Naja...
Artikel 15 I EGBGB besagt, dass der Güterstand gilt, der bei Eheschließung maßgeblichen Rechtsordnung gelten würde.
Aus dem Beitrag
Zitat: Die Gütertrennung ist gesetzlicher Güterstand nach drei der vier in Sri Lanka geltenden Rechtsordnungen: - Unterliegen die Ehegatten dem general law von Sri Lanka, so gilt Gütertrennung nach Art. 5, 7 des Marriage Women's Property Ordinance von Sri Lanka vom 1.7.1924 (konsolidiert in der Verordnung Nr. 56/2001). Auch das Kandyan-Recht kennt kein gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten, sondern Gütertrennung. Gütertrennung gilt auch nach muslimischem Recht.
Lediglich das für die Tamilen geltende Tesalawamai-Recht sieht vor, dass an während der Ehe erworbenem Vermögen in gewisser Weise gemeinschaftliche Rechte der Ehegatten begründet werden. Wenngleich Art und Ausmaß der Gemeinsamkeit unklar ist, ist dennoch wohl allgemein anerkannt, dass ein gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten an während der Ehe erworbenen Gegenständen auch hiernach nicht entsteht (Cieslar, in: Bergmann/Ferid/Henrich, S. 17)
Wenn also jetzt keine Tamilen heiraten, würde Gütertrennung gelten.
Problematisch ist aber was? Die mögliche Rückverweisung auf deutsches Recht:
Zitat:Ist keine Rechtswahl getroffen worden, gilt für das bewegliche Vermögen der Ehegatten das Recht am matrimonial domicile der Ehegatten. Ändert sich das domicile, so ändert sich auch das anwendbare Ehegüterrecht; das deutsche IPR nimmt diese in der Wandelbarkeit der Anknüpfung des ausländischen IPR liegende Rückverweisung auch an. Für das unbewegliche Vermögen hingegen soll nach der wohl überwiegenden Auffassung das Recht am Lageort des unbeweglichen Vermögens (lex situs) gelten (Staudinger/Mankowski, 2003, Art. 15 EGBGB Rn. 40; Knoche, in: Schotten, S. 311). In der englischen Literatur wird diese Geltung der lex situs unter Hinweis auf die Entscheidung des House of Lords im Fall Welch v. Tennent ([1891] AC 639) gestützt
Also bedeutet das was? Wenn man in Sri Lanka bleibt, kein Tamile ist und dort zusammen wohnt, bleibt es bei der Gütertrennung. Sobald man aber nach Deutschland zieht, dann wandelt sich das Güterstandsstatut um und man hat Zugewinngemeinschaft.
Es wäre also tatsächlich angebracht einen Ehevertrag aufzusetzen.