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Trennung ohne Abschiebung möglich? (Gelesen: 1.615 mal)
dasbrathuhn
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10.10.2018 um 10:40:37
 
Hallo, Frau möchte sich vom marokkanischem Ehemann trennen weil sie sich auseinander gelebt haben. Sind jetzt 3 1/2 Jahre verheiratet 3 Jahr mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung.
Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen.
Welche Möglichkeit besteht das er trotz Trennung bleiben darf, da sie nicht möchte das er abgeschoben wird.
Derzeit ist er arbeitslos und bezieht Harz4.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.10.2018 um 10:52:08
 
dasbrathuhn schrieb am 10.10.2018 um 10:40:37:
Welche Möglichkeit besteht das er trotz Trennung bleiben darf


grundsätzlich geht das nach 3 Jahren Ehe nach §31 AufenthG
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html

dasbrathuhn schrieb am 10.10.2018 um 10:40:37:
Derzeit ist er arbeitslos und bezieht Harz4. 


wenn er das in einem Jahr immer noch ist,  wird diese eigentständige AE  nicht mehr verlängert werden,
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Aras
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Antwort #2 - 10.10.2018 um 10:53:51
 
Sie trennen sich und der Ehemann beantragt eine von der Ehefrau unabhängige Aufenthaltserlaubnis gem. § 31 AufenthG.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/31.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 10.10.2018 um 13:19:07
 
dasbrathuhn schrieb am 10.10.2018 um 10:40:37:
...da sie nicht möchte das er abgeschoben wird.

Abgeschoben würde er höchstens dann, wenn er eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignoriert. Allerdings ist es nach Lage der Dinge sehr unwahrscheinlich, dass er überhaupt zur Ausreise aufgefordert wird.
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Antwort #4 - 10.10.2018 um 13:45:55
 
Wenn er seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann kann er nach dem 1 Jahr (wofür er nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft eine AE beantragen kann) nicht hierbleiben. Bezieht die Noch-Ehefrau auch Hartz IV? Dann bekommt er auch keinen Trennungsunterhalt, geschweige denn nachehelichen Unterhalt.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/31.html
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dasbrathuhn
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Antwort #5 - 15.10.2018 um 00:32:09
 
Die Ehefrau ist in Rente also keine anderen einkünfte
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Aras
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Antwort #6 - 15.10.2018 um 08:49:35
 
Er soll sich wie ein Mann verhalten, und sein Leben regeln. Er hat ein Jahr Zeit ein Arbeit zu finden etc.. wenn das nicht klappt, dann Flugticket zurück.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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