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Verfahrensverlauf FZF (bzw. Vorgehensweise) (Gelesen: 1.341 mal)
ALVANIOS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verfahrensverlauf FZF (bzw. Vorgehensweise)
25.09.2018 um 21:33:07
 
Hallo allerseits,

Erstens es ist wirklich schön dass info4alien.de wieder da ist  Smiley  und hoffentlich kommt ein Ausfall nicht mehr wieder vor.

Zu meinem Anliegen :

Vorgeschichte : Ich Komme aus einem Staat aus Westbalkan (kein EU),habe in DE von 1993 bis 2006 gelebt, studiert (leider nicht bis zum Akademischen Abschluss sondern nur bis Vordiplom) und auch gearbeitet immer wenn ich dürfte (c.a 17 Monate Beiträge geleistet). Leistungen vom Staat habe ich nie bekommen, und habe für mich selbst gesorgt. Im Jahr 2006 bin ich aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens verurteilt, kurz danach wurde mir kein Aufenthaltstitel gegeben und wurde nach Heimat abgeschoben.

Im Jahr 2017 bin ich rechtsmässig nach DE (in einem Grossen Stadt In Baden-Würtenberg) eingereist zum Arbeiten, habe einen Arbeitsvertrag von 2 Jahren Gültigkeit und besitze eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mit Gültigkeit von 3 Jahren (beschränkt auf dem Beruf und Betrieb wo ich erwerbstätig bin).
Nun möchte ich meine noch in Ausland lebende Familie (Ehefrau und 2 Kinder) nach DE holen, und FZF beantragen. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich es darf, und wenn ich es darf, kenne ich kaum die Vorgehensweise und den Verlauf der in solchen Fällen durchgemacht werden muss (wo wird es beantragt, wie und wo fängt das Verfahren an u.s.w. , also da kenne ich mich gar nicht aus).
Meine monatl. Brutto Einkommen betragen zur Zeit durchschnitlich 3,200 EUR, bin aber unbeschränkt einkommenststeuerpflichtig (werde als Ledig betrachtet und dabei bekomme ich  weder Kindergeld, oder Steuerbefreiung und genieße sonst noch keine andere finanzielle Vorteile). Es bleiben mir also c.a. 2000 EUR/Monat als Netto einkommen übrig.
Kann mir jemand hier helfen, und eine kurze (aber aussagekräftige) Darstellung und Schilderung was den Verfahrensverlauf FZF (bzw. Vorgehensweise) angeht ? Also wo und womit sollte ich anfangen und welche Schritte sind dafür notwendig ?
Ich wäre jedem sehr dankbar wenn er/sie sich ein Bisschen Zeit nehmen würde und mir im o.g. Anliegen dabei helfen.

Gruss aus Baden-Würtenberg

A.S.
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Petersburger
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Antwort #1 - 26.09.2018 um 05:59:23
 
Ungeachtet des negativen Teils Deiner Historie - der hat keinen Einfluss mehr auf das Heutige - ist Dein Fall scheinbar ein ganz normaler Fall für Familienzusammenführung.

Es geht daher mit einem Visumantrag los für jedes Familienmitglied.

Die Informationen hierzu findest Du auf der Website der zuständigen Auslandsvertretung.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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ALVANIOS
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Albanisch
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Antwort #2 - 26.09.2018 um 07:52:14
 
Hallo Petersburger, Danke für deinen Beitrag.

Sollte ich nicht dabei (oder vorher) eine Vorsprache bei der ABH hier halten, um eine Vorabzustimmung zu bezwecken ?

Ich denke da ist dabei vieles mehr zu erledigen als nur ein Visumsantrag für jedes Familienmitglied oder ?

Ist mein Einkommen ausreichend um den LU zu sichern (Brutto 3.200 Eur/Mon.) ?

Da ich jetzt in eine kleine Wohnfläche wohne, sollte ich mich nicht vor diesem Verfahren um eine passende grössere Wohnung für 4 Personen (der Richtlinien ensprechend) kümmern ? Oder dies kann auch warten bis wann meine Familie das Visum bekommt, und erst dann... ?

Die Infos auf der Website der AV sind sehr begrenzt ( Merkblat nur auf das Visumsverfahren ), und beinhalten nichts was die o.g. oder ähnlichen Anliegen angeht...

