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Welche Staatsbürgerschaft für das Baby ?? (Gelesen: 3.575 mal)
Mewiase79
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09.10.2018 um 17:45:03
 
Hallo liebe Mitglieder

Es geht um eine armenische Staatsbürgerin (20),die hier in Deutschland geboren wurde.
Sie hat befristeten Aufenthaltsstatus, was drei jährlich verlängert wird und hat bereits die Zusage bekommen, für den deutschen Pass.
Nun hat sie ein Kind bekommen mit einem marokkanischen Staatsbürger der hier Asylsuchend ist, mit dem sie vorher auch schon jahrelang zusammen war.
Schon recht früh in der Schwangerschaft hat der Vater die Vaterschaft anerkannt und sie hat ihm auch das halbe Sorgerecht gegeben.
Die Mutter hatte keinen Kontakt zu ihrer Familie, da sie mit dem Vater nicht einverstanden sind, jedoch seit der Geburt wieder Kontakt und seitdem möchte sie plötzlich, dass der Vater das Sorgerecht wieder abgeben soll.
Das Standesamt hätte ihr bei der Beantragung der Geburtsurkunde gesagt, das Kind müsste sonst die marokkanische Staatsbürgerschaft bekommen und auch den Namen des Vaters, wegen seiner Vaterschaftsanerkennung und das Kind hätte dann den gleichen Status wie der Vater.(Asylant), was sie nicht möchte.
Er kennt sich nicht aus und weiß jetzt nicht, ob diese Aussagen stimmen und was er machen soll.
Diese junge Frau scheint völlig unter bösen Einfluss der Eltern zu stehen, warum versteht keiner.


Meine Fragen wären:

-Welche Staatsbürgerschaft bekommt das Baby, ihre Aussage kann ich mir gar nicht vorstellen, die das Standesamt angeblich gesagt haben soll.
(Denke die deutsche, da die Mutter hier geboren ist und auch bereits eine Zusage für die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat, was noch bearbeitet wird)

- Das Sorgerecht kann man nich einfach zurückziehen
(Welchen Grund könnte das haben, denn sie leben jetzt zusammen und sind auch ein Paar).

Wer kann helfen ?

Lg

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Antwort #1 - 09.10.2018 um 18:28:06
 
Die deutsche Staatsangehörigkeit hat das Kind laut deinen Schilderungen nicht erworben. Die Mutter sollte noch schnell einen weiteren Antrag einreichen und für das Neugeborene die Miteinbürgerung beantragen.

Außerdem ist das Kind unehelich. Es kann sein, dass das Kind nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit erworben hat, weil der Vater nach marokkanischem Recht keine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgeben kann.

Die albanische Staatsangehörigkeit wird bei Geburt außerhalb Albaniens und einem albanischen Elternteil nur dann erworben, wenn der nicht-albanische Elternteil Staatenloser oder die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Fraglich ist ob überhaupt eine für Albanien wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Wenn nicht, dann ist das Kind ohne rechtlichen Vater und hätte wohl die albanische Staatsangehörigkeit. Wenn ja, dann hat das Kind nicht die albanische und auch nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit.


Willkommen im staatsangehörigkeitsrechtlichen Chaos.

Der aufenthaltsrechtliche Status des Kindes ist, da es ja nicht Deutsch ist, nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz zu richten. § 33 AufenthG lautet

Zitat:
§ 33 Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
Einem Kind, das im Bundesgebiet geboren wird, kann abweichend von den §§ 5 und 29 Abs. 1 Nr. 2 von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt. Wenn zum Zeitpunkt der Geburt beide Elternteile oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen, wird dem im Bundesgebiet geborenen Kind die Aufenthaltserlaubnis von Amts wegen erteilt. Der Aufenthalt eines im Bundesgebiet geborenen Kindes, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt der Geburt im Besitz eines Visums ist oder sich visumfrei aufhalten darf, gilt bis zum Ablauf des Visums oder des rechtmäßigen visumfreien Aufenthalts als erlaubt.


Also könnte das Kind von Amts wegen eine AE erhalten. Das Kind braucht gerade für die Miteinbürgerung auch eine AE. Also sollte die Mutter sich dahinterklemmen. Zumal es wohl derzeit staatenlos ist.
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Antwort #2 - 09.10.2018 um 18:41:44
 
Aras schrieb am 09.10.2018 um 18:28:06:
Die albanische Staatsangehörigkeit wird bei Geburt außerhalb Albaniens und einem albanischen Elternteil nur dann erworben

Die albanische Staatsangehörigkeit spielt hier überhaupt keine Rolle.

Mewiase79 schrieb am 09.10.2018 um 17:45:03:
Es geht um eine armenische Staatsbürgerin 

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Antwort #3 - 09.10.2018 um 18:44:10
 
Danke für die Antwort...
Ok, die Mutter ist Armenische Staatsbürgerin nicht albanisch.
und hier geboren.
Dachte, ein Elternteil muss länger als 8 Jahre in Deutschland leben, dann würde das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, da sie ja schon die Zusage erhalten hat. ??

Lg
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Antwort #4 - 09.10.2018 um 18:51:25
 
Aso. Habe mich offensichtlich verlesen.

