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Aufenthalt von Schiffbesatzungen und Flugzeugcrews (Gelesen: 703 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.09.2018 um 20:10:18
 
Wie wird das eigentlich gehandhabt, wenn Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen aus Negativstaaten Liegezeiten in Deutschland haben. Normalerweise benötigen sie doch zum Aufenthalt ein Visum. Wie wird das geregelt?
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Aras
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Antwort #1 - 28.09.2018 um 20:36:36
 
§ 24 f. AufenthV?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Antwort #2 - 28.09.2018 um 23:32:46
 
Danke!
Ich hatte es zwar schon irgendwann einmal gelesen, wusste aber nicht mehr wo.
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