ruqa
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münsterland Nordrhein-Westfalen Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Lieber Aras, es sind keine dummen Leute, die nicht wissen, dass eine Heirat in der Moschee oder Kirche keine rechtliche Basis hat! Sie haben in Dänemark geheiratet und haben dies in Deutschland anerkennen lassen und sie wollten es auch in der ägyptischen Auslandsvertretung anerkennen lassen.
Lieber Saxonius, es sind keine dummen Leute. Natürlich waren sie in der Auslandsvertretung Ägyptens und wollten die Ehe registrieren lassen. Dies wurde ihnen verweigert und sie wurden an die zuständigen Behörden in Ägypten verwiesen - vermutlich das Mogamma in Kairo. Aber Danke für die Hinweise auf all die Städte, in denen sie es inklusive Passbeantragung noch hätten versuchen können - vermutlich mit demselben Ergebnis. Es mag sein und klingt auch sehr logisch, dass das in anderen Auslandvertretungen funktioniert, in diesem Falle nicht. Was die an einer Eheschließlung zwischen einer Ägypterin und einem Syrer in Dänemark auszusetzen haben, das entzieht sich meiner Kenntnis. Jedenfalls ist eine Registrierung verweigert worden. Gleich vorne weg, nein, sie ist in Ägypten nicht verheiratet o.ä.
Ein zusätzlicher Hinweis: Die Fragen hier kommen von mir, nicht von ihnen. Mein Wissen über das Ausländerrecht hält sich in Grenzen, deshalb frage ich. Ich gehe auch gerne mal vom Worst Case aus. Man sollte vorbereitet sein. Daher:
1. Okay, die deutsche Staatsangehörigkeit ist ausgeschlossen. 2. Gehen wir davon aus, a) die Situation in Syrien ändert sich in Kürze nicht (ich denke nicht, dass man mir hier Schwarzmalerei vorwerfen kann), b) die Ägypter stellen weiter auf stur.
-> Was bedeutet dies konkret für das Kind? a) Bekommt es erst einmal einen Passersatz von den Deutschen? (also keinen deutschen Pass, sondern halt einfach ein Identitätsdokument, so lange bis die Ägypter sich bewegen - oder sich in Syrien irgendetwas bessert?) b) Kann es trotz fehlender ägyptischer Staatsangehörigkeit dennoch von der Mutter die Niederlassungserlaubnis herleiten oder hat es dann wie der Vater nur einen Flüchtlingssatus?
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