Ja, dann kann das Kind durch eine Erklärung von Mutter und Vater ggü. dem armenischen Staat die armenische Staatsangehörigkeit erwerben. Sollte es zu keinem Konsens zwischen Mutter und Vater kommen, dann bekommt das Kind die armenische Staatsangehörigkeit, sofern es nicht die Staatsangehörigkeit des Vaters bekommen sollte.

https://www.legislationline.org/topics/country/45/topic/2

Also höchstwahrscheinlich muss die armenische Staatsangehörigkeit ggü. dem armenischen Staat geltend gemacht werden.
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Antwort #5 - 09.10.2018 um 19:11:53
 
Danke für Eure schnellen Antworten!

Und die "Forderung" , dass er das halbe Sorgerecht zurücknehmen soll, was das Standesamt bei der Geburtsurkundenbeantragung angeblich zu ihr gesagt haben soll und ihm dafür 1 Woche Zeit gegeben hat(😂), das ist doch wohl totaler Unsinn ??
Das kann man nicht einfach so Rückgängig machen!!
Das ist eine Urkunde und Gründe dafür gibt es ja nicht, ausser ihre Eltern, die das von ihr fordern ...warum auch immer...
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Antwort #6 - 09.10.2018 um 19:25:35
 
Mewiase79 schrieb am 09.10.2018 um 19:11:53:
Und die "Forderung" , dass er das halbe Sorgerecht zurücknehmen soll, was das Standesamt bei der Geburtsurkundenbeantragung angeblich zu ihr gesagt haben soll und ihm dafür 1 Woche Zeit gegeben hat(😂), das ist doch wohl totaler Unsinn ??

Fordern können die alles. Nur ist diese Forderung sinn- und rechtswidrig.

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Antwort #7 - 09.10.2018 um 20:20:52
 
Aras schrieb am 09.10.2018 um 18:51:25:
Also höchstwahrscheinlich muss die armenische Staatsangehörigkeit ggü. dem armenischen Staat geltend gemacht werden. 

Gemeinhin passiert das mit der Registrierung und der Passbeantragung für das Kind bei der armenischen Botschaft/Konsulat.
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Antwort #8 - 10.10.2018 um 11:21:27
 
Mewiase79 schrieb am 09.10.2018 um 18:44:10:
Dachte, ein Elternteil muss länger als 8 Jahre in Deutschland leben, 


UND die NE haben (diese hat sie aber nicht), darum auch keine dt. Staatsangehörigkeit für das Kind.
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Antwort #9 - 10.10.2018 um 12:53:45
 
Wenn die Mutter unter dem Einfluss der Eltern steht und in ihren Entscheidungen pendelt, wäre es am wichtigsten, dass sie eine unabhängige Beratungsstelle (Migrationsberatung) aufsucht und sich fachkundig begleiten lässt.

Wenn sie das Sorgerecht teilt, ist das so. Rückgängig machen kann sie es nicht. Sie kann nur einen Antrag beim Gericht stellen, ihm das Sorgerecht wegzunehmen. Dazu muss sie wirklich sehr gute Gründe haben, sonst wird das nichts. Das hat nicht mit Lust und Forderung der Eltern zu tun, sondern mit dem Wohl des Kindes, das ein eigenes Recht auf beide Eltern hat.

Aber die Tatsache, dass die armenische Mutter hier überhaupt nichts fragt, ist schon mal ein schlechtes Zeichen. Sie kann nur eine Lösung finden, wenn sie sich selbst dafür interessiert.
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Antwort #10 - 11.10.2018 um 18:39:26
 
Danke Euch Smiley
Das ist die Email der Standesbeamtin der Geburtenregistrierung 


" Nach jetzigem Stand sieht es so aus:
- Ihr Sohn wird nicht automatisch armenischer Staatsangehöriger.
Das geht nur bei schriftlicher Vereinbarung von Ihnen und seinem Vater. Nach armenischen Gesetzen müssen die Eltern sich auf einen Familiennamen einigen, das haben sie bereits vor der Geburt schruftlich getan und sich auf den Namen des Vatets geeinigt.

- Ihr Sohn wird durch die Vaterschaftsanerkennung von Hr.X marokkanischer Staatsangehöriger und bekommt nach marokkanischen Gesetzen den Namen des Vaters.

- Ich empfehle Ihnen jetzt erst einmal mit Ihrem Konsulat zu telefonieren und zu klären, ob Ihr Sohn nicht doch einen armenischen Pass bekommen kann.
Am Namen würde das meiner Ansicht nach aber nichts mehr ändern."

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Antwort #11 - 11.10.2018 um 19:03:26
 
Und jetzt?
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Antwort #12 - 11.10.2018 um 19:28:06
 
Durch eine Vaterschaftsanerkennung bekommt das Kind die Staatsabgehörigjeit..?? Habe ich noch nie gehört
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Antwort #13 - 11.10.2018 um 19:33:54
 
Das ist jetzt nicht ungewöhnlich. Aber das Kind ist unehelich. Geh Mal zur marokkanischen Botschaft und frag Mal ob sie für das Kind einen Pass kriegen.
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Antwort #14 - 12.10.2018 um 19:16:38
 
Liebe Mitglieder,

ich ( bzw.das Paar)hätte noch eine Frage, da ich jetzt erst gehört habe, worum es eigentlich geht.
Das Paar hat die Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und Namenserteilung während der Schwangerschaft bei einem Notar unterzeichnet, nicht beim Jugendamt.
Gibt es da einen Unterschied, als beim Jugendamt..??
Wenn ja, welche/n..??
Lg
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