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Niederlassungserlaubnis und Integrationskurs 2011 (Gelesen: 1.459 mal)
xtrive
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i4a rocks!


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13.10.2018 um 21:25:23
 
Hallo Zusammen,

bei meiner Frau läuft der befristete Aufenthaltstitel ab und wir wurden daher vom der zuständigen ABH angeschrieben ein Formular auszufüllen und einige Unterlagen mitzusenden.

Wir haben alle mitgesendet bis auf das Zertifikat "Leben in Deutschland". Im Jahr 2011 war dieser Test seinerzeit noch gar nicht eingeführt. Dieser ist irgendwann im Jahr 2013 eingeführt worden.

Meine Frau hat jedoch Jahr 2011 den Integrationskurs angefangen. Sie hat im ersten Anlauf den Sprachtest mit A2 nicht geschafft aber den Orientierungskurs schon. Den Sprachkurs musste sie wiederholen und hat diesen dann im zweiten Anlauf mit B2 im März/April 2013 bestanden. Dafür haben wir das Zertfikat Integrationskurs im Mai 2013 erhalten.

Mit diesen Dokumenten wurde der Aufenthaltstitel verlängert und einmal auch umgeschrieben wegen Passersatz.

Meine Frage: Müssen wir noch den Test "Leben in Deutschland" nachträglich erfüllen um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten?

Vielen Dank für Eure Unterstützung
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Aras
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Antwort #1 - 13.10.2018 um 21:26:42
 
Wie kann man das Zertifikat Integrationskurs erhalten ohne "Leben in Deutschland" gemacht zu haben?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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xtrive
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Antwort #2 - 13.10.2018 um 21:27:43
 
Der Test "Leben in Deutschland" war in 2011 noch nicht vorhanden. Seinerzeit war nur der Sprachtest und der Orientierungskurs vorgeschrieben. Der Test Leben in Deutschland ist erst später Bestandteil des Integrationskurses geworden.
Laut meinen Nachforschungen mit den Änderungen vom 01.04.2013:

https://www.buzer.de/gesetz/1561/al37671-0.htm
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Aras
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Antwort #3 - 13.10.2018 um 21:36:48
 
Also laut Buzer.de war bereits 2004 der Test zur Orientierungsprüfung Voraussetzung für die Erteilung des Zertifikats Integrationskurs, http://buzer.de/gesetz/1561/al0-9462.htm

Ab 2007 war der Name des Testes "Leben in Deutschland" dann "bundeseinheitlicher Test zum Orientierungskurs", siehe http://buzer.de/gesetz/1561/al9462-0.htm

Also sie hat wohl schon die Prüfung abgelegt...
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Antwort #4 - 13.10.2018 um 21:39:34
 
Ich habe der ABH jedoch das Zertifikat Integrationskurs gesendet.
Das wird doch nur erteilt wenn Sprachtest UND Orientierungskurs bestanden ist.

Die wollen aber immer wieder von mir ein Zertifikat "Leben in Deutschland" sehen. Bin am verzweifeln .... weinend
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dim4ik
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Antwort #5 - 14.10.2018 um 12:26:03
 
xtrive schrieb am 13.10.2018 um 21:39:34:
Die wollen aber immer wieder von mir ein Zertifikat "Leben in Deutschland" sehen.

Das Gesetz setzt entsprechende Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet voraus, schreibt aber keine konkreten Zertifikate dabei vor. Das IK-Zertifikat weist das Vorhandensein dieser Kenntnisse genau so nach, wie es das Zertifikat zum bestandenen Test "Leben in Deutschland" tut. Fazit: man sollte nun eine (=Leiter der ABH) oder eben zwei (=Fachaufsichtsbehörde) Ebenen höher gehen und dort sein Recht durchsetzen.
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reinhard
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Antwort #6 - 14.10.2018 um 12:56:59
 
Du musst nicht verzweifeln. Damals gab es den Test noch nicht, deshalb konnte er auch nicht Voraussetzung sein. 2011 hätte sie die NE erhalten.

Jetzt wird es verlangt, aber der bestandene Test reicht dann in der Regel auch für die Einbürgerung. Also sollte sie einfach den Test machen, ist kaum anders als der damalige Test. Schafft sie also.
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