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Staatsangehörigkeit eines Neugeborenen (Gelesen: 4.850 mal)
ruqa
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Antwort #15 - 17.10.2018 um 13:03:15
 
Aras schrieb am 16.10.2018 um 15:46:42:
urde das Kind vor oder nach der Eheschließung gezeugt?

Nach der Eheschließung in Dänemark

Aras schrieb am 16.10.2018 um 15:46:42:
Ist eine Registrierung der Eheschließung für Ägypter überhaupt nötig, damit diese materiell-rechtlich anerkannt werden kann?

Offenbar ja. Sie gilt in Ägypten nach wie vor als unverheiratet.

Aras schrieb am 16.10.2018 um 15:46:42:
Wurden die notwendigen dänischen Beglaubigungsvermerke und ägyptischen Legalisationsvermerke auf der dänischen Heiratsurkunde angebracht und mit dieser Urkunde die Registrierung des Kindes beantragt?

Von den Dänen ist alles da. Alles, was die Ägypter damit zu tun haben, muss in Ägypten geschehen.

Aras schrieb am 16.10.2018 um 15:46:42:
Wurde Familienasyl für das Kind beantragt?

Nein. Die Frage ist ja offen, wird das Kind nun seinen Status vom Vater oder von der Mutter ableiten?

Aras schrieb am 16.10.2018 um 15:46:42:
Wurde eine Nachregistrierung der Eheschließung in die deutschen Register beantragt?

Bei den Deutschen wurde auch alles erledigt.
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ruqa
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Antwort #16 - 17.10.2018 um 13:06:44
 
reinhard schrieb am 16.10.2018 um 18:00:13:
wenn das Kind vom Vater abgeleitet "Familienasyl" hat (bitte innerhalb von zwei Wochen beantragen!), das ist das nicht "nur ein Flüchtlingsstatus". Es ist eine Aufenthaltserlaubnis und ein richtiger Pass (nicht nur ein deutscher Ersatzpass). 


Das ist ja noch die Frage: Ist das nötig oder kann sie die Niederlassungserlaubnis von der Mutter ableiten, selbst wenn die Ägypter ihr die Staatsangehörigkeit verweigeren (und man sie im Zweifel erst erkämpfen muss?). Mir scheint die Niederlassung doch der bessere Status, oder?
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reinhard
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Antwort #17 - 17.10.2018 um 13:12:21
 
Eine Niederlassungserlaubnis kann man nie ableiten. Die muss man sich immer selbst erarbeiten.

Als Flüchtling bekommt sie die natürlich einfacher als wenn sie nur Kind ist. Außerdem: Das Kind (vertreten durch...) kann auch beides machen. Dann hat es zwei Aufenthaltstitel, einen von der Mutter, einen vom Vater.
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Aras
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Antwort #18 - 17.10.2018 um 13:29:45
 
Also fehlen die ägyptischen Legalisationsvermerke von der ägyptischen Botschaft in Kopenhagen. Diese sollte man nachholen.

Da du behauptest, dass die Ehe in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen wäre, kann man auch die deutsche Heiratsurkunde holen, bei den zuständigen Behörden vorbeglaubigen und bei der ägyptischen Auslandsvertretung die Ehe registrieren. So wie es auch auf der Website der ägyptischen Botschaft geschrieben steht.

Dass diese Frau "offenbar" ledig sei... Nur weil dem ägyptischen Staat die Eheschließung nicht bekannt ist, bedeutet es nicht automatisch, dass sie ledig ist. Deine Einschätzungen sind nicht ausreichend um eine echte Beratung zu gewährleisten. Ich finde das richtig problematisch. Bei diesen ganzen Fällen mit Auslandsberührung schlage ich mehrfach in der einschlägige  Literatur nach und Versuche gerade solche leichtfertigen Schlussfolgerungen zu vermeiden.

