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Ablehnung vom OLG bzgl. Hochzeit weg. Auszug aus dem Geburtsregister (Gelesen: 4.916 mal)
GeBi
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10.10.2018 um 14:02:47
 
Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.

Folgendes:
Mein Verlobter (Pakistani, Aufenthaltserlaubnis § 28 dt. Kind) und ich möchten gerne heiraten.
Die Unterlagen hatten wir schon 2017 im Standesamt abgegeben. Die Urkundenüberprüfung wurde gemacht.
Als die Unterlagen aus Islamabad zurück waren, wurden sie zum OLG nach München weitergeleitet. Das OLG hat aber keine Zustimmung zur Hochzeit erteilt, da nach Angaben des Vertrauensanwaltes der Auszug aus dem Geburtenregister in Farbe und Form nicht mit dem aus dem Geburtsjahr meines Verlobten übereinstimmt.

Unsere Nachforschungen bei seiner Familie haben ergeben, dass er wohl nicht ins Geburtsregister eingetragen wurde, obwohl sein Vater ihn damals im Rathaus gemeldet hat... Damals eben auf einem Stück Papier, das er dort abgegeben hat.
Dass mein Verlobter dort nicht gemeldet war hat der Vater aber erst 2016 erfahren, als der Vater für ihn den Auszug aus dem Geburtenregister abholen wollte. Da wurde er eben kurzerhand nachgetragen und genau das macht uns eben jetzt Probleme..

Die Frage ist jetzt, wie wir weiter machen können und wohin wir uns wenden sollen? Die Standesbeamtin weiß auch keinen Rat..

Gibt es überhaupt noch eine Möglichkeit hier in Deutschland zu heiraten? Bei einer erneuten Überprüfung der Unterlagen wird das Ergebnis wieder das gleiche sein, also fast sinnlos dafür nochmal so viel Geld auszugeben..

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Aras
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Antwort #1 - 10.10.2018 um 15:23:10
 
Ich verstehe nicht wieso alle Personenstandsrechtlichen Fragen im Aufenthaltsrechtlichen Forum gestellt werden.

Euch steht die Beschwerde gegen den ablehnenden Justizverwaltungsakt offen. Dann entscheidet ein OLG Senat über euer begehren.

Da die Urkunde überprüft wurde, gibt es auch einen Bericht vom Vertrauensanwalt. Ich würde an eurer Stelle diesen Bericht lesen. Das OLG wenn dort drin steht, dass die Urkunde gefälscht sei, dann habt ihr praktisch keine Chance.

Ansonsten könnt ihr nur durch Umzug in den Amtsbezirk eines anderen OLGs ggf. die Befreiung vom OLG bekommen.

Des Weiteren steht euch der Weg frei bspw. in Dänemark zu heiraten und dann beim Standesamt ohne Miteinbeziehung des OLG die Ehe einzutragen, sofern die Standesbeamten nicht wegen der nun ggf. nicht geklärten Identität stunk machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 10.10.2018 um 15:55:15
 
Wir haben ja noch nicht einmal Einsicht in die Akte beim Standesamt bekommen, weil die sagen, dass es nicht erlaubt ist. Von daher wissen wir nur das was die Standesbeamtin uns gesagt hat. Ich hatte auch darum gebeten die Entscheidung vom OLG als Kopie zu bekommen oder irgendeine andere Bescheinigung. Wurde uns nicht ausgestellt. Aber dann weiß ich ja jetzt nach was ich fragen muss.

Und Entschuldigung für mein Hilfegesuch. Wenn man einfach nach monatelangem hin und her keine Ahnung mehr hat was man machen soll.

Mir wurde dieses Forum empfohlen, weil einem hier geholfen wird oder einem Ideen gegeben werden. Ich dachte nicht, dass man hier auch gleich weider angepflaumt wird.

