als solche angezweifelt werden kann.

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
Heiraten in Dänemark:
-Steuerlich vorteile weil Steuerklasse 3 noch dieses Jahr anerkannt wird


Korrekt.

Zitat:
-Aufenthaltserlaubnis KANN erteilt werden aber muss nicht


Grundsätzlich muss erteilt werden, wenn ihr verheiratet seid. Ist ein Anspruch.
Aber einzelne ABHen versuchen möglicherweise Spielchen, weil eine in DNK geschlossene Ehe offensichtlich z.T. immer noch im vegetativen Nervensystem als irgendwie "anrüchig" wahrgenommen wird.

Zitat:
-Falls AE nicht erteilt wird bekommen wir aber eine vorübergehende bis wir in Deutschland anerkannt sind


Nein. Sie bekommt eine AE in den überwiegenden Fällen.
Falls in Einzelfällen nicht, muss dagegen vorgegangen werden und / oder es wird zumindest im Regelfall die Möglichkeit bestehen, aus Deutschland heraus (also während sie hier ist / bleibt) das Verfahren, wie immer es aussieht, zu betreiben.

Zitat:
-Es kann sein das für die Anerkennung in Deutschland eventuell weniger verlangt wird nach der Heirat... MUSS aber nicht


?

Zitat:
-Mir ist nicht klar wie sie ein Affidavid bekommen kann das aussagt"dass sie nie verheiratet war oder ist" wenn sie mit "mir" verheiratet ist


Gute Frage, die ich ggf. genau so schriftlich der anfordernden Institution stellen würde.

Zitat:
- Folgendes ist nach der Heirat zu tun
--> Einwohnermeldeamt Sie und IchHeirat mit Urkunde eintragen lassen--> Ausländerbehörde AE aufgrund von Ehegattennachzug beantragen--> All das erfüllen was die behörde dazu dann von uns will ggf auch nach indien reisen und dort die Urkunden besorgen und diese dann von Deutschland wide nach indien senden und prüfen lassen...


Im Prinzip ja, wobei ich mich so pauschal nicht dem "alles was die Behörde will" beugen würde...

Zitat:
- Ist es möglich das wir erst bei Ihrem Wohnsitz die AE beantrage und wenn diese "rumzicken" sie zu mir umzieht und wir es dann bei meinem Amt probieren?


Ja.

Gruß
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.10.2018 um 17:21:39 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Pirukas
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 17

Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #31 - 31.10.2018 um 18:26:25
 
Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
-Mir ist nicht klar wie sie ein Affidavid bekommen kann das aussagt"dass sie nie verheiratet war oder ist" wenn sie mit "mir" verheiratet ist


Du solltest wahrscheinlich noch mal dein Standesamt fragen, was sie genau wollen.
Allerdings scheint ein solches Affidavit im Zusammenhang indisch-deutscher Eheschließungen die Norm zu sein.

Ob oder wie das ein deutscher Notar ausstellt, weiß ich nicht. In Indien kann sie mit ihrem Reisepass (und möglicherweise Ausweiskopien der Eltern) zu einem Notar gehen. Der wird ihr dann sagen, was sie schreiben soll. Normalerweise in die Richtung "Ich habe X dann und dann geheiratet. Vor der Eheschließung mit X war ich niemals verheiratet."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vom Sprachvisum zur Heirat
Antwort #32 - 06.11.2018 um 10:55:31
 
Tina05 schrieb am 30.10.2018 um 09:42:26:
Zitat:
Eine ordnungsgemäße dänische Eheurkunde ist in DEU anzuerkennen.

Nicht automatisch, siehe oben (materiell-rechtliche Eheschließungsvoraussetzungen)

m.E. doch, die Ehe ist auch in D rechtsgültig ... wenn aber die materiell rechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ist diese *rechtsgültige* Eheschliessung im Nachhinein aufhebbar.


Tina05 schrieb am 30.10.2018 um 09:42:26:
Und wenn die Behörde A bis F diese Urkunde akzeptieren, muss Behörde G in ihrem Zuständigkeitsbereich dies nicht automatisch tun

eine apostillierte Urkunde: doch ja, natürlich.
Das Standesamt kann aber natürlich für eine Nachregistrierung in D weiteres prüfen, aber die Urkunde muss sie akzeptieren.

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
-Aufenthaltserlaubnis KANN erteilt werden aber muss nicht


wenn sie einen AT, welcher kein Schengenvisum ist hat und mit dier verheiratet ist: doch, die AE MUSS erteilt werden.

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
-Es kann sein das für die Anerkennung in Deutschland eventuell weniger verlangt wird nach der Heirat

es bedarf keiner "Anerkennung" einer im Ausland geschlossenen Ehe in Detuschland. Es gibt dafür auch schlicht gar kein Verfahren ... wie soll also eine "Anerkennung" von statten gehen?

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
- Ist es möglich das wir erst bei Ihrem Wohnsitz die AE beantrage und wenn diese "rumzicken" sie zu mir umzieht und wir es dann bei meinem Amt probieren?

hoppala?
wenn Ihr nicht zusammen wohnt, hat sie KEINEN Anspruch auf eine AE aufgrund der Ehe. Eine Ehe begründet keinen Anspruch, das tut die eheliche Lebensgemeinschaft.
Um eine AE nach §28 zu bekommen, müsst Ihr zusammenleben.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema