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Verlängerung der Anmeldung zur Eheschließung (Gelesen: 1.753 mal)
Themen Beschreibung: Verzögerung durch Urkundenprüfung
pminz
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12.10.2018 um 10:17:09
 
Hallo zusammen,

mein Verlobter (aus der DRC) und ich (Deutsch) möchten in Deutschland heiraten. Die Anmeldung zur Eheschließung inklusive Prüfung durch das Kammergericht haben wir gemeistert und anschließend das entsprechende Visum bei dem Generalkonsulat Kapstadt (wo er lebt) beantragt. Zwischenzeitlich wurde ich zur Ausländerbehörde vorgeladen, was auch erfolgreich verlief.

Nun das eigentliche Problem: für Unterlagen aus dem Kongo werden Urkundenprüfungen veranlasst, welche 3-6 Monate dauern können. Ich habe mit dem Konsulat gesprochen und sie gehen nicht davon aus, dass dies abgeschlossen wird, bevor unsere Anmeldung zur Eheschließung abläuft und man hat mich an die Ausländerbehörde verwiesen, welche wiederum gesagt hat, dass sie da nichts machen können.

Gibt es eine Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung zu verlängern? Wir haben alles fristgerecht gemacht, nur die Urkundenprüfung im Kongo wird jetzt vermutlich dazu führen, dass  es zu lange dauert. Es wäre echt blöd, wenn wir alle Unterlagen etc. für die Anmeldung zur Eheschließung erneut beantragen müssten...

Hat da jemand Erfahrungen?

Viele Grüße und einen schönen Tag!
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deerhunter
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Antwort #1 - 12.10.2018 um 10:59:57
 
pminz schrieb am 12.10.2018 um 10:17:09:
Die Anmeldung zur Eheschließung inklusive Prüfung durch das Kammergericht haben wir gemeistert


Du meinst die Befreiung von der Beibringung des EFZ beim OLG? Normal sollte dann doch die UP schon durch sein

pminz schrieb am 12.10.2018 um 10:17:09:
Gibt es eine Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung zu verlängern?


Du meinst den Heiratstermin? Den kann man verschieben, wenn es nicht passt mit dem Visum
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pminz
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Antwort #2 - 12.10.2018 um 11:07:45
 
deerhunter schrieb am 12.10.2018 um 10:59:57:
Du meinst die Befreiung von der Beibringung des EFZ beim OLG? Normal sollte dann doch die UP schon durch sein


Ja, in Berlin ist das ja das Kammergericht. Dabei wurde keine UP durchgeführt, da dies Unterlagen von der kongolesischen Botschaft in Südafrika waren und das Gericht hat sich damit zufrieden gegeben. Daraufhin war die Anmeldung zur Eheschließung erfolgreich und innerhalb von 6 Monaten muss die Eheschließung stattfinden. Aber da die Ausländerbehörde jetzt die Urkunden aus dem Kongo gefordert hat und dann extra die UP veranlasst hat, wird das Visum offenbar nicht innerhalb der 6 Monate gewährt.

deerhunter schrieb am 12.10.2018 um 10:59:57:
Du meinst den Heiratstermin? Den kann man verschieben, wenn es nicht passt mit dem Visum


Was den Heiratstermin angeht, sind wir ja flexibel. Aber diese 6-Monate-Frist in denen wir laut Standesamt heiraten müssen (bevor unsere Anmeldung zur Eheschließung an Gültigkeit verliert..) endet eben schon Anfang Januar und das Deutsche Konsulat in Kapstadt sagt, das wird nichts...

Ich frage mich nun, wie ein solcher Visumsantrag klappen soll, wenn die Laufzeiten der einen Behörde nicht kompatibel mit den Fristen der anderen Behörde sind...
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deerhunter
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Antwort #3 - 12.10.2018 um 11:19:05
 
Das ist so in Berlin (RG2), politisch entweder gewollt oder unfähig! Normal hätten die schon die UP anstoßen können + müssen! Das einzige was dir bleibt ist einen offiziellen Antrag an das Standesamt zu schicken und um Verlängegrung nachzusuchen!
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Antwort #4 - 12.10.2018 um 11:24:43
 
deerhunter schrieb am 12.10.2018 um 11:19:05:
Das einzige was dir bleibt ist einen offiziellen Antrag an das Standesamt zu schicken und um Verlängegrung nachzusuchen!


