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Au-pair-Mädchen aus Bosnien (Gelesen: 2.342 mal)
Themen Beschreibung: Au Pair Mädchen aus Bosnien
Sc
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i4a rocks!


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30.09.2018 um 19:34:07
 
Hallo

Isst es grundsätzlich möglich Au-pair-Mädchen aus Bosnien zu bringen.
Wie ist der Ablauf, Vorraussetzungen, Zeiten der Bearbeitung und maximale Dauer des Aufenthalts sind hier möglich?

Viele. Grüße und vielen Dank für die Mithilfe
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 30.09.2018 um 19:48:43
 
Grundsätzlich ist es für eine Bosnierin oder einen Bosnier möglich, als Au-Pair in Deutschland zu arbeiten. Sie oder er muss mit den nötigen Unterlagen ein Visum in Bosnien beantragen.

"Bringen" ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Voraussetzung ist in der Regel ein Vertrag mit einer Familie (nicht verwandt) und Deutsch-Kenntnisse auf dem Niveau A1.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #2 - 01.10.2018 um 00:39:16
 
Zu Deinen Fragen äußert sich die zuständige AV in Sarajewo wie folgt:
Klick mich! Google. 7,5 Sekunden.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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PerikleZ
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Antwort #3 - 01.10.2018 um 08:03:44
 
Kannst du bei den Wartezeiten auf einen Termin vergessen. Du solltest dich lieber nach Alternativen umschauen.
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Sc
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 01.10.2018 um 20:56:17
 
Wie schaut es aus wenn ich selber aus Bosnien abstamme aber nur die Deutsche Staatsbürgerschaft besitze, ist dieses ein Grund ein Au Pair Person abzulehnen die selbst aus Bosnien ist?
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.10.2018 um 23:13:31
 
"Die Beschäftigung von Au-pairs darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfol- gen, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied muss die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zu- stimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Hei- matland der Gasteltern stammt." https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw
/mdk5/~edisp/l6019022dstbai630595.pdf.
Siehe auch das bereits oben verlinkte Infoblatt der AV Sarajevo.

Rechtsgrundlage: BeschV §12.

Ist halt die Frage wie Heimatland ausgelegt wird. Gut möglich, dass die Botschaft bezweifelt, dass primär Deutsch gesprochen wird. Und als (ursprüngliches) Heimatland könnte man, je nach Sichtweise, wohl trotz Einbürgerung BiH betrachten.
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PerikleZ
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Podgorica, Yugoslavia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 03.10.2018 um 12:21:52
 
Ich würde es so sehen, dass Heimatland bei eingebürgerten Deutschen tatsächlich auch die ursprüngliche Heimat umfasst. Deutsch wird in den Fällen ja gerade nicht als Muttersprache, sondern evtl. als Familiensprache gesprochen. Heimatland ist unbestimmter Rechtbegriff und auch in den Verwaltungsvorschriften nicht näher definiert (Visumhandbuch, fachliche Weisung der BA zum § 12 BeschV).

Aus Bosnien dürfte das Au-Pair dann gerade nicht kommen, wobei ein Au-Pair aus Montenegro oder Serbien (absurderweise) kein Problem darstellen würde, so lange Deutsch als Familiensprache gesprochen wird.

Es ist aber fast unmöglich ein Au-Pair aus diesen Ländern zu bekommen, weil die Terminwartezeiten das einfach nicht zulassen.
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Sc
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Antwort #7 - 04.10.2018 um 07:40:38
 
Das Mädchen hat Termin am 06.11.2018.
Da würde mich interessieren ob die Bewerberin eine Zusage oder Absage Vorort bekommt oder kurze Zeit nach dem Termin.
Wie ist hier die Erfahrung?
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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 04.10.2018 um 09:32:31
 
fab87 schrieb am 01.10.2018 um 23:13:31:
als (ursprüngliches) Heimatland

Es kann nur ein Heimatland geben, eben eins, wo man geboren wurde. Die Staatsangehörigkeit sowie deren Wechsel ändern hieran nichts.
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fab87
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 04.10.2018 um 09:36:11
 
dim4ik schrieb am 04.10.2018 um 09:32:31:
Es kann nur ein Heimatland geben, eben eins, wo man geboren wurde. Die Staatsangehörigkeit sowie deren Wechsel ändern hieran nichts.



Was für eine tiefschürfende, innovative EInsicht!

Darauf hatte ich ja bereits hingewiesen. Problem ist nur das der Begriff rechtlich nicht recht definiert ist; Geburtsland wäre wohl eindeutiger. Und im Sprachgebrauch kann Heimatland sicherlich noch etwas ganz anderes bedeuten als Geburtsland oder Ort der Geburt.
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Petersburger
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Antwort #10 - 04.10.2018 um 17:43:54
 
Sc schrieb am 04.10.2018 um 07:40:38:
Da würde mich interessieren ob die Bewerberin eine Zusage oder Absage Vorort bekommt oder kurze Zeit nach dem Termin.
Wie ist hier die Erfahrung?

Da Du ausdrücklich nach Erfahrung fragst: Die Mehrzahl solcher Anträge geht bei uns innerhalb weniger Tage durch.
In der Regel dann, wenn die anderen Voraussetzungen des § 31 Abs. 1 Zi. 2 c) *nicht* vorliegen, die ABH also nicht beteiligt werden muss.

In Fällen, wo die Familiensprache thematisiert wird, beteiligen wir jedoch die ABH in der Regel unabhängig von den obigen Voraussetzungen, weil wir das nicht prüfen können.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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