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Visafreie Einreise für Familienangehörige eines EU Bürgers (Gelesen: 954 mal)
Mike65
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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05.10.2018 um 01:59:59
 
Ich dachte bisher immer, dass Familienangehörige von EU-Bürgern grundsätzlich visafrei in andere EU-Länder reisen dürfen. Im Internetauftritte der Europäischen Union https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_de.h... scheint das aber nicht allgemein zu gelten:

Zitat:
Auch wenn Ihre Familienangehörigen – anders als Sie – keine EU-Bürger sind, können sie Sie dennoch begleiten oder Ihnen in ein anderes EU-Land folgen. Hierzu müssen Ihre Familienmitglieder aus Nicht-EU-Ländern immer einen gültigen Pass bei sich haben; je nachdem, aus welchem Land sie stammen, muss bei der Grenzkontrolle zusätzlich auch ein gültiges Einreisevisum vorgelegt werden.

Das heißt für mich, dass der Status als Familienangehöriger keinerlei Erleichterungen bietet.
Weiter unten steht immerhin:
Zitat:
Befreiung von der Visumpflicht
Ihr Ehemann/Ihre Ehefrau aus einem Nicht-EU-Land, Ihre (Groß)Eltern, Kinder oder Enkel benötigen kein Visum des Landes, in das sie einreisen möchten, falls folgende Bedingungen erfüllt sind:
Sie besitzen eine Aufenthaltskarte als EU-Familienangehörige, die gemäß europäischem Recht von einem beliebigen EU-Land (mit Ausnahme des Landes, dessen Staatsangehöriger Sie sind) ausgestellt wurde, und sie reisen entweder mit Ihnen oder zu Ihnen in ein anderes EU-Land. Die Aufenthaltskarte sollte eindeutig belegen, dass der Inhaber Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist.


Ich stutze über die Einschränkung in der Klammer. Bedeutet das, dass die Nicht-EU Ehefrau eines Deutschen nicht visafrei nach Kroatien einreisen kann, wenn sie einen deutschen Aufenthaltstitel besitzt, mit einem österreichischen dagegen schon?
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 05.10.2018 um 02:25:16
 
Aufenthaltskarten sind was anderes als nationale Aufenthaltstitel.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 05.10.2018 um 07:52:57
 
Mike65 schrieb am 05.10.2018 um 01:59:59:
Bedeutet das, dass die Nicht-EU Ehefrau eines Deutschen nicht visafrei nach Kroatien einreisen kann, wenn sie einen deutschen Aufenthaltstitel besitzt, mit einem österreichischen dagegen schon?


Kann sie scho: Entscheidung Nr. 565/2014/ des Europäischen Rates und des Parlamentes und die Umsetzung ins nationale kroatische Recht. HR erlaubt die Einreise von sosnt visapflichtigen Staatsbürgern, wenn eine gültige AE oder nur ein gültiges Mehrfachschengenvisum existiert. Das hat jetzt primär aber nichts mit EU Recht in Hinsicht auf Freizügigkeit und Familienangehörige zu tun.

Der Vergleich mit AT verwirrt leider ein wenig. Nur eine Aufenthaltsbewilligung bringt nichts. Wenn der Ehemann aber seine Freizügigkeit in Österreich auslebt und die Frau dann eine Aufenthaltskarte erhält ist die Situation anders wie Aras schon schrieb.
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