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Ehegattensplitting (Gelesen: 1.838 mal)
DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.10.2018 um 11:59:41
 
Ich habe schon versucht durch Google eine Antwort zu bekommen, aber ich werde nicht wirklich schlau. Vielleicht weiß hier einer wie es ist.

Mein Verlobter von den Philippinen wird Ende November in Deutschland einreisen und wir werden Mitte Dezember noch heiraten. Damit können wir ja für dieses Jahr das Ehegattensplitting komplett in Anspruch nehmen.

Nur wie verhält es sich mit dem Einkommen, welches er auf den Philippinen in diesem Jahr hatte. Er war dort als Schneider tätig. Sein Verdienst lag ungefähr in der Höhe eines 450 Euro Jobs.

Inwieweit wird dies vom deutschen Finanzamt beim Ehegattensplitting berücksichtigt oder wird es überhaupt berücksichtigt? Muss es angegeben werden? Welchen Nachweis benötigen wir? Durch das philippinische System steige ich überhaupt nicht durch und daher wüsste ich auch nicht, was wir vorzulegen hätten.

Hat da jemand Ahnung von?
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #1 - 20.10.2018 um 12:09:13
 
Das ist ne Frage, dass man nicht so einfach in 2 Minuten beantworten kann. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Philippinen und Deutschland regelt was besteuert werden kann und was nicht und wie es bei solchen Fällen ist.


https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Ste...

Siehe Artikel 14 und 15 des DBA.

Und dann kann sein, dass er ja bereits versteuertes Einkommen hat und darum dieses Einkommen einer erneuten Besteuerung entzogen. Oder auch nicht.

Vielleicht macht das ja auch Sinn, dann nicht zu splitten sondern zusammenzuveranlagen.

Das ist eine Frage für den Steuerberater.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DerRalf
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Antwort #2 - 20.10.2018 um 13:32:21
 
Danke Aras

Steuerrecht ist echt kompliziert. Ich habe das ganze jetzt mal mit meinem Steuerprogramm durchgespielt. Natürlich ist eine Zusammenveranlagung die beste Variante für uns.

Was ich halt nicht weiß, was für Papiere es auf den Philippinen gibt, wo die gezahlte Steuer auf das Einkommen ersichtlich ist. Und das Problem ist, dass mein Verlobter dass Steuersystem dort auch nicht wirklich kapiert, aber irgendwie sein Arbeitgeber ihn da auch nicht wirklich aufklärt.

Also ich weiß jetzt wirklich nicht, was sein Arbeitgeber ihm aushändigen muss, damit die gezahlte Steuer nachgewiesen wurde.
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deerhunter
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Antwort #3 - 21.10.2018 um 08:16:02
 
Die meisten Filipinos haben es nicht so mit der Steuer  Cool

Normal gibt es eine "Income - Tax"......du must nach "BIR" suchen, wenn er payslips hat!

https://www.bir.gov.ph/

oder noch genauer

https://www.bir.gov.ph/index.php/tax-information/income-tax.html
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lausi
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Antwort #4 - 03.11.2018 um 07:36:05
 
Er muss sich beim philippinischen Finanzamt eine Bescheinigung außerhalb EU/EWR ausfüllen lassen.
Die legt Ihr eurer gemeinsamen Steuererklärung bei.
Im Normalfall ist das ausländische Einkommen in D steuerfrei, wird aber dem Progressionsvorbehalt unterworfen (erhöht die Steuer auf das deutsche Einkommen).
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