@ saxonius, alles richtig. Aber hier nicht Gegenstand der Diskussion, die sich in diesem Teilbereich darum dreht, ob eine
ABH berechtigt ist, den mittels einer HU aus Dänemark nachgewiesenen Status "verheiratet" gerichtsfest anzuzweifeln.
Und sosehr ich die Erläuterungen Tinas generell und in Bezug auf z.B. Nachbeurkundungen im Speziellen nachvollziehen kann, kann ich das -völlig unabhängig von Sinnhaftigkeiten- nicht in Bezug auf die angestrebte Erteilung einer
AE nach §28
AufenthG, solange nicht die Identität als solche angezweifelt werden kann.
Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:Heiraten in Dänemark:
-Steuerlich vorteile weil Steuerklasse 3 noch dieses Jahr anerkannt wird
Korrekt.
Zitat:-Aufenthaltserlaubnis KANN erteilt werden aber muss nicht
Grundsätzlich muss erteilt werden, wenn ihr verheiratet seid. Ist ein Anspruch.
Aber
einzelne ABHen versuchen möglicherweise Spielchen, weil eine in DNK geschlossene Ehe offensichtlich z.T. immer noch im vegetativen Nervensystem als irgendwie "anrüchig" wahrgenommen wird.
Zitat:-Falls
AE nicht erteilt wird bekommen wir aber eine vorübergehende bis wir in Deutschland anerkannt sind
Nein. Sie bekommt eine
AE in den überwiegenden Fällen.
Falls in Einzelfällen nicht, muss dagegen vorgegangen werden und / oder es wird zumindest im Regelfall die Möglichkeit bestehen, aus Deutschland heraus (also während sie hier ist / bleibt) das Verfahren, wie immer es aussieht, zu betreiben.
Zitat:-Es kann sein das für die Anerkennung in Deutschland eventuell weniger verlangt wird nach der Heirat... MUSS aber nicht
?
Zitat:-Mir ist nicht klar wie sie ein Affidavid bekommen kann das aussagt"dass sie nie verheiratet war oder ist" wenn sie mit "mir" verheiratet ist
Gute Frage, die ich ggf. genau so schriftlich der anfordernden Institution stellen würde.
Zitat:- Folgendes ist nach der Heirat zu tun
--> Einwohnermeldeamt Sie und IchHeirat mit Urkunde eintragen lassen--> Ausländerbehörde
AE aufgrund von Ehegattennachzug beantragen--> All das erfüllen was die behörde dazu dann von uns will ggf auch nach indien reisen und dort die Urkunden besorgen und diese dann von Deutschland wide nach indien senden und prüfen lassen...
Im Prinzip ja, wobei ich mich
so pauschal nicht dem "alles was die Behörde will" beugen würde...
Zitat:- Ist es möglich das wir erst bei Ihrem Wohnsitz die
AE beantrage und wenn diese "rumzicken" sie zu mir umzieht und wir es dann bei meinem Amt probieren?
Ja.
Gruß