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Freizügigkeitsrecht (Gelesen: 1.549 mal)
Mimi123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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16.10.2018 um 13:39:30
 
Guten Tag, ich habe im Jahr 1999 für einige Zeit in Holland gelebt,dort nicht gearbeitet weil ich Karenzgeld in Österreich bezogen haben, es gibt vermerke im Pass, bin ich dadurch Freizügigkeitsberechtigte Österreicherin,oder ist das alles zulange her? Danke im Voraus
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.10.2018 um 15:39:21
 
Wo wohnst du?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mimi123
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #2 - 16.10.2018 um 20:28:05
 
Österreich
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blubb


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Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.10.2018 um 21:46:46
 
Moin,

1) wie lange hast Du in den NDL gelebt?
2) Warst Du dort gemeldet / steuerpflichtig / in irgendeiner Form als "dort niedergelassen" geltend?
3) Welcher Art sind die "Vermerke im Pass"?

Lass Dir bitte nicht alle wichtigen Infos einzeln aus der Nase ziehen, wenn Du zutreffende Antworten erwartest.

Wichtig wäre grundsätzlich (zumindest für den deutschen Rechtsbereich,-> Rechtsprechung BVerfG), dass der Aufenthalt in den NED eine gewisse Qualität und Nachhaltigkeit aufweist. Die Rechtsprechung dahingehend in AUT kenne ich allerdings nicht, sie wird aber vermutlich nicht weniger restriktiv sein.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Mimi123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #4 - 19.10.2018 um 08:32:02
 
Gelebt habe ich dort cirka 2 Jahre, steuerpflichtig war ich nicht und auch nicht gemeldet,ich habe Karenzgeld in Österreich bezogen, und habe dort beim Kindsvater gelebt, die vermerke im Pass heissen:verblifsaantekeningen voor gemeenschapsonderdanen
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fab87
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i4a rocks!


Beiträge: 398

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 19.10.2018 um 09:59:42
 
Mimi123 schrieb am 19.10.2018 um 08:32:02:
die vermerke im Pass heissen:verblifsaantekeningen voor gemeenschapsonderdanen


Dieses Dokument bescheinigt das damalige Bestehen der Freizügigkeit im Sinne von  Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 . Das war was damals auch auf dem Etikett draufgedruckt war; also bevor der RIchtlinie von 2004. Schon mal gut.
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Mimi123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #6 - 19.10.2018 um 14:52:02
 
Vielen Dank Smiley
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