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Einbürgerungsantrag frühzeitig stellen (Gelesen: 807 mal)
meceng
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Beiträge: 3

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Aegypter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag frühzeitig stellen
08.10.2018 um 11:35:29
 
Hallo zusammen,

Bei dem Beratungsgespräch für die Einbürgerung wurde mir gesagt, dass es möglich wäre den Antrag für die Einbürgerung wenige Wochen vor dem Erreichen der erforderlichen Aufenthaltszeiten zu stellen.

Jetzt bin ich mir nicht sicher ob das stimmt.

Meine Frage: Müssen die erforderliche Aufenthaltszeiten zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt werden oder zum Zeitpunkt der Einbürgerung bzw. zum Zeitpunkt der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde?. (wenn möglich, bitte auf die rechtliche Grundlagen verweisen)

Besten Dank

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reinhard
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Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag frühzeitig stellen
Antwort #1 - 08.10.2018 um 11:41:29
 
Die Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der Einbürgerung erfüllt sein.

Also (Beispiel): Man kann die Einbürgerung beantragen, wenn man 6 Jahre und 6 Monate hier lebt. Die Einbürgerungsbehörde sagt, man muss 7 Jahre hier leben, und die Einbürgerung erfolgt genau 6 Monate nach dem Antrag.

Eingebürgert wird man mit der Aushändigung der Urkunde.

Die Beratung sollte man immer dort machen lassen, wo man auch eingebürgert wird, weil die Behörden etwas unterschiedlich organisiert sind. "Deine" Behörde hat Dich ja schon richtig beraten, kennt also das Einbürgerungsgesetz.
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