Okay - vielen Dank für Deine Hilfe! Dann hoffe ich mal, dass es klappt! Schönes Wochenende Zwinkernd
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Antwort #5 - 12.10.2018 um 18:53:18
 
Ich will ja nicht die Stimmung trüben, aber ich glaube nicht dass es möglich ist, die Befreiung so einfach zu verlängern. Die Befreiung ist nur  6 Monate gültig. Danach braucht man eine neue Befreiung.

Ich würde stattdessen mit dem Standesamt sprechen, sodass diese dem OLG die Situation erklären und dann, wenn die Urkundenüberprüfung positiv abgeschlossen wurde, das OLG unkompliziert eine neue Befreiung zeitnah erteilt. Des weiteren würde ich halt erklären, dass diese erneute Befreiung ja nicht "selbstverschuldet" benötigt wird, sodass diese doch bitte die Mindestgebühr verlangen oder ganz darauf verzichten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 15.10.2018 um 09:46:15
 
Aras schrieb am 12.10.2018 um 18:53:18:
Ich würde stattdessen mit dem Standesamt sprechen, sodass diese dem OLG die Situation erklären und dann, wenn die Urkundenüberprüfung positiv abgeschlossen wurde, das OLG unkompliziert eine neue Befreiung zeitnah erteilt. Des weiteren würde ich halt erklären, dass diese erneute Befreiung ja nicht "selbstverschuldet" benötigt wird, sodass diese doch bitte die Mindestgebühr verlangen oder ganz darauf verzichten.


Danke für Deine Einschätzung! Ich werde mal sehen, was das Standesamt machen kann. Leider wäre eine erneute Befreiung wieder verbunden mit neuen Dokumenten, zumindest mit einer neuen Ledigkeitsbescheinigung (und das ist gar nicht so einfach, wenn man in Südafrika lebt und aus dem Kongo kommt und selbst die zuständige Botschaft 1600km entfernt liegt...). Das sind dann wieder ordentlich Gebühren und Reisekosten usw., wenn es irgendwie geht, würden wir das vermeiden wollen. Aber wenns nicht anders geht, bleibt uns ja nichts anderes übrig...
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Aras
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Antwort #7 - 15.10.2018 um 10:48:25
 
Und diese neue Ledigkeitsbescheinigung soll dann am Besten auch nochmals geprüft werden?

Vielleicht solltest du einfach in Südafrika heiraten
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Antwort #8 - 18.10.2018 um 08:57:53
 
Aras schrieb am 15.10.2018 um 10:48:25:
Und diese neue Ledigkeitsbescheinigung soll dann am Besten auch nochmals geprüft werden?

Die hatte das Kammergericht interessanterweise einfach so akzeptiert, die Geburtsurkunde ebenfalls. Nur die Ausländerbehörde hat die Prüfung der Geburtsurkunde angeordnet.

Aras schrieb am 15.10.2018 um 10:48:25:
Vielleicht solltest du einfach in Südafrika heiraten

Das hatten wir ursprünglich geplant und saßen schon mit allen nötigen Dokumenten beim Department of Home Affairs in Südafrika, aber die 'wollen' uns auch nicht. Erst hieß es, dass alles klar geht, dann wurden unsere Unterlagen verschlampt, dann hieß es sein und mein Aufenthaltsstatus wären nicht kompatibel miteinander...usw.

Aras schrieb am 12.10.2018 um 18:53:18:
Ich will ja nicht die Stimmung trüben, aber ich glaube nicht dass es möglich ist, die Befreiung so einfach zu verlängern. Die Befreiung ist nur  6 Monate gültig. Danach braucht man eine neue Befreiung.

Hiermit hattest Du auch Recht. Verlängerung geht nicht, wir müssen dann also alles neu beantragen. Das Standesamt sagte auch, dass es voraussichtlich unproblematisch laufen wird beim 2. Anlauf, aber die Kosten doch voll zu tragen sind. Da kann man wohl nichts machen.

Allerdings meint die Botschaft in Südafrika nun, dass sie die erneute Anmeldung zur Eheschließung eventuell nicht im laufenden Visumsantrag berücksichtigen können - und wir das Visum dann erneut beantragen müssen. Da werde ich langsam echt wahnsinnig...  Zwinkernd

Naja, dennoch vielen Dank für Eure Einschätzungen!
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