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Familienzusammenführung Flüchtling (Gelesen: 4.030 mal)
traute
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10.10.2018 um 08:06:23
 
Hallo,
Mutter mit 2 kids ist in DE, Vater in Khartoum, beide Eritreer. Familienzusammenführung beantragt. Der Vater hat einen Nationalpaß sowie einen Flüchtlingsausweis vom UNHCR Khartoum. Es gibt noch keinen Termin bei der dt. Botschaft, aber für alle Eventualitäten möchten beide vorbereitet sein. Macht es Sinn, beide Ausweise, von denen es Fotos gibt, übersetzen zu lassen und diese dann dem Vater zu schicken? Die Originale zum Vorlegen hat er dann ja.
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reinhard
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Antwort #1 - 10.10.2018 um 12:46:20
 
Kann man machen. Aber die Unterlagen werden von der Botschaft sowieso an die zuständige Ausländerbehörde geschickt, die zustimmen soll. Die fordert dann von der hier lebenden Frau die Unterlagen, die für den Antrag selbst noch fehlen.
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traute
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Antwort #2 - 10.10.2018 um 19:51:50
 
Reinhard, bedeutet das, Heiratsurkunde, Geb. Urkunde der Kinder brauchen gar nicht zum Vater nach Karthoum geschickt zu werden sondern können hier bei der ABH vorgelegt werden? (incl. Übersetzungen von englisch in deutsch?)
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Aras
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Antwort #3 - 10.10.2018 um 20:03:16
 
Im diplomatischen Dienst muss jeder Entsendete zwei UNO Sprachen beherrschen, idR Englisch und ne Mindestkenntnis von Französisch. Also insofern kannst du davon ausgehen, dass irgendwer in der Botschaft englisch kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 10.10.2018 um 20:20:03
 
Aras schrieb am 10.10.2018 um 20:03:16:
Im diplomatischen Dienst muss jeder Entsendete zwei UNO Sprachen beherrschen


Nicht so ganz. Mittlerer Dienst zum Beispiel nicht. Englisch muss aber auch da mit dabei sein. Englischkenntnisse sind aber so oder so definitiv da.
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reinhard
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Antwort #5 - 10.10.2018 um 21:25:38
 
Es müsste reichen, in Kartoum Kopien vorzulegen (Scan per Mail) und zu vermerken, dass die Originale bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden. Es kann allerdings sein, dass die Originale von der Botschaft gesehen werden sollen.

Wichtig ist die Kopie des Blauen Passes. Ohne den gibt es die "Familienzusammenführung für Flüchtlinge" nicht.
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Antwort #6 - 10.10.2018 um 22:29:55
 
Seid mir nicht böse, aber die Antworten hier wundern mich doch etwas.

Über den Antrag entscheidet die AV - aber Originale muss man dort nicht vorlegen?
Die AV braucht auch nicht alle entscheidungserheblichen Unterlagen?

Die Amtssprache Deutsch wurde bereits abgeschafft? Schließlich finden sich mit Sicherheit an jeder AV auch Mitarbeiter, die die Landessprache beherrschen ...

Ganz sicher *können* alle Antworten auch für den konkreten Fall richtig sein. Aber das weiß nur die zuständige AV, die man dazu befragen sollte,

Niemand hier im Forum kann das belastbar wissen, daher wäre etwas weniger Pauschalität der Antworten besser gewesen.
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Antwort #7 - 11.10.2018 um 08:19:30
 
Zumal bei zustimmungspflichten Visumanträgen die zuständige Ausländerbehörde dem Visumantrag zustimmen muss. Spätestens der Ausländerbehörde müssen alle Unterlagen in Deutsch oder mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
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Antwort #8 - 11.10.2018 um 09:42:10
 
Wir haben jetzt notariell beglaubigte Kopien der Originale sowie beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen. Der Plan ist, mit den Originalen jetzt schon mal zur ABH zu gehen, damit die sich Kopien ziehen können. Die Originale werden wir dem Vater in Khartoum schicken. Die beglaubigten Kopien verbleiben bei der Mutter. Das scheint mir der sicherste Weg zu sein. Man weiß ja nie, ob evtl. auf dem Postweg etwas verloren geht. Meint ihr, das sollte per Kurier geschickt werden oder würde normaler Postweg ausreichen? Ich meine, wenn Post verloren geht, ist sie weg, egal, ob mit oder ohne Kurier, oder? Was ist sinnvoller?
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Antwort #9 - 11.10.2018 um 11:37:21
 
Ihr wollt originale Ausweisdokumente in den Sudan schicken?
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Antwort #10 - 11.10.2018 um 17:13:03
 
Wir wollen die originale Eheurkunde (aus Eritrea) mit beglaubigter Übersetzung in den Sudan schicken. Ebenso die originale Geburtsurkunde des 1. Kindes, welches im Sudan (auf der Flucht) geboren wurde, mit beglaubigter Übersetzung.
Lt. Infobogen der Dt. Botschaft hat der Ehemann/Vater das beim Visa Termin dort vorzulegen.

Oder ist es sinnvoll, die Originale bei der lokalen ABH vorab vorzulegen? Bei der Einreise der Mutter waren diese Dokumente noch nicht vorhanden und sind der ABH auch nicht bekannt. Sie wurden später nachgeschickt.
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Antwort #11 - 11.10.2018 um 17:34:02
 
Falls das oben nicht klar wurde:

Deine Fragen solltest Du der zuständigen AV stellen.
Dort und nur dort bekommst Du belastbare Antworten.
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Antwort #12 - 11.10.2018 um 17:36:51
 
Ich würde überhaupt keine schwer beschaffbaren Urkunden ohne vorher die Notwendigkeit des Versandes festzustellen versenden. Stichwort: Risiko des Verlustes.

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Antwort #13 - 11.10.2018 um 18:54:34
 
Aras schrieb am 11.10.2018 um 17:36:51:
Ich würde überhaupt keine schwer beschaffbaren Urkunden ohne vorher die Notwendigkeit des Versandes festzustellen versenden. Stichwort: Risiko des Verlustes.


Aus dem Grund haben wir notariell beglaubigte Kopien machen lassen.

Aber richtig, wir machen erstmal einen Termin bei der örtlichen ABH und klären das ab.
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Antwort #14 - 11.10.2018 um 19:04:56
 
Ja und darum wollt ihr das Original nach Sudan schicken???
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