Ich wäre auch jedem dankbar, der sowas mal durchgezogen hat, und hier ein Paar Sätze schreiben würde, in Bezug auf das was durchzumachen ist

Gruss

A.S.
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reinhard
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Antwort #3 - 26.09.2018 um 15:00:26
 
Nein, eine Vorabzustimmung wirst Du nicht bekommen, das lohnt sich nicht.

Die Ehefrau muss mit den Kindern das Visum beantragen. Dazu braucht sie das A1-Zertifikat.

Du musst dann bei der Ausländerbehörde Dein Einkommen nachweisen. Dazu wird Dein Bruttoeinkommen neu runtergerechnet:
Die Ausländerbehörde nimmt Dein Bruttoeinkommen und rechnet aus, wie viel Du netto nach dem Zuzug der Familie mit anderer Steuerklasse und Kindergeld bekommst. Es werden nicht die jetzigen 2000 Euro netto genommen, sondern das neue Netto nach dem Zuzug. Du kannst das Ergebnis jetzt schon mal mit einem Brutto/Netto-Rechner im Internet ausrechnen.

Das mit der Wohnung musst Du rechtzeitig vorbereiten. Die Ausländerbehörde stimmt dem Visum nur zu, wenn Du eine ausreichend große Wohnung hast – es reicht nicht, wenn Du dann erst mit Suchen anfängst.

Falls Du noch keinen neuen Mietvertrag hast, wenn die Visum-Unterlagen bei Deiner Ausländerbehörde eintreffen (ungefähr einen Monat nach Antragstellung), muss die Ausländerbehörde entweder ablehnen oder erst entscheiden, wenn Du den neuen Mietvertrag hast. Es wäre also gut, wenn Du Dich schon mal umsiehst, damit es dann einigermaßen schnell geht. Sobald der Visumantrag gestellt ist, solltest Du alle Unterlagen bereit halten. Manche Ausländerbehörden nehmen dann auch schon Kopien davon an, andere warten, bis die Visumunterlagen da sind.
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ALVANIOS
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Antwort #4 - 26.09.2018 um 15:50:41
 
Vielen Dank Reinhard, diese Erklärung war noch umfangreicher.

Ich hoffe nur noch dass das Vorgehen bei der AV nicht allzulange dauert, wegen verzögerte Terminanfragen die sich wirklich in die Länge ziehen.

Jeder der eigene Erfahrung gemacht hat, ist wirklich willkomen hier beizutragen. Wäre jedem bei jeden Satz dankbar.

Gruss

A.S.
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erne
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Antwort #5 - 26.09.2018 um 17:21:55
 
ALVANIOS schrieb am 25.09.2018 um 21:33:07:
(werde als Ledig betrachtet und dabei bekomme ichweder Kindergeld, oder Steuerbefreiung und genieße sonst noch keine andere finanzielle Vorteile)


du kannst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung alle nachweisbaren Zahlungen an Deine Frau und Kinder angeben.
Diese wirken sich einkommenssteuermindernd aus und du solltest dann eine Steuerrückzahlung erhalten.

du brauchst dafür sowas
Bspl:
https://www.steuerportal-mv.de/static/Regierungsportal/Finanzministerium/Steuerp... und die Nachweise der finanziellen unterstützung
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ALVANIOS
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Antwort #6 - 26.09.2018 um 17:40:18
 
Hallo erne, danke für deine Infos und den Link. Habe ehrlich nicht gewusst dass sowas gibt.

Den ausgefüllten Formular JA,  und welche Nachweise muss ich noch vorliegen ? Ueberweisungsbelege ? Was ist mit "und die Nachweise der finanziellen unterstützung" gemeinnt ?
Was ist wenn ich die Beträge nicht überwiesen habe sondern durch andere Landsleute Mal ab und zu von deren Reisegelegenheiten die sich ergeben haben Gebrauch gemacht habe, und das Geld in Bar geschickt habe ?

Danke nochmals

Gruss

A.S.
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erne
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Antwort #7 - 27.09.2018 um 17:35:31
 
wenn die finanzielle Unterswtützung bar geleistet wurde, muss mna nachweisen, dass
a) deine Frau das Geld erhalten hat, also entsprechende Bestätigung mit Name, Datum, Unterschrift
b) das Geld von Dir kam, also z.B. eine zeitnahe Abhebung des Betrages von der Bank
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