Wenn ich keine Ahnung habe, frage ich nach. Danke trotzdem für die Antwort
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Antwort #3 - 10.10.2018 um 16:05:32
 
GeBi schrieb am 10.10.2018 um 15:55:15:
Und Entschuldigung für mein Hilfegesuch. Wenn man einfach nach monatelangem hin und her keine Ahnung mehr hat was man machen soll.

Mir wurde dieses Forum empfohlen, weil einem hier geholfen wird oder einem Ideen gegeben werden. Ich dachte nicht, dass man hier auch gleich weider angepflaumt wird.

Wenn ich keine Ahnung habe, frage ich nach. Danke trotzdem für die Antwort


Bitte einfach mal tief durchatmen. Hier wurde keiner angepflaumt.

GeBi schrieb am 10.10.2018 um 15:55:15:
Wir haben ja noch nicht einmal Einsicht in die Akte beim Standesamt bekommen, weil die sagen, dass es nicht erlaubt ist. Von daher wissen wir nur das was die Standesbeamtin uns gesagt hat. Ich hatte auch darum gebeten die Entscheidung vom OLG als Kopie zu bekommen oder irgendeine andere Bescheinigung. Wurde uns nicht ausgestellt. Aber dann weiß ich ja jetzt nach was ich fragen muss.


Öhm, ohne schriftlichen Ablehnungsbescheid gibt es eigentlich auch keinen Verwaltungsakt. Also irgendeinen Zettel müsst ihr schon kriegen. Ihr könnt also ruhig darauf bestehen und wenn die Rechnung von der Landeskasse für Justiz kommt, könnt ihr die Zahlung auch solange verweigern bis ihr auch tatsächlich das Schreiben in der Hand habt, denn sonst zahlt ihr für etwas was rechtlich garnicht in der Welt ist. Und "geheime" Akten sind auch merkwürdig. Wenn es darum geht, den Vertrauensanwalt in Pakistan zu schützen, dann kann man auch entsprechend die Daten des Vertrauensanwaltes schwärzen. Einfach so zu behaupten, dass es nicht möglich sei, weil geheim ist Quatsch. Es mag sein, dass vor paar Jahren in Pakistan paar Vertrauensanwalte erschossen wurden, aber das heißt ja nicht, dass ihr keinen Anspruch auf die Ergebnisse der Untersuchung, die ihr  ja auch noch bezahlt habt (!) und eigentlich in eurem Namen gearbeitet habt, hättet.

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Antwort #4 - 11.10.2018 um 11:27:44
 
Vllt habe ich auch überreagiert. Dann tut es mir Leid.
Was das Thema anbetrifft habe ich leider keine guten Nerven mehr...

Dann versuchen wir erst einmal die Papiere vom Standesamt zu bekommen und Beschwerde einzulegen.


Kann man denn dann sonst nur in Dänemark heiraten oder ginge auch ein anderes Land wie zb Österreich?
Und welche Unterlagen braucht man da? Bekommt man die Informationen vom Standesamt?
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Antwort #5 - 11.10.2018 um 13:47:15
 
Die Antwort, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen um heiraten zu können, wird bei jedem Standesamt schon innerhalb von D etwas anders sein. Und Standesamt X in Österreich verlangt mit Sicherheit wieder andere Unterlagen als Standesamt Y in Dänemark. Möglicherweise verlangt X in Österreich auch, dass einer oder beide Ehewilligen ihren Wohnsitz in Österreich haben. Oder oder oder....Dänemark wird empfohlen, weil es dort prinzipiell schnell und unkompliziert geht. Und gerade Problemfälle dort eher zu einer Hochzeit kommen als anderswo.
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Antwort #6 - 11.10.2018 um 14:02:48
 
GeBi schrieb am 11.10.2018 um 11:27:44:
Und welche Unterlagen braucht man da? Bekommt man die Informationen vom Standesamt? 

Was zur Eheschließung an Belegen und Unterlagen benötigt wird bestimmt das zuständige Standesamt.