Wenn kein Familienasyl beantragt wird, dann frage ich mich ob du überhaupt im Interesse der Betroffenen hier schreibst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #19 - 17.10.2018 um 15:42:36
 
Ich hatte mich schon gewundert, warum folgender Link nicht in diesem Thread war. Hatte das im falschen Thread gepackt.

https://translate.googleusercontent.com/translate_c?depth=1&nv=1&rurl=translate....
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Antwort #20 - 18.10.2018 um 10:02:46
 
Die Eltern schreiben an ihre jeweiligen Botschaften per Einschreiben:

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Auslandsvertretung in Deutschland,
ich fordere Sie auf, unverzüglich einen Pass für meine Tochter auszustellen! Anbei Geburtsurkunde der Tochter und Kopie meines Ausweises, ggf. Scheck über Gebühr für den Pass.


Wenn keine Botschaft daraufhin bereit ist, einen Pass auszustellen, beantragen die Eltern den Reiseausweis für Ausländer, hilfsweise für Staatenlose, bei der ABH mit Kopien der Einschreiben als Nachweis für ihre Bemühungen einen Nationalpass zu beschaffen.

Die Forderung, dafür nach Ägypten zu reisen, ist unverhältnismässig und nicht zu erfüllen, da dies zwangsläufig zu einer Trennung von Mutter und Kind führen würde, das ohne gültiges Ausweisdokument nicht mitreisen kann, was das Kindeswohl gefährden würde.
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Antwort #21 - 21.10.2018 um 18:16:26
 
Alacrity schrieb am 18.10.2018 um 10:02:46:
Die Forderung, dafür nach Ägypten zu reisen, ist unverhältnismässig und nicht zu erfüllen,


Ich habe von der Forderung nichts gelesen. An ägyptische Behörden im Inland kann man sich sicherlich auch per Post oder E-Mail wenden. Es ist ein typisch deutschen Phänomen das sofort persönliches Erscheinen impliziert wird. Oder der TS war, wie im gesamten Thread ungenau mit seinen Formulierungen.

Als erstes würde ich erstmal die Eheurkunde bem ägyptischen Konsulat in Kopenhagen legalisieren lassen. Dabei könnte man ja mal Fragen ob sie sie direkt im Land der Eheschliessung registriert wird.

Ansonsten muss man nun beim Konsulat und oder der genannten ägyptischen Behörde die registrierung des Kindes betreiben. Ablehnungen am besten schriftliche. Am Ende geht man mit den Ablehnungen zur ABH und beantragt einen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Mann muss sich aber Vorher bemühen und Nachweise haben. Wie ich es sehe hat man sich bisher mündlich Abwimmeln lassen.
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reinhard
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Antwort #22 - 21.10.2018 um 18:56:50
 
grisu1000 schrieb am 21.10.2018 um 18:16:26:
Am Ende geht man mit den Ablehnungen zur ABH und beantragt einen Reiseausweis für Flüchtlinge.


Nein. Den Status als Flüchtling hat der Vater für das Kind hoffentlich längst beantragt, das sollte ja immer in den 14 Tagen nach der Geburt geschehen. Das ist ja auch der beste Status, den das Kind kriegen kann.

Die ägyptische Staatsangehörigkeit ist etwas anderes, darum kann man sich getrennt kümmern.
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Antwort #23 - 21.10.2018 um 19:41:44
 
@reinhard, gibt es eine 14 Tage Frist?
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Antwort #24 - 21.10.2018 um 21:16:23
 
Aras schrieb am 21.10.2018 um 19:41:44:
@reinhard, gibt es eine 14 Tage Frist?


Da kannst Du einige Literatur dazu finden.

Nein, es gibt ein "unverzüglich". Das BAMF spricht intern von einer 14-Tage-Frist für Familienasyl, die Gerichte machen es (bei Ablehnung wegen Fristüberschreitung) eher von dem Einzelfall abhängig.

Aber: Ägyptischen Pass beantragen, um im Falle, dass es nicht klappt, irgendwann später den Flüchtlingsstatus zu bekommen wäre komplett falsch. Der Flüchtlignsstatus ist kein "Auffangstatus" für schwierige Verwaltungsverfahren, sondern hängt an der Verfolgung und der unverzüglichen Antragstellung.
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