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Vom Sprachvisum zur Heirat (Gelesen: 8.438 mal)
Themen Beschreibung: Hallo meine Freundin und ich wollen Heiraten und mögklichst vermeiden dass sie Ausreisen muss..
T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #30 - 31.10.2018 um 17:09:12
 
@ saxonius, alles richtig. Aber hier nicht Gegenstand der Diskussion, die sich in diesem Teilbereich darum dreht, ob eine ABH berechtigt ist, den mittels einer HU aus Dänemark nachgewiesenen Status "verheiratet" gerichtsfest anzuzweifeln.
Und sosehr ich die Erläuterungen Tinas generell und in Bezug auf z.B. Nachbeurkundungen im Speziellen nachvollziehen kann, kann ich das -völlig unabhängig von Sinnhaftigkeiten- nicht in Bezug auf die angestrebte Erteilung einer AE nach §28 AufenthG, solange nicht die Identität als solche angezweifelt werden kann.

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
Heiraten in Dänemark:
-Steuerlich vorteile weil Steuerklasse 3 noch dieses Jahr anerkannt wird


Korrekt.

Zitat:
-Aufenthaltserlaubnis KANN erteilt werden aber muss nicht


Grundsätzlich muss erteilt werden, wenn ihr verheiratet seid. Ist ein Anspruch.
Aber einzelne ABHen versuchen möglicherweise Spielchen, weil eine in DNK geschlossene Ehe offensichtlich z.T. immer noch im vegetativen Nervensystem als irgendwie "anrüchig" wahrgenommen wird.

Zitat:
-Falls AE nicht erteilt wird bekommen wir aber eine vorübergehende bis wir in Deutschland anerkannt sind


Nein. Sie bekommt eine AE in den überwiegenden Fällen.
Falls in Einzelfällen nicht, muss dagegen vorgegangen werden und / oder es wird zumindest im Regelfall die Möglichkeit bestehen, aus Deutschland heraus (also während sie hier ist / bleibt) das Verfahren, wie immer es aussieht, zu betreiben.

Zitat:
-Es kann sein das für die Anerkennung in Deutschland eventuell weniger verlangt wird nach der Heirat... MUSS aber nicht


?

Zitat:
-Mir ist nicht klar wie sie ein Affidavid bekommen kann das aussagt"dass sie nie verheiratet war oder ist" wenn sie mit "mir" verheiratet ist


Gute Frage, die ich ggf. genau so schriftlich der anfordernden Institution stellen würde.

Zitat:
- Folgendes ist nach der Heirat zu tun
--> Einwohnermeldeamt Sie und IchHeirat mit Urkunde eintragen lassen--> Ausländerbehörde AE aufgrund von Ehegattennachzug beantragen--> All das erfüllen was die behörde dazu dann von uns will ggf auch nach indien reisen und dort die Urkunden besorgen und diese dann von Deutschland wide nach indien senden und prüfen lassen...


Im Prinzip ja, wobei ich mich so pauschal nicht dem "alles was die Behörde will" beugen würde...

Zitat:
- Ist es möglich das wir erst bei Ihrem Wohnsitz die AE beantrage und wenn diese "rumzicken" sie zu mir umzieht und wir es dann bei meinem Amt probieren?


Ja.

Gruß
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« Zuletzt geändert: 31.10.2018 um 17:21:39 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Pirukas
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Antwort #31 - 31.10.2018 um 18:26:25
 
Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
-Mir ist nicht klar wie sie ein Affidavid bekommen kann das aussagt"dass sie nie verheiratet war oder ist" wenn sie mit "mir" verheiratet ist


Du solltest wahrscheinlich noch mal dein Standesamt fragen, was sie genau wollen.
Allerdings scheint ein solches Affidavit im Zusammenhang indisch-deutscher Eheschließungen die Norm zu sein.

Ob oder wie das ein deutscher Notar ausstellt, weiß ich nicht. In Indien kann sie mit ihrem Reisepass (und möglicherweise Ausweiskopien der Eltern) zu einem Notar gehen. Der wird ihr dann sagen, was sie schreiben soll. Normalerweise in die Richtung "Ich habe X dann und dann geheiratet. Vor der Eheschließung mit X war ich niemals verheiratet."
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Antwort #32 - 06.11.2018 um 10:55:31
 
Tina05 schrieb am 30.10.2018 um 09:42:26:
Zitat:
Eine ordnungsgemäße dänische Eheurkunde ist in DEU anzuerkennen.

Nicht automatisch, siehe oben (materiell-rechtliche Eheschließungsvoraussetzungen)

m.E. doch, die Ehe ist auch in D rechtsgültig ... wenn aber die materiell rechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ist diese *rechtsgültige* Eheschliessung im Nachhinein aufhebbar.


Tina05 schrieb am 30.10.2018 um 09:42:26:
Und wenn die Behörde A bis F diese Urkunde akzeptieren, muss Behörde G in ihrem Zuständigkeitsbereich dies nicht automatisch tun

eine apostillierte Urkunde: doch ja, natürlich.
Das Standesamt kann aber natürlich für eine Nachregistrierung in D weiteres prüfen, aber die Urkunde muss sie akzeptieren.

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
-Aufenthaltserlaubnis KANN erteilt werden aber muss nicht


wenn sie einen AT, welcher kein Schengenvisum ist hat und mit dier verheiratet ist: doch, die AE MUSS erteilt werden.

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
-Es kann sein das für die Anerkennung in Deutschland eventuell weniger verlangt wird nach der Heirat

es bedarf keiner "Anerkennung" einer im Ausland geschlossenen Ehe in Detuschland. Es gibt dafür auch schlicht gar kein Verfahren ... wie soll also eine "Anerkennung" von statten gehen?

Torsten1980 schrieb am 31.10.2018 um 11:14:47:
- Ist es möglich das wir erst bei Ihrem Wohnsitz die AE beantrage und wenn diese "rumzicken" sie zu mir umzieht und wir es dann bei meinem Amt probieren?

hoppala?
wenn Ihr nicht zusammen wohnt, hat sie KEINEN Anspruch auf eine AE aufgrund der Ehe. Eine Ehe begründet keinen Anspruch, das tut die eheliche Lebensgemeinschaft.
Um eine AE nach §28 zu bekommen, müsst Ihr zusammenleben.

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