Zumindest in Deutschland ist das Standesamt zuständig, an dem einer der beiden Heiratswilligen seinen Wohnsitz hat.
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Antwort #7 - 11.10.2018 um 15:31:52
 
Wenn er ein deutsches Kind hat wurde er ja offenbar in dessen  Geburtsurkunde auch eingetragen. Und das ging ohne seine Geburtsurkunde? Und die AE hat er damals auch ohne Vorlage seiner Geburtsurkunde erhalten?
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Antwort #8 - 11.10.2018 um 19:05:34
 
Er hatte nur den Auszug aus dem Geburtenregister und den hatte er beim Standesamt vorgelegt als die ihn gefragt haben. Er hat auch seinen pakistanischen Pass durch den er sich beim Standesamt ausgewiesen hat. Also ist seine Identität geklärt.

Gibt das jetzt im Nachhinein Probleme, weil er den Registerauszug vorgelegt hat? Da haben wir gar nicht mehr dran gedacht..  Griesgrämig Griesgrämig
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Antwort #9 - 11.10.2018 um 19:21:42
 
Hat er irgendeine AsylGeschichte oder ist er geregelt eingereist?
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Antwort #10 - 12.10.2018 um 07:55:22
 
GeBi schrieb am 10.10.2018 um 14:02:47:
Unsere Nachforschungen bei seiner Familie haben ergeben, dass er wohl nicht ins Geburtsregister eingetragen wurde, obwohl sein Vater ihn damals im Rathaus gemeldet hat... Damals eben auf einem Stück Papier, das er dort abgegeben hat.
Dass mein Verlobter dort nicht gemeldet war hat der Vater aber erst 2016 erfahren, als der Vater für ihn den Auszug aus dem Geburtenregister abholen wollte. Da wurde er eben kurzerhand nachgetragen und genau das macht uns eben jetzt Probleme.. 


Solche "Nachregistrierungen / Spätregistrierungen" werden oftmals auch gemacht, um seine Identität zu verändern und / oder vorherige Ehen zu verheimlichen! Möglicherweise hat der VA bei der Überprüfung ja solch einen Fall vermutet / entdeckt
Man sollte hier per RA Akteneinsicht nehmen lassen, damit man sieht wo es hakt!
Wie ist dein Verlobter eingereist? Mittels Asyl oder ganz geregelt mit Hochzeitsvisum (vermutlich eher nicht, denn bei Problemen mit der UP hätte es kein Visum gegeben) oder anderem Visum?
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Antwort #11 - 13.10.2018 um 10:07:56
 
Er ist als Asylsuchender eingereist, hatte seinen Pass mitgenommen, den aber irgendwo zwischen Pakistan und Griechenland verloren.

Sein Vater war auch nicht registriert, bis er damals gearbeitet hat. Und bei diversen anderen Familienangehörigen ist es genau so, dass sie erst später registriert wurden... Er war vorher noch nicht verheiratet, das ist sicher.

Auf allen schulischen Papieren ist der Name genau so vermerkt, wie er auch jetzt im Pass steht..
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Antwort #12 - 13.10.2018 um 11:24:30
 
Ja, an irgendetwas muss es ja haken! Da hilft nur Akteneinsicht und entsprechende Korrektur der Dokumente...ofmals sehr aufwendig!
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Antwort #13 - 13.10.2018 um 21:14:09
 
deerhunter schrieb am 13.10.2018 um 11:24:30:
Ja, an irgendetwas muss es ja haken! Da hilft nur Akteneinsicht und entsprechende Korrektur der Dokumente...ofmals sehr aufwendig! 


Ich würde das alles über einen Anwalt machen lassen. Das kostet, aber der kann sicherlich erstmal Akteneinsicht verlangen. Die Verweigerunghaltung der Behörden weiss er sicherlich zu durchbrechen. Dann wisst Ihr auch warum das OLG sich querstellt.
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Antwort #14 - 15.10.2018 um 08:44:09
 
grisu1000 schrieb am 13.10.2018 um 21:14:09:
Ich würde das alles über einen Anwalt machen lassen.


Dazu habe ich schon in Beitrag #10 geraten
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