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Wozu Visumsverfahren zur FZF für Angehörige von EU-Bürgern bei deutscher AV in Prag? (Gelesen: 1.231 mal)
frisbeescheibe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wozu Visumsverfahren zur FZF für Angehörige von EU-Bürgern bei deutscher AV in Prag?
11.10.2018 um 15:58:25
 
Ich habe heute auf der Internetseite der Deutschen Botschaft in Prag ein Merkblatt zur Familienzusammenführung zum EU-Bürger in Deutschland für in der Tschechischen Republik lebende Drittstaatler gefunden. https://prag.diplo.de/cz-de/service/visa-famzufuehrung-tll/1305744

Die Existenzberechtigung dieses Merkblattes und Teile seines Inhalts erschließen sich mir gar nicht.
https://prag.diplo.de/blob/1315592/9e66e3892b7318bbcffa530f4e556dc3/visum-mb-fz-...

Wozu soll ein Drittstaatler in der Tschechischen Republik ein Visum für Deutschland benötigen, wenn er ja sowieso dank seiner tschechischen Aufenthaltserlaubnis ohne Visum nach Deutschland einreisen kann? Die Deutsche Botschaft behauptet, nur eine Aufenthaltskarte nach Art. 10 der Freizügigkeitsrichtline RL 2004/38/EG befreie ihn von diesem Erfordernis.
Kann die ABH in Deutschland die Ausstellung der Aufenthaltskarte verweigern, wenn man einfach so dort aufschlägt?

Wieso soll eine Bearbeitungsgebühr von 75 € erhoben werden? Ich dachte, ein Einreisevisum für Angehörige von EU-Bürgern sei kostenlos.

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Aras
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Berufsrevolutionär


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Antwort #1 - 11.10.2018 um 16:48:29
 
Es gibt Drittstaatler und es gibt begünstigte Drittstaatler.

Begünstigte Drittstaatler fallen unter das Freizügigkeitsgesetz und normale Drittstaatler unter das Aufenthaltsgesetz.

Es kommt eben auf den nachhaltigen Gebrauch des Freizügigkeitsrechtes an. Wenn der in Tschechien lebende Drittstaatler einen Deutschen heiratet und der deutsche nie von seinem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechtes Gebrauch gemacht hat, dann ist der Drittstaatler nicht begünstigt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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frisbeescheibe
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 11.10.2018 um 17:23:14
 
Aber hier auf dem von mir verlinkten Merkblatt geht es doch gerade um nicht-deutsche Unionsbürger.
Für den Familiennnachzug zu Deutschen gibt es ein anderes Merkblatt.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 11.10.2018 um 17:54:14
 
Moin,

Deine Fragen sind berechtigt.
Klären wirst Du diese nur, indem Du die AV in Prag entsprechend kontaktierst.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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grisu1000
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Antwort #4 - 12.10.2018 um 05:25:32
 
Aras schrieb am 11.10.2018 um 16:48:29:
Wenn der in Tschechien lebende Drittstaatler einen Deutschen heiratet und der deutsche nie von seinem unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechtes Gebrauch gemacht hat, dann ist der Drittstaatler nicht begünstigt. 


Hier geht es aber zu einen Eu-Bürger in Deutschland. 4-6 Wochen unter Beteiligung der ABH mit Nachweis Wohnraum und aureichend Finanzmittel.

Gefordert werden darf ein einfaches Einreisevisum ohne Prüfung Finanzmittel.


Ignorieren, die Angetraute reist mit ihren schengenfähigen tschechischen AT zum Ehpartner und man geht zur ABH. Mit Überschreiten der Grenze nach DEU fällt sie nicht mehr unter Schengenrecht sondern der EU-Freizügigkeit (Nachzug).  Macht die ABH Probleme wendet man sich an Solvit.

P.S Ich würde mal das Konsualt in Prag fragen, ob der nicht EU Ehepartner bei Umzug gemeinsam mit einen tschechischen Bürger auch dieses Visum benötigt. Das würde  ja eindeutig gegen diese Richtlinie verstossen. Sie wurde ja genau geschaffen, das es im Inner EU Umzug keine langwirigen Verfahren mehr benötigt.
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